27.10.2023 - Berlin
Als Industriestandort ist Deutschland auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen und vereinfachen soll. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 20. Oktober 2023 zugestimmt , die 2. Befassung des Bundesrats soll am 24. November 2023 erfolgen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Bundesregierung besonders Infrastrukturprojekte der Bahn forcieren. Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist Teil des dritten Beschleunigungspakets der Bundesregierung. Es soll langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte einfacher und schneller machen.
Kurzusammenfassung
Um Tempo beim Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, werden insbesondere Möglichkeiten für Solaranlagen an Autobahnen optimiert und der Bau von Windenergieanlagen erleichtert.
Konkret sieht das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz folgende Regelungen vor:
Schienenausbau
Das Schienennetz wird schneller ausgebaut. Dafür
werden für besonders wichtige Schienenprojekte das „überragende öffentliche
Interesse“ sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der
Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die
Schiene abgewickelt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der
Klimaschutzziele im Verkehr.
Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen auf
Autobahnen
Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die
täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche
Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für Projekte zur
Engpassbeseitigung auf Autobahnen das „überragende öffentliche Interesse“
festgeschrieben werden. Das bringt flüssigeren Verkehr und auch mehr
Klimaschutz. Dies gilt nur für Ausbauprojekte bestehender Autobahnabschnitte;
nicht für neu zu bauende Autobahnen.
Sanierung von Brücken
Ältere Brücken sind oftmals vom heutigen
Verkehrsvolumen überlastet. Ihre Sanierung kann deshalb einen wichtigen Beitrag
zur Auflösung von Verkehrsengpässen und Staus leisten. Die Genehmigungspflicht
für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt
nunmehr gänzlich – ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit wird der gesamte Planungs- und
Genehmigungszeitraum halbiert.
Anmerkung: Mit den bisherigen Planungs- und Genehmigungsprozessen dauert die
Sanierung beziehungsweise der Ausbau einer Brücke fünf bis 18 Jahre.
Einheitliche Genehmigungsfrist für TEN-Verkehrsprojekte
Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße,
Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der
Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von
vier Jahren eingeführt.
Bau von Wind- und Photovoltaikanlagen an
Autobahnen
Durch einfachere Zustimmungsverfahren der
Straßenverkehrsbehörde können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen
gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von
Autobahnen mit gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell
ausgewiesen.
Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur
Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren
von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden
kann.
Beschlossen wurden außerdem drei Eckpunktepapiere: zu Artenschutz und Schieneninfrastruktur, zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene sowie zum Digitalen Portal für Umweltdaten, umwelt.info.
Ziel ist es, zügig mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Verkehrsablauf effizienter zu gestalten. Die Dokumente bilden somit eine weitere Grundlage für Beschleunigungen im Bereich der Schieneninfrastruktur; sie sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Mit dem Aufbau des Digitalen Portals für Umweltdaten, umwelt.info, werden auch für Planungen und Genehmigungen wichtige Umweltdaten gebündelt und leichter verfügbar gemacht – was so zur Transparenz und Verfahrensbeschleunigung beiträgt.
Den vom Bundestag verabschiedeten Entwurf finden
Sie online unter folgendem Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-verkehrsnetz-971384
Der gesamte Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 20/6879, kann hier (PDF) eingesehen werden.
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Foto: Ingo Bartussek / AdobeStock
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