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Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch beschlossen

Bundestag und Bundesrat verabschieden sog. „BauGB-Digitalisierungsnovelle“

16.06.2023 - Berlin

Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch beschlossen

Beim Bauen und Planen von Gebäuden kann es künftig schneller gehen. Am 15. Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften, die sog. "BauGB-Digitalisierungsnovelle", verabschiedet. Damit sollen Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden, so dass private und staatliche Investitionen unkomplizierter umgesetzt werden können. So soll das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt werden.

Die so genannte „BauGB-Digitalisierungsnovelle“ wurde am 16. Juni 2023 auch im Bundesrat verabschiedet.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden. Damit kann auch die Unterstützung, die wir für den sozialen Wohnungsbau, für das junge Wohnen und für den Neubau von Eigentumswohnungen zur Verfügung stellen, leichter umgesetzt werden. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung. Wichtig ist mir aber auch die Wiederaufbauklausel, die es Menschen nach einem Katastrophenfall ermöglicht, schneller mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser und der lebenswichtigen Einrichtungen beginnen zu können. Und ich freue mich, dass wir dabei helfen können, dass weitere Wind- und Sonnenenergie-Anlagen gebaut werden. Dies hilft uns beim Ausbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung."

Zwei zentrale Neuerungen

Damit enthält das Gesetz zwei weitere Neuerungen:

  1. Erstens eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand. So können in einem möglichen Katastrophenfall dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet werden. Gebäude können z.B. örtlich versetzt wiederaufgebaut werden, um künftige Schäden zu vermeiden.

  2. Zweitens treten jetzt planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben in Kraft. Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangebracht.

Darüber hinaus wurde die Erteilung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Beratungsstellen erleichtert.

Schließlich werden die bauplanungsrechtlichen Erleichterungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2027 verlängert und ausgeweitet. Damit entlasten wir die Kommunen von Planungsaufgaben.

Die BauGB-Digitalisierungsnovelle wurde am 16. Juni 2023 im Bundesrat verabschiedet.

Hier die Änderungen des Gesetzes im Detail:

  • Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.

  • Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.

  • Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.

  • Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.

Weitere Informationen

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschluss des Bundestages); Stand 16.6.2023

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-de-bauleitplanverfahren-933858


Stimmen zur Digitalisierungsnovelle

Baugewerbe: Digitalisierungsnovelle ist wichtig für schnellere Bauabschlüsse

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbes, begrüßt die Novelle, mahnt aber weitere Schritte an:

„Wir begrüßen es sehr, dass die Digitalisierungsnovelle endlich verabschiedet wurde, ist die Planungsbeschleunigung doch ein entscheidender Schlüssel für schnellere Bauabschlüsse. Im Wohnungsbau kann von der Beauftragung konkreter Planungsleistungen, über den Bauantrag bis zur Baugenehmigung die Planungsphase bis zu zwei Jahre dauern. Wollen wir den Bau neuer Wohnungen beschleunigen, müssen wir in der Planungs- und Genehmigungsphase schneller werden. Angesichts der anhaltenden Wohnungsmarktkrise braucht es aber weitere Erleichterungen. Einen Bauturbo würde die Einführung von Stichtagsregelungen bedeuten. Derzeit müssen Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des laufenden Genehmigungsverfahrens angepasst werden. Das verzögert die Planungen unnötig. Eine entsprechende Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen ab einem bestimmten Datum nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Dies würde Rechtssicherheit schaffen, die Planbarkeit von Bauprojekten verbessern und schnellere Bauabschlüsse liefern.“

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Fotos: SOMKID / AdobeStock, Werner Schüring / SPD

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