15.02.2023 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die neue Übersicht über den Stand der RAB-ING, Ausgabe 2022/01 bekanntgegeben. Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden. Die Bekanntmachung tritt am 15.02.2023 in Kraft.
Lesen Sie hier die Bekanntmachung im Wortlaut:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16. Januar 2023, Az. 48-4342.12-3-2-7
Regierungen
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage:
Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2022/01)
1. Allgemeines
1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau
(ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im
Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das
Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekanntgegeben und zuletzt mit dem
ARS Nr. 05/2020 vom 12. März 2020 fortgeschrieben. 2Die RAB-ING
wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016
(AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom
24. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 525) zuletzt fortgeschrieben.
1.2
1Inzwischen wurden durch die
Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING ein weiteres Musterbeispiel erarbeitet und
mit ARS Nr. 07/2022 bekanntgegeben:
RAB-ING 6-6-1: Lärmschutzwand mit Alu-Elementen
2Zudem ist die modellbasierte Planableitung in den Vorbemerkungen und dem neuen Abschnitt 4-8 berücksichtigt worden. 3Ferner ergaben sich Änderungen beziehungsweise Ergänzungen im Abschnitt 1-3.
2. Anwendung
2.1
1Hiermit wird die neue „Übersicht
über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2022/01)“ (Anlage) bekanntgegeben. 2Die RAB-ING
sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen,
Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet
werden, anzuwenden.
2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern
wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
2.3
Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in
der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit Ministerialschreiben
vom 26. Oktober 2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. IID8-4342-001/16)
bekanntgegeben.
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Februar 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. Februar 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 525) außer Kraft.
4. Bezugsmöglichkeiten
1Die RAB-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie sind nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 07/2022 wurde im Verkehrsblatt Nr. 07 vom 14. April 2022 veröffentlicht.
Dr. Thomas
Gruber
Ministerialdirektor
Anlage
Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING)
Quelle: Bayerische Staatsregierung
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