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Bauministerkonferenz: Schaffen von Wohnraum im Bestand erleichtern und Investitionen in den Neubau fördern

Bestand stärken: Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder

24.11.2023 - Stuttgart

Bauministerkonferenz: Schaffen von Wohnraum im Bestand erleichtern und Investitionen in den Neubau fördern

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich am 24. November 2023 auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen auf dem Wohnungsbau beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand.

Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.

Die Bundesingenieurkammer forderte im Vorfeld der BMK den Schulterschluss von Bund und Ländern, um dem Wohnungsbaudefizit zu begegnen: „Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Zudem betonte die Bundesingenieurkammer vor der BMK, die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen und ist begrüßenswert.

Priorisierung auf soziale Wohnraumförderung

Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch werden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so kann der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.

14-Punkte-Papier: Mehr Digitalisierung

Das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau formuliert die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssen. Die Länder tragen ihren Teil dazu bei, etwa durch die soziale Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz GEG umzusetzen und sich bei der EU für entsprechende Regelungen einzusetzen.

„Unser Ziel muss sein, den Totalabsturz der Bau- und Wohnungsbranche zu verhindern!“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Zunächst einmal brauchen wir Klarheit bezüglich der Haushaltssperre. Denn jeder Tag ohne Lösung aus Berlin vergrößert die Unsicherheit der Menschen in Bayern und dem Rest Deutschlands. Sparmaßnahmen bei der Wohnraum- und Städtebauförderung müssen absolut tabu sein!"

Um die Baubranche zu stabilisieren, setzt sich die Mehrheit der Bauministerinnen und Bauminister zudem für längere steuerliche Anreize sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, eine deutliche Erhöhung der KfW-Fördermittel und weitere Anreize und Erleichterungen ein, z.B. beim seriellen Bauen. Auf Initiative Bayerns sprach sich die Bauministerkonferenz auch für eine praxisgerechte Übergangsregelung für laufende Bebauungsplanverfahren nach §13b Baugesetzbuch aus. Die Regelung betrifft die Ausweisung von Wohnbauland durch Gemeinden.

Strategiepapier zum Bestand

In diesem Strategiepapier, das weiter unten zum Download beigefügt ist, haben die Bauministerinnen und Bauminister der Länder folgende Punkte beschlossen:

  • Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der ökologische Bonus des Bestands auch wirtschaftlich wirksam werden kann. Es muss dabei um positive Anreize gehen für die Pflege, die Erhaltung und die Weiterentwicklung bereits bestehender Wohngebäude. Bislang wird in der Gebäudeenergiepolitik nicht genug getan, um die Kostenrisiken eines Sanierens, Ertüchtigens und Erweiterns im Bestand gegenüber dem Neubau hinreichend auszugleichen.

  • Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, ein einfaches, anwenderfreundliches Werkzeug für Ökobilanzen für Gebäude zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, das auch die im Bestand gebundene Graue Energie berücksichtigt. Mit einem solchen Werkzeug soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Erstellung von Ökobilanzen bei Baumaßnahmen zu Selbstverständlichkeit und zum zentralen Steuerungsinstrument für die Erfüllung der Klimaschutzziele wird.

  • Für die Sanierung des Gebäudebestands in den Städten bedarf es besonderer Strategien, die auf ganze Quartiere und nicht auf einzelne Gebäude zugeschnitten sind. Erforderlich ist dafür eine vollständige Bilanzierbarkeit der Maßnahmen in einem Quartier unter Einbeziehung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, diese Erkenntnisse bei der Setzung von Standards künftig zu berücksichtigen.

  • Um den Um- und Ausbau des Bestands zu erleichtern, sollen auch bauordnungsrechtliche Hemmnisse reduziert werden. Die Bauministerkonferenz hat hierfür auf ihrer Sitzung in Baden-Baden Paragraph 67 der Musterbauordnung entsprechend geändert: So sollen künftig etwa Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch dann zugelassen werden, wenn es sich um Vorhaben der Weiternutzung bestehender Gebäude handelt. Den zuständigen Baurechtsbehörden wird damit ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben, im Einzelfall Erleichterungen für Baumaßnahmen im Bestand zuzulassen und somit das Bauen im Bestand zu vereinfachen. Die Bundesregierung wird von der Bauministerkonferenz aufgefordert, für die von ihr zu verantwortenden fachrechtlichen Regelungsbereich ebenfalls entsprechende Schritte zu prüfen – und dies auch unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Umsetzbarkeit.

  • Was mögliche Erleichterungen für den Um- und Ausbau des Bestands im Bauplanungsrecht angeht, erinnert die Bauministerkonferenz an von ihr bereits früher formulierte Forderungen an Anregungen. Dabei geht es zum einen darum, dass Gemeinden zugunsten des Schaffens von Wohnraum im Bestand leichter Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen können. Zum anderen braucht es zumindest eine Experimentierklausel für die Vorgaben der Technischen Anleitung (TA) Lärm, um insbesondere im Innenstadtbereich, aber auch in Gewerbegebieten mehr Wohnraum zuzulassen.

  • Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern ein hochwirksames Instrument zur Verfügung steht, um die gebauten Gemeinden und Städte in Deutschland zukunftsgerecht fortzuentwickeln. Dafür braucht es einen langen Atem. Daher fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, die Mittel auf hohem Niveau zu verstetigen und jegliche Zweifel an einer dauerhaft verlässlichen Mittelausstattung zu beseitigen.

  • Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, weitergehende steuerliche Anreize insbesondere auch für Bestandsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sollten alle Arten von Wohnungseigentümern, auch selbstnutzende Haushalte, einbezogen werden.

  • Die BMK wird sich gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren für mehr Wissen über einfaches und nachhaltiges Umbauen einsetzen und seine Verbreitung fördern. Die BMK regt an, dass auch die Stiftung Baukultur des Bundes sowie die Bundesstiftung Bauakademie sich in diesem Bereich stärker engagiert. Sie bittet auch darum, den Aufbau einer entsprechenden Beratungskompetenz für Planungsträger zu prüfen. Städte und Gemeinden sollten Konzepte für den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer erhaltenswerten Bausubstand erstellen. An vielen Orten, zum Teil von den Ländern gefördert, bestehend Gestaltungsbeiräte, die für Qualität und eine breite öffentliche Akzeptanz sorgen können.

Download

Gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen des KTF-Urteils und zur Haushaltssperre des Bundes:

Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind.

Die Bauministerkonferenz begrüßt die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll.

Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen.

Die Bauministerkonferenz sieht das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betont das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten. Die Bauministerkonferenz sieht Bund und Länder hier in der gemeinsamen Verantwortung, ihren Willen zu einer Kontinuität der Mittelausstattung des Jahres 2023 in den Landes- und im Bundeshaushalt für 2024 möglichst zeitnah nach außen klar zu kommunizieren.

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.

Neuer DIN-Vertrag ab 1. Januar 2024

Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.

Zitate

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte mit Blick auf das Strategiepapier der BMK zum Bestand: „Es kann nicht sein, dass das Schaffen von Wohnraum auf der grünen Wiese finanziell vorteilhafter ist als Um- und Ausbauten im Bestand. So geht uns immer mehr bereits vorhandener Wohnraum verloren. Wir wollen daher – auch aus ökologischen Gründen – das Schaffen und das Sichern von Wohnraum im Bestand erleichtern. Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch mit den finanziellen Turbulenzen auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Die verhängte Haushaltssperre erfüllt uns mit großer Sorge. Ich kann nur davor warnen, nun beim Wohnungsbau oder so wertvollen Programmen wie der Städtebauförderung den Rotstift anzusetzen. Der Wohnungsbau steht vor einem gefährlichen Kipppunkt und verträgt keine weiteren Einsparungen.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung. Die Grundlagen dafür legen wir als Bund im Baugesetzbuch (BauGB), aber wir brauchen die für Bauen verantwortlichen Länder, um hier Geschwindigkeit reinzubringen. Die heute beschlossene Angleichung der Musterbauordnung ist dafür enorm wichtig. Viele weitere Beschlüsse unterstützen die Vorhaben des Bundes, aber geben uns auch Hinweise, die wir unter anderem bei der Novelle des BauGB aufgreifen werden.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte: „Die diesjährige Bauministerkonferenz hat sich den aktuellen Herausforderungen gestellt. Das 14-Punkte-Papier zum Wohnungsneubau sowie der Planungs- und Beschleunigungspakt wird vonseiten der Länder konsequent flankiert. Zusätzlich gibt es weitergehende, wichtige Forderungen an den Bund: Dazu gehören die noch in dieser Legislatur ausstehende Reform des Baugesetzbuches sowie eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zur Einführung eines energetischen Quartiersansatzes und neuer Bilanzierungsmöglichkeiten. Nur so wird die Schlagzahl der energetischen Gebäudesanierung und des Wohnungsneubaus in wirtschaftlicher und sozialer Weise deutlich erhöht.

Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Die Immobilienwirtschaft und die Bauwirtschaft sind in der Bundesrepublik Deutschland eine Schlüsselbranche – zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Länder und des Bundes genauso wie zur Sicherung von Wohlstand, Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Ich bin froh darüber, dass die Bauministerkonferenz sich heute darauf verständigt, neue Vorschriften und Normen nur noch einzuführen, wenn diese sich insbesondere auf niedrigere Baukosten, das einfache Bauen oder die Reduktion des bürokratischen Aufwandes positiv auswirken.“

Weitere Informationen

Quellen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Martin Stollberg, BIngK
Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.


Kommentare zur Bauministerkonferenz

BFW: Beschlüsse der Bauministerkonferenz für aktuelle Lage nicht weitgehend genug

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Beschlüsse der Bauministerkonferenz als richtig, nur als nicht weitgehend genug. „Viele richtige Beschlüsse zu wichtigen Themen wurden gefasst. Auf vieles haben wir schon lange gewartet. Besonders hervorzuheben sind: Der Belastungsstopp bei Bauvorschriften, Fokus auf Emissionseffizienz und die überfällige Digitalisierung. Die Zeiten sind allerdings derart schlecht, dass es ruhig etwas mehr hätte sein dürfen und müssen, um die nötige Wirkung überhaupt zu entfalten“ erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Wir teilen die Analyse: Die Ministerinnen sprechen richtigerweise von dem „gegenwärtig drängendsten Thema“ und zudem von einem „gefährlichen Kipppunkt“ beim Wohnungsbau. Was wir aber nicht sehen oder hören ist der nötige Wumms – kein Doppel-Wumms und kein einfacher Wumms. Aber den brauchen wir dringend. Die aktuelle Lage beim Bundeshaushalt, der direkte Effekt auf die Förderungen verunsichert zudem und sorgt nicht für die nötige langfristige Planungssicherheit. Es sind alles Schritte in die richtige Richtung, nur nicht schnell genug“, so der BFW-Präsident.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

GdW: Wohnen und Bauen brauchen Verlässlichkeit: Bauministerkonferenz mit wichtigen Signalen - auf schnelle Umsetzung, Finanzierung und den Bund kommt es jetzt an

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Nach dieser Bauministerkonferenz gilt mehr denn je: Den Worten müssen jetzt extrem schnell Taten folgen – insbesondere von Seiten des Bundes. Der bezahlbare Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. Es kommt jetzt darauf an, dass der Bund die notwendigen Mittel zur Lösung der sozialen Frage unserer Zeit langfristig absichert. Die Beschlüsse zur Vereinfachung des Bauens im Bestand, zur Digitalisierung sowie insbesondere der Belastungsstopp bei Bauvorschriften sind richtig und wichtig und sie müssen – auch unterstützt vom Bund – schnell umgesetzt werden. Die positiven Signale nützen am Ende aber nichts, wenn die sozial orientierten Wohnungsunternehmen neben dem Umbau den ebenso notwendigen Bau neuer bezahlbarer Wohnungen nicht finanzieren können. Auch wenn für dieses Jahr Einiges durch das rückwirkende Außerkraftsetzen der Schuldenbremse in einem ersten Schritt gerettet werden kann, ist die entscheidende Frage, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Denn Wohnungsunternehmen können nur mit langfristigen Investitionsplanungen sinnvoll handeln. Die aktuell riesige Unsicherheit bei der Finanzierung führt unausweichlich zu Attentismus und damit zu einem Wohnungsbau-Stopp.

Es geht ans Eingemachte für das bezahlbare Wohnen. Die Zusagen, dass die Programme für klimafreundlichen Neubau und die soziale Wohnraumförderung zunächst weiterlaufen, sind daher begrüßenswert – sie müssen aber unbedingt auch für die nächsten Jahre abgesichert werden. Planungssicherheit steht beim Wohnungsbau an allererster Stelle, sonst bleibt er aus. Schon jetzt sind für immer mehr Menschen keine Wohnungen mehr da. Ebenfalls begrüßenswert ist die Zusage von Seiten des Bundesbauministeriums, dass der Bund einen EU-Sanierungszwang für Millionen von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland ablehnt, wie die EU-Kommission ihn vorantreiben will (mehr Infos hier). An die Position des Bundes muss sich im weiteren Verfahren auf EU-Ebene dann aber zwingend auch das zuständige Bundeswirtschafts- und Klimaministerium halten.

Um die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt wieder in die Lage zu versetzen, zu bezahlbaren Mieten zu bauen, führt an einer zügigen Zinsverbilligung kein Weg vorbei. In Kombination mit seriellem und modularem Bauen und den damit möglichen Baukostenvorteilen ist ein erster Pfad aus der Krise aufzeigbar. Allein die eingeführte degressive AfA hilft hier nicht. Zum einen dürfen Vermietungsgenossenschaften dies rechtlich überhaupt nicht zur Anwendung bringen, zum anderen sind die Verlustvorträge bei einem Großteil der Unternehmen so hoch, dass die AfA ins Leere läuft. Und auf lange Sicht, die für den Wohnungsbau so entscheidend ist, hilft angesichts der riesigen Herausforderungen von Wohnungsneubau und Klimazielen letztlich nur ein verlässliches und auskömmliches Fördersystem. Ansonsten werden wir in Deutschland in massive soziale Konflikte laufen.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

ZIA: Jetzt die Daseinsvorsorge sichern, denn „genügend Wohnungsraum ist ein Essential fürs Zusammenleben“

Nach der Bauministerkonferenz und angesichts anhaltender Diskussionen um eine nötige finanzielle Neuordnung im Land hat der ZIA dazu aufgerufen, sich in der Debatte über die Mittelverteilung der Zukunft auf Kernfelder der Daseinsvorsorge zu konzentrieren. „Im deutschlandweiten Gerangel ist eine Konzentration aufs Wesentliche jetzt wichtiger denn je“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Die Situation sei ähnlich einem amerikanischen Haushaltslockdown. „In dieser so angespannten Lage erwartet die Immobilienwirtschaft von der Politik nicht, dass sie uns mit horrenden Extra-Subventionen alter Schule unterstützt“, so Mattner. „Umso mehr vertrauen wir darauf, dass die Politik die Bremsklötze, die Investitionen behindern, jetzt schnellstmöglich beiseiteräumt und zugleich ihre Zusagen einhält.“ Dabei sollten „intelligente Maßnahmen“ unterstützt werden, die sich „zeitnah amortisieren und wieder Geld durch Steuereinnahmen in staatliche Kassen zurückspülen“.

Kernpunkte:

  • Die zentralen Akzente des Klima- und Transformationsfonds (KTF) müssen gesichert werden. Deutschland müsse am Ende in der Lage sein, die Kosten der Energiewende zu bewältigen, betont Mattner.
  • Zinserleichterungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen neue Investitionen in den Wohnungsbau stimulieren. Ein großvolumiges „KfW-Kreditprogramm Wohnen“ mit einem Zinssatz von höchstens zwei Prozent für Neubauten ab Standard EH 55 taugt aus Sicht des ZIA als eine Art „Win-win-win-Programm“. Mattner: „Inverstorinnen und Investoren werden animiert, loszulegen, Mieterinnen und Mieter können hoffen, dass zusätzliche Wohnungen nicht länger bloße Luftschlösser bleiben. Und auch der Staat profitiert am Ende von einer Stimmung, in der Bürgerinnen und Bürger spüren, dass Essentials des Zusammenlebens weiter zählen.“ Die Aufwendungen für ein solches Programm für zusätzliche Mietwohnungen liegen laut Mattner bei etwa neun Milliarden Euro. „Für den Staat selbst ist dies eine echte Investition“, betont der ZIA-Präsident. Was sie bringt? „Ein Mehr an sozialem Zusammenhalt, zusätzliche Steuereinnahmen durch Bautätigkeiten sowie ersparte Transferkosten, die dann anfallen, wenn angeschlagene Baufirmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht halten können.“

Der ZIA hatte zuletzt seine eigenen Zahlen angepasst: Während Anfang 2023 noch 750.000 fehlende Wohnungen bis 2025 taxiert wurden, wird nun eine Lücke von 750.000 fürs übernächste Jahr erwartet. Bis 2027, so die Prognose, könnten bis zu 830.000 Wohnungen fehlen.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

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