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Einführung Gebäudetyp E: Justizministerinnen und -minister der Länder bitten Bundesjustizminister um Prüfung

Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister am 25./26. Mai 2023 in Berlin

05.06.2023 - Berlin

Einführung Gebäudetyp E: Justizministerinnen und -minister der Länder bitten Bundesjustizminister um Prüfung

Bayern und Baden-Württemberg haben bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister am 25./26. Mai 2023 in Berlin einen Antrag zur Einführung des neuen „Gebäudetyps E“ eingebracht. Die Justizministerinnen und -minister der Länder begrüßen die Initiative und bitten den Bundesminister der Justiz zu prüfen, welche zivilrechtlichen Regelungen zur Unterstützung der Einführung eines bauordnungsrechtlichen "Gebäudetyps E" geboten sind und ggf. zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.

Die Wohnungsnot in Deutschland hält an. Auch deshalb bereiten die Länder derzeit die Einführung eines neuen Gebäudetyps E vor. Dabei sollen fachkundige Bauherren von festgelegten technischen Normen abweichen können, soweit Sicherheitsbelange nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Mai 2023 (siehe weiter unten) dringt die Justizministerkonferenz darauf, im Vorfeld mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2023: "Der Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher Fragen, beispielsweise der Haftung auf. Wir brauchen klare Regelungen, damit die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Einfache Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gibt es dabei nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein."

Sachsen-Anhalt, Berlin, Baden-Württemberg und Hessen waren dem Antrag von Bayern und Baden-Württemberg als Mitantragsteller beigetreten. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die von der Bayerischen Architektenkammer auf den Weg gebrachte Initiative zum Gebäudetyp E von Beginn an.

Lesen Sie hier den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Mai 2023 in Berlin und weiter unten die Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 25.05.2023 im Wortlaut:

Beschluss TOP I.25: Innovatives und kostendämpfendes Bauen unterstützen - Gebäudetyp E zivilrechtlich flankieren

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25./26. Mai 2023 in Berlin

  1. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sehen den erheblichen Anstieg der Baukosten in den letzten Jahren. Dieser trägt zur Hemmung der Bildung neuen Wohneigentums ebenso bei, wie er ein Hindernis bei der Instandsetzung und Modernisierung der vorhandenen Bausubstanz darstellt. Auch wenn der Kostenanstieg im Bausektor auf verschiedene Ursachen zurückgeht, hat hierzu aus Sicht der Justizministerinnen und Justizminister der Länder auch ein Anwachsen des Bestandes an bautechnischen Normen und Regeln beigetragen, die für die Sicherheit und Qualität der Gebäude nicht immer notwendig sind.

  2. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder begrüßen daher Initiativen, die darauf gerichtet sind, die Baubeteiligten bei der Suche nach innovativen und kostendämpfenden Bauweisen zu unterstützen. Die Einführung eines neuen "Gebäudetyps E" im Bauordnungsrecht soll neue Möglichkeiten eröffnen, den Bau von Gebäuden durch innovative und individuelle Planung nachhaltig, ressourcenschonend und kostengünstig zu gestalten, indem von nicht zwingend notwendigen technischen Normen abgewichen werden kann.

  3. Die Einführung eines solchen "Gebäudetyps E" zieht allerdings nach Auffassung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine Reihe nicht einfacher zivilrechtlicher Folgefragen nach sich, insbesondere zur Sachmangelhaftung im Werkvertragsrecht, aber auch im Kauf-, Miet- und Haftungsrecht. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher den Bundesminister der Justiz zu prüfen, welche zivilrechtlichen Regelungen zur Unterstützung der Einführung eines bauordnungsrechtlichen "Gebäudetyps E" geboten sind und gegebenenfalls zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen, der den schutzwürdigen Interessen aller Baubeteiligten sowie Drittbetroffener Rechnung trägt.

Beschluss TOP I.25-Gebäudetyp E der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25./26. Mai 2023

https://berlin.de/jumiko

Innovatives und kostengünstiges Bauen - Neuer "Gebäudetyp E": Antrag bei der Justizministerkonferenz für einen zivilrechtlichen Rahmen

Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 25.05.2023

Das Bauen in Deutschland ist seit jeher durch DIN-Normen und Bauvorschriften begrenzt. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Ein Übermaß an DIN-Normen und Bauvorschriften kann Bauherren in Deutschland jedoch zu sehr einschränken. In der deutschen Baubranche wurden laut ifo Institut im vergangenen Jahr ungewöhnlich viele Bauprojekte storniert. In Zeiten anhaltender Wohnungsnot bereiten die Länder derzeit die Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ vor, der auf einen innovativen Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer zurückgeht.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „‘E‘ steht dabei für einfach oder experimentell. Fachkundige Bauherren sollen von festgelegten technischen Normen abweichen können – soweit Sicherheitsbelange, wie beispielsweise der Brandschutz oder die Standsicherheit, nicht beeinträchtigt werden. Ziel ist es, einfacheres kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen. Einfache Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gibt es nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein.“

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Die allermeisten Normen, die beim Bau beachtet werden müssen, betreffen vor allem das privatrechtliche Bauverhältnis. Das Gebäude gilt nur dann als mangelfrei, wenn sie eingehalten sind. Jahr um Jahr kommen aber immer mehr DIN-Vorschriften hinzu. Das ist auch ein Baukostentreiber. Deshalb brauchen wir Wege, um am Bau wieder mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Es muss möglich und vor allem praktikabel sein, dass sich fachkundige Bauherren gegen nicht zwingend erforderliche Standards entscheiden und den Bau den eigenen, individuellen Ansprüchen anpassen. Wichtig ist dabei, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen Baubeteiligten rechtlich sinnvoll handhabbar ist.“

Bayern und Baden-Württemberg bringen dazu bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister in Berlin (25./26. Mai) einen Antrag ein, der darauf abzielt, das Vorhaben zivilrechtlich zu begleiten und zu fördern.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich weiter: „Der neue Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher Fragen – beispielsweise im Bauvertrags-, Kauf-, und Haftungsrecht – auf. Deshalb müssen die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Rechtsunsicherheit darf es nicht geben. Bayern fordert daher, dass das Bundesjustizministerium zeitnah die zivilrechtlichen Regelungen prüft und falls nötig einen Gesetzesvorschlag vorlegt.“

Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 25.05.2023

Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Quellen: Bayerisches Justizministerium, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Foto: PIRO / Pixabay

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