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Bayern unterstützt Gemeinden bei Entsiegelung und Sanierung von Brachen

EU-Förderung wird einfacher – Bis 28. Oktober 2022 um Fördermittel bewerben

27.07.2022 - Mümchen

Bayern unterstützt Gemeinden bei Entsiegelung und Sanierung von Brachen

Mehr Umweltschutz – weniger versiegelte Flächen: Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der Freistaat verstärkt Gemeinden bei der Revitalisierung und Renaturierung von Brachflächen. Das Bauministerium stellt dafür bis 2027 insgesamt 30 Millionen Euro von EU und Freistaat zur Verfügung. Gemeinden können sich bis 28. Oktober 2022 um die Fördergelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bewerben.

„Wir möchten Gemeinden bei der Bewältigung dieser kostenintensiven Aufgabe künftig noch besser unter die Arme greifen. Damit können etwa auf Militärbrachen und auf Brachen der Porzellan- oder Bleikristallindustrie Umweltverschmutzungen beseitigt werden“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

Zuschüsse gibt es etwa für die Freimachung bebauter oder versiegelter Flächen. Nicht nutzbare Standorte können mit dem Fördergeld für höherwertige Nachnutzungen vorbereitet werden. Auch die Renaturierung von (Teil-)Flächen ist förderfähig; ebenso Projekte, bei denen leerstehende kontaminierte Bausubstanz wieder nutzbar gemacht wird.

Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf erhalten 80 Prozent Zuschuss, struktur- und finanzschwache Gemeinden sogar 90 Prozent.

„Wir haben verstanden, dass europäische Förderprogramme häufig zu kompliziert sind,“ so Bernreiter. „Wir haben daher konsequent alle Spielräume genutzt, zu entbürokratisieren. Mit diesem Projektaufruf machen wir die EU-Förderung für unsere Gemeinden einfacher.“

Um den Bewerbungsaufwand für die Gemeinden zu reduzieren, wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. Die Teilnahme am Projektaufruf ist mit minimalem Aufwand möglich. Vollständige Antragsunterlagen reichen nur Gemeinden ein, deren Projekt in der ersten Auswahlstufe zur Förderung empfohlen wurde.

Außerdem brauchen Gemeinden künftig nicht eigens ein interkommunales Konzept zu erstellen, wenn sie von den EU-Geldern profitieren wollen. „Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), wie es ein Großteil unserer Gemeinden bereits hat, reicht aus. Für diese Erleichterung hat sich unser Einsatz bei der EU-Kommission gelohnt!“ so der Minister.

Gemeinden, die bei ihren Projekten den Leitgedanken des Neuen Europäischen Bauhauses umsetzen, erhalten bei der Projektauswahl einen Bonus. „Wir greifen diese europäische Initiative in Bayern gerne auf,“ betont Bernreiter. „Es kann nur Gewinner geben, wenn kontaminierte Standorte ganzheitlich entwickelt werden und ästhetische Gestaltung dabei ebenso eine Rolle spielt wie breite soziale Teilhabe. Ich freue mich auf innovative Vorschläge!“

Der Projektaufruf und das Online-Antragsformular können unter folgendem Link abgerufen werden:

www.eu-staedtebaufoerderung.bayern.de

Projektaufruf

Online-Bewerbungsformular

Quelle und Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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