29.06.2023 - Berlin
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben in der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB) drei neue BIM-Handbücher veröffentlicht – eine Arbeitshilfe für Vergabekriterien, eine Arbeitshilfe zur Vertragsgestaltung sowie eine ergänzende Handreichung zur Vergütung. Die drei neuen BIM-Handbücher sind kostenfrei zum Download erhältlich.
Als Unterstützung für die Anpassung bestehender Vergabeunterlagen und als Grundlage für die ersten BIM-Projekte bietet diese Arbeitshilfe Beispiele für BIM-spezifische Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb und Vorschläge für die Definition von Zuschlagskriterien in der Angebotsphase (Objektplanung mit BIM Gesamtkoordination) sowie Informationen zur Übertragbarkeit der Kriterien auf weitere Fachplanungen und die Bauausführung und zu den Vor- und Nachteilen der zusammengefassten bzw. getrennten Vergabe von auf BIM-Rollen bezogenen Aufgaben.
Die Vorschläge für mögliche Eignungs- und Zuschlagskriterien werden dabei anhand eines Beispiels für die Vergabe von Objektplanungsleistungen mit BIM-Gesamtkoordination vorgestellt. Die dahinterstehenden Grundsätze sind jedoch größtenteils gleichermaßen auf die Vergabe weiterer Fachplanungen oder BIM-bezogene Leistungen der Bauausführung zu übertragen.
Die Anforderungen hinsichtlich der Anerkennung von Schulungen (S. 10-11) sind ganz im Sinne der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure. Der Arbeitskreis Digitalisierung der Bundesingenieurkammer hatte sich u.a. in Gesprächen mit dem BMWSB für eine Anerkennung von BIM-Fort- und Weiterbildungsschulungen als Qualifizierungsnachweis bei öffentlichen Vergaben eingesetzt. Verbunden wurde dies immer mit einem möglichst niedrigschwelligen Zugang zu BIM-Projekten. Umfang und Ausrichtung von BIM-Fort- und Weiterbildungen sollten immer auch die tatsächliche Rolle und Aufgabe im Projektteam berücksichtigen, so die Forderungen des AK Digitalisierung. In den „Arbeitshilfen Vergabekriterien“ spricht man sich jetzt konkret für Schulungen nach allgemein gültigen Standards (VDI 2552, Bl. 8.1) ohne zusätzliche Zertifizierungen aus. Genau diese Kriterien erfüllen die BIM-Fortbildungen nach dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. So ist die Veröffentlichung der „Arbeitshilfen Vergabekriterien“ des Bundesbau aus berufspolitischer Sicht als Erfolg zu werten.
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Dem Vertrag kommt in BIM-Projekten des Bundesbaus eine besondere Rolle zu. Er muss sämtliche für die Projektdefinition relevanten Aspekte zentral zusammenführen. Dabei sind die inhaltliche Definition der BIM-Leistungen
und die Beauftragung getrennt zu betrachten, da sie in verschiedenen Abschnitten des Vertrags und über mitgeltende
Dokumente geregelt werden.
Als Grundlage für die ersten BIM-Projekte definiert diese
Arbeitshilfe die für die Beauftragung von Planenden vertraglich zu regelnden
Aspekte der Methode BIM und macht Vorschläge zur Umsetzung. Die Arbeitshilfe konzentriert sich dabei auf die
Beauftragung der Objektplanung anhand des RBBau-Vertragsmusters VM 2
„Objektplanung - Gebäude und Innenräume“ Die Inhalte und Grundsätze können aber
auf die Beauftragung weiterer Fachplanungen sowie der Bauausführung übertragen
werden.
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Ergänzend zur Arbeitshilfe Vertragsgestaltung fasst die Handreichung Vergütung die Wesentlichen für den gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden, grundsätzlichen Einschätzungen zur Vergütung der mit den Anwendungsfällen des Masterplans BIM für Bundesbauten verbundenen Leistungen zusammen. Durch die vermittelten Hintergrundinformationen soll sie auch die Handlungssicherheit im Umgang mit Auftragnehmern unterstützen.
Obwohl die verbindlichen Preisvorgaben für Planungsleistungen in Form von Mindest- und Höchstsätzen mit
der Version 2021 der HOAI entfallen sind, ist die HOAI im Bundesbau als Orientierung für eine vereinfachte und angemessene Honorarfindung weiterhin anzuwenden. Die Leistungsbilder der HOAI sind methodenneutral. Für die Definition als Grundleistung ist es in den Leistungsbildern daher zunächst nicht relevant, ob mit oder ohne die Methode BIM gearbeitet wird. In Bundesbauprojekten ist dementsprechend auch in BIM-Projekten eine Abgrenzung der von dem Basishonorar umfassten Grundleistungen und den nicht umfassten Besonderen Leistungen -– zu denen auch BIM-spezifische Leistungen gehören können - erforderlich.
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BIM-Handbuch - Handreichung Vergütung (Ergänzung zur Arbeitshilfe Vertragsgestaltung)
Weitere Informationen, Handbücher und Arbeitshilfen zum Thema "BIM für Bundesbauten" finden Sie auf der Internetseite der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB):
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/BIM_fuer_Bundesbauten/
Quelle und Grafiken: Fachinformation Bundesbau im Auftrag des BMVg und BMWSB
20.07.2023 | München | Kostenfrei!
BIM als Zukunft des Bauens? Was genau ist dann die Zukunft von BIM? Die digitale und ökologische Transformation der Bau- und Immobilienbranche eröffnet enormes Potenzial für neue digitale Lösungsansätze und Geschäftsmodelle. Wie kann die Digitalisierung auch nachhaltig beim Bauen und Sanieren helfen, um unseren CO2-Abdruck zu verringern? Netzwerke und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind notwendig. Mit der Veranstaltung bringen wir die Akteure zusammen und wollen den gegenseitigen Austausch fördern. Eintritt frei!
25.07.2023 | Würzburg | Kostenfrei!
Der 1. Erfahrungsaustausch BIM für die Region Nordbayern bietet die Möglichkeit, regionale Bauprojekte kennenzulernen, die bereits mit der BIM Methode umgesetzt wurden/werden. Bereits mit BIM arbeitende Planer und Firmen können ihre bisherigen Erfahrungen austauschen, diskutieren und neue Kontakte knüpfen. Veranstalter sind das Staatliche Bauamt Würzburg, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Bayerische Architektenkammer. Der Eintritt ist frei!
21.-29.09.2023 | Online | In Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Dieses Seminar bietet einen detaillierten Überblick über die Anforderungen zum Arbeiten mit BIM, insbesondere aus prozesstechnischer, organisatorischer und rechtlicher Sicht. Das Seminarprogramm wurde konform zur VDI-Richtlinie "VDI/buildingSMART 2552 Blatt 8.1 BIM - Qualifikationen" entwickelt und basiert auf dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurekammern (Modul 1).
19.10.2023 | 10:00 - 12:00 Uhr | Online
In der aktuellen HOAI ist BIM nicht berücksichtigt und es besteht Uneinigkeit, ob BIM in den Grundleistungen enthalten ist. Vergangene, aktuelle und künftige Lösungsansätze tragen dieser Leerstelle unterschiedlich Rechnung. Heute werden BIM-Leistungen häufig als Besondere Leistungen ausgeschrieben. Künftig wird die HOAI substantielle Angaben zu BIM enthalten. Das Seminar gibt Auftraggebern und -nehmern Einblicke, wie BIM die Vertragsgestaltung beeinflussen kann und wie die Planungsmethode in der künftigen HOAI berücksichtigt werden soll
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