04.08.2023 - Berlin
Auch wenn es sich bislang nur um eine Absichtserklärung handelt: Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Anfang August mit ihren Plänen für steuerliche Anreize für Bauwillige für Hoffnung gesorgt, dass dringend benötigte Fortschritte im Wohnungsbau gemacht werden könnten. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure begrüßt die Idee, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Konkret geht es darum: Die Ministerin schlägt die Einführung einer befristeten sogenannten degressiven Afa („Abschreibung für Abnutzung“) für neu errichtete Wohngebäude ab Januar 2024 bis 2030 vor. Das wäre, wenn es zur Umsetzung käme, der vom BDB lange geforderte Anreiz für Bauwillige aller Art, ihre Bauvorhaben zügig umzusetzen!
Geywitz‘ Idee: Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen je sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können, in den darauffolgenden vier Jahren fünf Prozent. Das ergäbe einen maximalen steuerlichen Vorteil von 41 Prozent und würde einen erheblichen Investitionsanreiz darstellen. Zudem wären diese steuerlichen Anreize ein wichtiger Schritt für die Wiedereinführung bzw. Stärkung der Wohngemeinnützigkeit in Deutschland!
Erst kürzlich, auf dem BDB-Baumeistertag 2023 in Koblenz, hatte die BDB-Mitgliederversammlung beschlossen, sich verstärkt für dieses Werkzeug zur Schaffung sozialen Wohnraums einzusetzen.
Um dauerhaft die Wohnungsbauziele erreichen zu können, reicht die von Klara Geywitz vorgeschlagene ausgeweitete Abschreibung jedoch nicht aus. Selbst wenn sie Finanzminister Lindner und das Parlament davon überzeugen kann, ihre Pläne in das sogenannte „Wachstumschancengesetz“ zu integrieren, braucht es noch eine Reihe weiterer Veränderungen: Die Beschaffung von Baustoffen ist nach wie vor schwierig und teuer, der Fachkräftemangel ist auch und gerade in der Baubranche eklatant und die Genehmigungsbehörden leiden gleichzeitig unter fehlendem Personal und mangelhafter digitaler Ausstattung.
Steuerliche Anreize allein werden also nicht dafür sorgen, dass schneller Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Aber sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung, die aus BDB-Sicht unbedingt geschaffen werden sollte.
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