03.05.2022 - Berlin/Heidelberg
Die “Heidelberger Erklärung” von VBI und BDA, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, fordert einen Bruch mit der bisher weitgehend geübten Vergabepraxis. Die Erklärung wurde von beiden Verbänden auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.
Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden. Die hohen Anforderungen an die Energiewende, Verkehrswende, Wohnungsbau und Brückensanierung stehen in krassem Widerspruch zur Suche nach dem billigsten Anbieter. Entscheidend müssen vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Auch bei einfachen Planungsleistungen sollte das Honorar nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.
Die Bundesregierung hat jüngst den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Danach ist klar, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.
VBI und BDA fordern:
Heidelberger Erklärung von VBI und BDA
Quelle: VBI / BDA, Foto: © Ilhan Balta / Adobe Stock
Mit dem Ziel, Vergabeverfahren partnerschaftlicher zu gestalten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen neuen Ansatz entwickelt: das Fair-Price-Modell. Kernpunkt ist die Ermittlung des „optimalen Preises“ als Mittelwert der Honorarschätzung des Auftraggebers und dem Mittelwert der Bieterangebote. Das Angebot, das diesem optimalen Preis am nächsten kommt, erhält die beste Bewertung. Je weiter ein Angebot davon entfernt ist, umso weniger Punkte gibt es.
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