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Open-House-Verfahren: Autobahn GmbH geht neue Wege bei Vergabe von Planungsleistungen

Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren für Ingenieurbauwerke

02.05.2024 - Berlin

Open-House-Verfahren: Autobahn GmbH geht neue Wege bei Vergabe von Planungsleistungen

Die Autobahn GmbH hat die positiven Erfahrungen aus einem Pilotprojekt jetzt zum Standard gemacht: Künftig sollen alle Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI auf der Grundlage eines Rahmenvertrages im Open-House-Verfahren vergeben werden. Getestet wurde das Modell in einem Pilotprojekt der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH. Jetzt sollen alle Niederlassungen der Autobahn GmbH das Modell bei ihren Vergaben anwenden. Die Vergabe von Planungsleistungen soll auf diese Weise vereinfacht und beschleunigt werden.

Open-House-Verfahren

Beim Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit allen Unternehmen, die sich für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen interessieren, einen Rahmenvertrag ab. Da nicht unter den interessierten Unternehmen ausgewählt wird, sondern Verträge mit allen Unternehmen abgeschlossen sind, liegt kein dem Vergaberecht unterfallender Beschaffungsvorgang vor, sondern lediglich ein einfaches Zulassungssystem. Die Bekanntmachungen für diese Verfahren finden sich trotzdem auf der AI-Vergabeplattform der Autobahn GmbH, da die Durchführung eines solchen Zulassungsverfahrens europaweit bekannt gemacht werden muss.

Die Entscheidung, statt eines Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung ein vergaberechtsfreies Open-House-Verfahren durchzuführen, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Unternehmen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber ein Open-House-Verfahren durchführt. Der Auftraggeber kann jedoch nur dann ein Open-House-Verfahren durchführen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens müssen demnach folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Auftraggeber legt eindeutige Regeln für den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt fest.

  • Die Vertragsbedingungen sind für alle Unternehmen gleich und sie haben keine Möglichkeit, auf deren Inhalt Einfluss zu nehmen.

  • Die Vergütung wird vom Auftraggeber festgelegt und ist nicht verhandelbar. Bei den Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH werden die Planungsleistungen auf der Grundlage der Mindestsätze der HOAI ohne Zu- und Abschläge vergütet.

  • Den Unternehmen wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht gewährt.

Quelle und Grafik: VBI


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Michael Kordon, Direktor der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH und 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Gute Ingenieurleistungen und wenig Bürokratie, das ist das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauwerksprüfungen. „Die Open-House-Vergabe ist ein Erfolgsmodell. Bis März 2024 wurden mit 36 Ingenieurbüros Verträge abgeschlossen und bei knapp 30 Büros erfolgte bereits der Abruf von entsprechenden Leistungen“, sagt Michael Kordon, Direktor der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH und 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung.

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