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Bewilligungsstopp bei Energieberatungen

Schreiben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

05.04.2024 - Berlin

Bewilligungsstopp bei Energieberatungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einem Schreiben darüber informiert, dass für das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) derzeit eine temporäre Bewilligungspause besteht. Bei der Auszahlung könne es zu Verzögerungen kommen. Zur Begründung verwies die Behörde darauf, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) die Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 240 Millionen Euro für das Jahr 2024 nur zeitlich gestaffelt zustelle.

Eine Sprecherin des BMF erklärte auf Nachfrage des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV): „Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich nach dem Urteil des BVerfG vom November 2023 die finanziellen Rahmenbedingungen für die Förderung der Energiewende stark verändert haben. Vor diesem Hintergrund müssen die knappen Haushaltsmittel des KTF vorsichtig und vorausschauend eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat sich daher entschieden, den bewirtschaftenden Stellen nicht gleich zu Beginn des Jahres sämtliche Mittel zuzuweisen. Es handelt sich insofern um eine Vorsichtsmaßnahme.“

Mit Stand 27. März 2024 wurden nach Angaben des BAFA 21.981 Anträge zur Förderung von Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einem Gesamtvolumen von 32,5 Millionen Euro bewilligt. Wann und in welcher Höhe die nächste Tranche der Mittel zugeteilt werden soll, ist unklar.

Schwierigkeiten gibt es offenbar auch bei der Heizungsförderung. Eigentümer/innen von Ein- und Zweifamilienhäusern können den Zuschuss zwar seit Ende Februar bei der KfW beantragen, doch erst ab September soll es möglich sein, sich im Kundenportal der KfW zu identifizieren. Erst dann können die Nachweise über die Durchführung der Heizungserneuerung eingereicht werden. Die Fördermittel werden also erst ab September ausgezahlt.

„Der Bewilligungsstopp für die Energieberatung und die Verspätungen bei der Heizungsförderung verunsichern Eigentümer/innen von Wohnimmobilien enorm und erhöhen die Hürde, energetische Sanierungen in Angriff zu nehmen“, warnt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Das betrifft Wohnungseigentümer/innen und ihre Verwaltungen in besonderem Maße: Sie können erst im August Fördermittel beantragen und müssen befürchten, dass die Töpfe dann bereits leer sind. Daran ändert auch die häppchenweise Zuteilung der Mittel durch das BMF nichts – wer zuerst beantragen kann, wird zuerst bewilligt. Angesichts dieser Benachteiligung von Mehrfamilienhäusern ist eine Farce, dass Politiker aller Fraktionen gebetsmühlenartig die Bedeutung dieser Gebäude für die Wärmewende betonen.“

Quelle: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland), Foto: maho/AdobeStock


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