29.09.2023 - Berlin
Die Bundesregierung will mit einem 14-Punkte-Papier gegen die Wohnungsbaukrise vorgehen. Der BDB hat sich die einzelnen Maßnahmen angesehen. Das Fazit fällt gemischt aus. Obwohl einige Punkte sinnvolle, schnell umsetzbare Lösungen für die schlechte Lage im Wohnungsbau sein können, bleiben viele Fragen offen. Das entscheidende Dilemma auf dem Wohnungsmarkt, die seit Jahren steigende Wohnfläche pro Kopf bei immer weniger zur Verfügung stehender Fläche, konnte der Gipfel nicht lösen.
Hier ist mehr nötig als staatliche Subventionen und politisches Handeln „gegen den Markt“. Es braucht dauerhafte, kreative Lösungen, orientiert an Fragen der Suffizienz, der Nachhaltigkeit und der Reduktion.
Hinzu kommt: Viele der 14 Punkte können nicht allein oder gar nicht von der Bundesregierung entschieden werden. Der BDB erwartet deshalb ein zähes Ringen zwischen Bund und Ländern. Das heißt wiederum, dass es kurzfristig keine wesentliche Änderung geben wird.
1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Die degressive Abschreibung soll die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen fördern.
2. Aussetzung des gesetzlichen Neubaustandards EH40
Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten will die Bundesregierung die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard aussetzen.
3. Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen
Der Bund will noch in diesem Jahr in Städten und Kommunen den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Dazu soll eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen werden.
4. Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau
Die Bundesregierung will den Ländern von 2022 bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
5. KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF)
Die Bundesregierung will bei beiden bereits laufenden Programmen die Kredithöchstbeträge anheben und weitere steuerliche Anreize schaffen.
6. Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt”
Die Bundesregierung will für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einführen.
7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten
Wer Gewerbeimmobilien nach BEG-Förderbedingungen in Wohnraum umbaut, soll 2024 und 2025 von einem zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln profitieren. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden.
8. Bauen im Sinne des Gebäudetyps E
Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll nach dem Willen der Bundesregierung befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards.
9. Vergünstigte Abgabe von Grundstücken in Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für öffentliche Aufgaben und sozialen Wohnungsbau
Die BImA soll die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau um weitere 5 Jahre fortführen.
10. Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe
Die Bundesregierung will in der Technischen Anleitung (TA) Lärm in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel entscheidet die Gemeinde im Bebauungsplan.
11. Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage
Die Bundesregierung will die Heizwende vorantreiben, indem sie Hauseigentümer:innen beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 Prozent unterstützten will. Mit weiteren Impulsen („Speed-Bonus“) sollen Eigentümer:innen besonders alter und damit klimaschädlicher Heizungen Anreize zum Umrüsten bekommen. Dieser Bonus soll auch auf Wohnungsunternehmen und Vermieter:innen ausgeweitet werden.
12. Senkung der Erwerbsnebenkosten
Die Bundesregierung will die Erwerbsnebenkosten senken, um mehr Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum wohnen zu können.
13. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Die Bundesregierung will mit einer Reihe von Maßnahmen die zu langsamen Verfahren beschleunigen helfen. So sollen z. B. einmal in einem Bundesland genehmigte Gebäudetypen für das modulare und serielle Bauen bundesweit Gültigkeit erhalten.
14. Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen
Die Bundesregierung will im nächsten Jahr mit einer „Neue Wohngemeinnützigkeit“ dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie im Bestand schaffen. Dies soll mit Investitionszuschüssen und Steuervorteilen geschafft werden.
Der BDB-Kommentar zum 14-Punkte-Programm zum Download
Quelle: BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Foto: Manfred Antranias Zimmer / Pixabay
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