Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

15
16
17

Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23. Januar 2024

14.02.2024 - München

Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die neuen RAB-ING und die „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2023/01)“ bekanntgegeben. Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden. Die Bekanntmachung ist am 14.02.2024 in Kraft getreten.

Lesen Sie hier die Bekanntmachung im Wortlaut:

Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14. Januar 2024, Az. 48-4342.12-3-2-10

Regierungen
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

Nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Anlage:
Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2023/01)


1. Allgemeines

1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekanntgegeben und zuletzt mit dem ARS Nr. 07/2022 vom 15. März 2022 fortgeschrieben. 2Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 16. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 72) zuletzt fortgeschrieben.

1.2
1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING der Teil 2 Vorplanung sowie drei weitere Musterbeispiele erarbeitet und mit ARS Nr. 18/2023 bekanntgegeben:

6-6-2: Irritationsschutzwand mit Beton-Elementen

6-7-1: Verkehrszeichenbrücke mit zwei Stielen

6-7-2: Verkehrszeichenbrücke mit einseitiger Auskragung

2Zudem wurden die bestehenden Richtlinientexte an die neue Gliederung der ZTV-ING und die Fortschreibung der RE-ING angepasst.

2. Anwendung

2.1
1Hiermit werden die neuen RAB-ING und die „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2023/01)“ (Anlage) bekanntgegeben. 2Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.

2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.

2.3
Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit Ministerialschreiben vom 26. Oktober 2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. IID8-4342-001/16) bekanntgegeben.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 14. Februar 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 13. Februar 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 72) außer Kraft.

4. Bezugsmöglichkeit

1Die RAB-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie sind nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 18/2023 wurde im Verkehrsblatt Nr. 15 vom 15. August 2023 veröffentlicht.

Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor

Anlage

Übersicht über den Stand der RAB-ING(Ausgabe 2023/01)


Quelle: Bayerische Staatsregierung

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welches ist das drängendste Thema, das im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden muss:
Hochwasserschutz
Erneuerbare Energien
Flächensparen, Mehrfachnutzung von Flächen
Klimaschutz und Klimaanpassung
Biodiversität

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München