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Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

04.05.2023 - Berlin

Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch

Die Bundesingenieurkammer unterstützt in ihrer Stellungnahme die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung. Diese soll neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken. Kritik äußert die BIngK aber an der vorgenommen neuen Clusterbildung.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr / Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen.

Kritik an neuer Clusterbildung

Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen, da die Handlungsfelder im Cluster Infrastruktur unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Eine verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Teilbereiche, deren Nachvollziehbarkeit und Vorgaben für jedes einzelne Handlungsfeld wird unter dieser Voraussetzung nicht als realistisch angesehen.

Bei diesem Cluster ist weiter zu berücksichtigen, dass zwei der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland zusammengefasst werden. Eine Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint nur erreichbar, wenn sowohl im Bereich Bauwesen als auch im Verkehr entsprechende Maßnahmen zur CO2-Minderung erfolgen und eine stetige Einzelauswertung dazu erfolgt.

Energie und Infrastruktur

Kritisch gesehen wird außerdem, dass die Versorgung mit Gebrauchsenergie nicht als Daseinsvorsorge begriffen wird, die Aufgabe des Staates ist. Die optionale Technologieoffenheit besteht für den einzelnen Gebäudeeigentümer in der Praxis derzeit jedoch nicht, zumal für geschätzt zwanzig Millionen Heizungsanlagen in Deutschland auch bei optimistischen Szenarien nicht annähernd die Kapazitäten für eine Optimierung und Umstellung bestehen.

Begleitend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch eine klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur erforderlich. Sowohl beim Bau als auch beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Resilienz Kritischer Infrastrukturen verbessert wird. Dazu sind gegebenenfalls auch Anpassungen in weiteren Gesetzen erforderlich.

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Referentenentwurf zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz


Stellungnahme der Bundesingenieurkammer
zum
Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

Die Bundesingenieurkammer vertritt als Dachverband der 16 Ingenieurkammern der Länder (Körperschaften des öffentlichen Rechts) rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure, die insbesondere auch im Bereich der energetischen und nachhaltigen Planung und Sanierung sowie in der Energieberatung tätig sind.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung, die neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken soll.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr/ Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen.

Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen, da die Handlungsfelder im Cluster Infrastruktur unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Eine verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Teilbereiche, deren Nachvollziehbarkeit und Vorgaben für jedes einzelne Handlungsfeld wird unter dieser Voraussetzung nicht als realistisch angesehen. Bei diesem Cluster ist weiter zu berücksichtigen, dass zwei der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland zusammengefasst werden. Eine Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint nur erreichbar, wenn sowohl im Bereich Bauwesen als auch im Verkehr entsprechende Maßnahmen zur CO2-Minderung erfolgen und eine stetige Einzelauswertung dazu erfolgt.

Auf der Grundlage der bisherigen Deutschen Anpassungsstrategie ist zu begrüßen, wenn bereits im Klimaanpassungsgesetz zu den zwingend zu berücksichtigenden messbaren Zielen und Indikatoren zeitnah Angaben getätigt werden würden. Dabei ist eine Mindestvorgabe zu den einzuhaltenden Kenndaten für die einzelnen Handlungsfelder innerhalb eines Clusters sinnvoll.

Kritisch gesehen wird ferner, dass die Versorgung mit Gebrauchsenergie nicht als Daseinsvorsorge begriffen wird, die Aufgabe des Staates ist. Die optionale Technologieoffenheit besteht für den einzelnen Gebäudeeigentümer in der Praxis derzeit jedoch nicht. Für geschätzt zwanzig Millionen Heizungsanlagen in Deutschland bestehen auch bei optimistischen Szenarien nicht annähernd die Kapazitäten für eine Optimierung und Umstellung. Hierauf haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) hingewiesen. Ferner sollte eine Pflicht zu kommunalen Wärmeplänen eingefordert werden und die betroffenen Bürger sollten besser beteiligt werden.

Begleitend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch eine klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur erforderlich. Sowohl beim Bau als auch beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Resilienz Kritischer Infrastrukturen verbessert wird. Dazu sind gegebenenfalls auch Anpassungen in weiteren Gesetzen erforderlich.

Berlin, 3. Mai 2023

Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK)
Joachimsthaler Str. 12 | 10719 Berlin
Tel.: 030 - 258 98 82-0 | Fax: 030 – 258 98 82-40
www.bingk.de | info@bingk.de


Die Bundesingenieurkammer ist unter der Registernummer R001466 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen und an die Grundsätze und Verhaltensregeln des Kodex von Bundesregierung und Bundestag gebunden.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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