27.10.2023 - Berlin / München
Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert mit Bezug auf den Einführungserlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen darüber, dass der Ergänzungsband 2023 zur VOB Ausgabe 2019 veröffentlicht wurde. Die darin enthaltenen fachtechnisch überarbeiteten bzw. neu aufgestellten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gelten seit dem 1. Oktober 2023.
Hier haben wir Ihnen die Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen im Wortlaut und zum Download bereitgestellt:
E-Mail:
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion Bayern
Wasserwirtschaftsämter
Regierungen, Bereich 3
Regierungen, Sachgebiete 52
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bayerische Landeskraftwerke GmbH
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
nachrichtlich:
Landesverband Bayerischer Bauinnungen
Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung 5
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Bayerische Architektenkammer
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegenden Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übersenden wir in Abstimmung mit der Landesbaudirektion mit der Bitte um Kenntnisnahme und Anwendung.
Der Ergänzungsband 2023 zur VOB Ausgabe 2019 wurde veröffentlicht. Die darin enthaltenen fachtechnisch überarbeiteten bzw. neu aufgestellten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gelten seit 1. Oktober 2023.
Die Fortschreibungen der Standardleistungsbücher – STLB-Bau – und des Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau – STLK – auf die aktuellen Versionen werden in den kommenden Wochen erfolgen; dies teilen wir Ihnen gesondert mit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Bauer
Ministerialrat
Download
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nur per E-Mail –
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsichtführende Ebenen in den Ländern
Bezug: BW I 7- 70421/2#3
vom 23.09.2019 VOB 2019
Geschäftsz.: BII6 – 70423/7#8
Datum: Berlin,20.09.2023
Mit Bezugserlass BW I 7 -70421/2#3 vom 23.09.2019 ist die Gesamtausgabe VOB 2019 eingeführt worden.
Durch den DIN/Beuth Verlag werden mit Herausgabe des Ergänzungsbandes 2023 zur VOB 2019 im Oktober 2023 nunmehr aktualisierte und neue ATV veröffentlicht.
I Fachtechnisch überarbeitete ATV
In die
ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
hat der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA), unter Beteiligung der Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT), eine generelle Öffnungsklausel zur Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden in den Abschnitten 0 und 5 eingeführt.
Die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) haben folgende sechzehn ATV fachtechnisch fortgeschrieben und zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet. Die Normenverweise wurden auf den Stand 2023-04 aktualisiert.
ATV DIN 18301 “Bohrarbeiten“
ATV DIN 18302 “Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen“
ATV DIN 18315 “Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel“
ATV DIN 18323 “Kampfmittelräumarbeiten“
ATV DIN 18329 “Verkehrssicherungsarbeiten“
ATV DIN 18332 “Naturwerksteinarbeiten“
ATV DIN 18334 “Zimmer-
und Holzbauarbeiten“
ATV DIN
18336 “Abdichtungsarbeiten“
ATV DIN 18340 “Trockenbauarbeiten“
ATV DIN 18349 “Betonerhaltungsarbeiten“
ATV DIN 18351 “Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“
ATV DIN 18353 “Estricharbeiten“
ATV DIN 18361 “Verglasungsarbeiten“
ATV DIN 18364 “Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten“
ATV DIN 18382 “Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische
Anlagen“
ATV DIN 18451 “Gerüstbauarbeiten“
II Redaktionell überarbeitete ATV
Die
ATV DIN 18322 “Kabelleitungstiefbauarbeiten“
wurde redaktionell überarbeitet und die Normenverweise aktualisiert auf den Stand 2023-04.
III Neu aufgestellte ATV
Folgende drei ATV wurden neu aufgestellt und erstmalig in die VOB aufgenommen:
ATV DIN 18327 “Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden“
ATV DIN 18328 “Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen“
ATV DIN 18448 “Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen
und technischen Anlagen“
IV Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die aktualisierten ATV ersetzen die ATV der VOB Teil C - Ausgabe 2019. Die neuen ATV werden eingeführt.
Dieser Erlass tritt am 01.10.2023 in Kraft.
Im Auftrag
gez.
Scheinemann
Download
Schreiben des BMWSB vom 20.09.2023 - Einführungserlass zur VOB 2019 Ergänzungsband 2023
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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