02.05.2023 - Berlin
In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.
Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen durch ihre Tätigkeit die Verantwortung für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür müssen sie zwingend notwendige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb appellieren die Delegierten an die Gesetzgeber der Länder: Nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften der Ingenieurinnen und Ingenieure in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen in den Bau- und Ingenieurkammern kann die Qualität vollumfänglich gewährleistet werden. Hierfür sind bundesweit zwingend einheitliche Voraussetzungen zu schaffen.
„Ingenieurinnen und Ingenieure müssen heute schnell konkrete Lösungen erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. Zudem übernehmen sie durch die Planung von Hochbau- oder Infrastrukturprojekten tagtäglich die Gewähr für die Gesundheit von Menschen und hoher Sachwerte.“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Für die Übernahme dieser gesellschaftlich relevanten Aufgaben bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung auch der permanenten Fort- und Weiterbildung. Diese Voraussetzungen müssen überprüft und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Das gilt auch für die Einhaltung von Berufspflichten und – zum Beispiel – dem Vorliegen ausreichenden Versicherungsschutzes. Diese unabdingbaren Aufgaben können von den Kammern aber nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften sichergestellt werden.“, so Heinrich Bökamp weiter.
Die Gesetzgeber setzen seit mehr als 30 Jahren auf die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungskräfte durch die Ingenieurkammern. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Sie können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die betreffenden Ingenieurinnen und Ingenieure Kammermitglieder sind.
Nur auf diese Weise können sie die Überwachung der Berufsträger gewährleisten und nur über die Stärkung der Mitgliedschaft ist auch das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert. Deshalb müssen die Landesregierungen ihrer Verantwortung umgehend nachkommen und für länderübergreifend gesetzliche Mitgliedschaften in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen sorgen.
Gesetzliche Mitgliedschaften von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bauwesen stärken
Für die Übernahme dieser gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben durch Ingenieure im Bauwesen bedarf es als Voraussetzung einer qualitätsvollen Ausbildung, der permanenten Fort- und Weiterbildung, der Einhaltung von Berufspflichten und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung dieser Voraussetzungen obliegt grundsätzlich den Ingenieur- und Baukammern der Länder. Die Kammern können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die listengeführten Berufsträger Mitglieder der Kammern sind. Nur auf diese Weise können die Kammern Qualitätssicherung und Verbraucherschutz gewährleisten und nur auf diese Weise ist das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert.
Die Aufgaben der Kammern werden dabei durch die Beiträge der Mitglieder und nicht durch den Steuerzahler finanziert. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Die Bundesregierung hat sich jüngst klar zum Kammerwesen bekannt, das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Verfassungsmäßigkeit des Kammerwesens festgestellt.
Daher fordern wir:
Die
bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von
listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw.
Ingenieurkammern der Länder.
Zugleich: Kein systemwidriger Abbau
von bestehenden gesetzlichen Vorgaben
aufgrund sicherheitsgefährdender sachfremder
Erwägungen.
Brüssel, April 2023
Download
Quelle und Fotos: Bundesingenieurkammer
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München