05.06.2023 - Berlin
Bayern und Baden-Württemberg haben bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister am 25./26. Mai 2023 in Berlin einen Antrag zur Einführung des neuen „Gebäudetyps E“ eingebracht. Die Justizministerinnen und -minister der Länder begrüßen die Initiative und bitten den Bundesminister der Justiz zu prüfen, welche zivilrechtlichen Regelungen zur Unterstützung der Einführung eines bauordnungsrechtlichen "Gebäudetyps E" geboten sind und ggf. zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.
Die Wohnungsnot in Deutschland hält an. Auch deshalb bereiten die Länder
derzeit die Einführung eines neuen Gebäudetyps E vor. Dabei sollen fachkundige
Bauherren von festgelegten technischen Normen abweichen können, soweit
Sicherheitsbelange nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Mai 2023 (siehe weiter unten) dringt die Justizministerkonferenz
darauf, im Vorfeld mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2023: "Der Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher
Fragen, beispielsweise der Haftung auf. Wir brauchen klare Regelungen, damit
die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum
Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Einfache Lösungen für die vielfältigen
Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gibt es dabei nicht. Wir brauchen ein
Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der
neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein."
Sachsen-Anhalt, Berlin,
Baden-Württemberg und Hessen waren dem Antrag von Bayern und Baden-Württemberg als Mitantragsteller beigetreten. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die von der Bayerischen Architektenkammer auf den Weg gebrachte Initiative zum Gebäudetyp E von Beginn an.
Lesen Sie hier den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Mai 2023 in Berlin und weiter unten die Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 25.05.2023 im Wortlaut:
Das Bauen in Deutschland ist seit jeher durch DIN-Normen und Bauvorschriften begrenzt. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Ein Übermaß an DIN-Normen und Bauvorschriften kann Bauherren in Deutschland jedoch zu sehr einschränken. In der deutschen Baubranche wurden laut ifo Institut im vergangenen Jahr ungewöhnlich viele Bauprojekte storniert. In Zeiten anhaltender Wohnungsnot bereiten die Länder derzeit die Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ vor, der auf einen innovativen Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer zurückgeht.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „‘E‘ steht dabei für einfach oder experimentell. Fachkundige Bauherren sollen von festgelegten technischen Normen abweichen können – soweit Sicherheitsbelange, wie beispielsweise der Brandschutz oder die Standsicherheit, nicht beeinträchtigt werden. Ziel ist es, einfacheres kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen. Einfache Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gibt es nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein.“
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Die allermeisten Normen, die beim Bau beachtet werden müssen, betreffen vor allem das privatrechtliche Bauverhältnis. Das Gebäude gilt nur dann als mangelfrei, wenn sie eingehalten sind. Jahr um Jahr kommen aber immer mehr DIN-Vorschriften hinzu. Das ist auch ein Baukostentreiber. Deshalb brauchen wir Wege, um am Bau wieder mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Es muss möglich und vor allem praktikabel sein, dass sich fachkundige Bauherren gegen nicht zwingend erforderliche Standards entscheiden und den Bau den eigenen, individuellen Ansprüchen anpassen. Wichtig ist dabei, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen Baubeteiligten rechtlich sinnvoll handhabbar ist.“
Bayern und Baden-Württemberg bringen dazu bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister in Berlin (25./26. Mai) einen Antrag ein, der darauf abzielt, das Vorhaben zivilrechtlich zu begleiten und zu fördern.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich weiter: „Der neue Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher Fragen – beispielsweise im Bauvertrags-, Kauf-, und Haftungsrecht – auf. Deshalb müssen die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Rechtsunsicherheit darf es nicht geben. Bayern fordert daher, dass das Bundesjustizministerium zeitnah die zivilrechtlichen Regelungen prüft und falls nötig einen Gesetzesvorschlag vorlegt.“
Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 25.05.2023
Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Quellen: Bayerisches Justizministerium, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Foto: PIRO / Pixabay
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