01.06.2022 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe Juni 2022 - bauaufsichtlich ein. Die Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
2132.3-B
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom
25. April 2022, Az. 28-4130-3-8
Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe Juni 2022
Dr. Thomas
Gruber
Ministerialdirektor
¹ Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 sind beachtet.
Anlage
Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe Juni 2022
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
15.09.2022 - 09:00 - 12:30 Uhr - Online-Seminar
Die bauaufsichtliche Einführung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe Juni 2022 - erfolgte zum 1. Juni 2022. In diesem Update-Seminar möchte wir Sie auf den aktuellen Stand rund
um die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) bringen. Neben
aktuellen Änderungen lernen Sie auch den grundsätzlichen Aufbau und die
Funktion der verschiedenen Bestandteile der BayTB kennen.
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