23.03.2024 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert mit Schreiben vom 23. März 2024 über Ergänzungsregelungen zum Beulverhalten älterer Stahl- und Stahlverbund Brücken (mit Baujahr vor 1980). Darin wird auf das Obmannschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 05.12.2023 Bezug genommen.
E-Mail
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Regierungen
Bayerische Ingenieurekammer Bau
VereinigungderPrüfingenieurefürBaustatikin Bayern e.V.
Anlage(n)
1. Obmannschreiben 2023-19 vom 05.12.2023
2. Ministerialschreiben vom 07.04.2022
3. Obmannschreiben2022-02 vom 24.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Länder mit Obmannschreiben 2023-19 vom 05.12.2023 (StB 24/7192.70/10-3850992) über den aktuellen Stand der Überlegungen zum Umgang mit dem Thema „Beulverhalten älterer Stahl- und Stahlverbundbrücken“ in Kenntnis gesetzt (vgl. Anlage 1).
Hinsichtlich unseres Schreibens StMB-48-4363-1-9-4 vom 07.04.2022 (Anlage 2) ergibt sich daraus der nachfolgend beschriebene Ergänzungsbedarf für ältere Stahl- und Stahlverbundbrücken (mit Baujahr vor 1980):
Besonders möchten wir nochmals auf die Notwendigkeit einer Prüfanweisung für ältere Stahl- und Stahlverbundbrücken für künftige Bauwerksprüfungen hinweisen, wie sie bereits in unserem Schreiben vom 07.04.2022 dargestellt wurde.
Für kommunale
Straßenbaulastträger empfiehlt sich eine Kategorisierung gemäß unseres Schreibens vom 07.04.2022 nur, wenn sichergestellt
ist, dass die Erfassung von Verformungen im Stahlbau im Zuge der
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 erfolgt ist und die Schadenserfassung und Bewertung durchgängig nach RI-EBW-Prüf umgesetzt wurde.
Andernfalls empfiehlt sich die konsequente Anwendung der Obmannschreiben 2022-02 (vgl. Anlage 3)
sowie 2023-19 (vgl. Anlage 1).
Eine Meldung kommunaler Bauwerke ist nicht erforderlich.
Soweit Fragen hinsichtlich des Vorgehens auftreten sollten, besteht die Möglichkeit sich per E-Mail an die Zentralstelle für Ingenieurbauwerke und Georisiken an der Landesbaudirektion zu wenden (ZIGlbdbyrnd).
Die Kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, Ihre Mitglieder zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lutz Mandel
Ministerialrat
Download
Schreiben StMB vom 23.03.2024
Obmannschreiben 2023-19 vom 05.12.2023
Ministerialschreiben vom 07.04.2022
Obmannschreiben2022-02 vom 24.01.2022
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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