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Ingenieurkammern fordern einheitliche gesetzliche Kammermitgliedschaft im Bauwesen

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin

16.05.2024 - Berlin

Ingenieurkammern fordern einheitliche gesetzliche Kammermitgliedschaft im Bauwesen

Die Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung markiert einen entscheidenden Moment in der Debatte um die Sicherheit und Qualität im Bauwesen Deutschlands. Darin fordern die Ingenieurkammern Deutschlands , dass die Planung von Bauleistungen ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen qualifizierten Ingenieuren oder Architekten gelegt werden muss.

Als Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer fordert die Bundesingenieurkammer die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit, Qualität und Integrität im Bauwesen zu gewährleisten.

Hier die die Berliner Erklärung im Wortlaut:

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin

Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen Ingenieuren oder Architekten. Alles andere ist unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des Verbraucherschutzes.

  • Noch immer darf in Deutschland tatsächlich jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht gar nicht Ingenieur oder Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbare Leistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und Tiefbau Tür und Tor geöffnet.

  • Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmt eine derartige Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Kein anderer freier Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseits jeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.

  • Verbraucherschutz und präventiver Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabe der Ingenieurkammern. Deshalb führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur eine lückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert eine wirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute nicht.

  • Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen. Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz. Nur so ist der Berufsstand in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigen Ingenieure, auf die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzliche Kammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher minimieren.

  • Die Kammern unterstützen den Staat durch Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben in mittelbarer Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat. Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine stabile Mitgliedschaft zu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern – leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten Berufsaufsicht.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet und auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Quelle: Bundeingenieurkammer, Foto: Kate Sakhno / Unsplash

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