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AI Act verabschiedet

Weltweit erstes Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union

21.05.2024 - Brüssel

AI Act verabschiedet

Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat mit dem AI-Act das erste Gesetz zur Regulierung von KI weltweit und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet. Die Bundesregierung muss nun den sogenannten "AI Act" in nationales Recht umsetzen. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.

Der "AI Act" schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft Freiraum für Innovationen. Der AI Act verfolgt hier einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind auch die Vorgaben.

Ein inakzeptables Risiko stellen zum Beispiel KI-Systeme dar, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen und sie so zu manipulieren. Für sie gilt ein Verbot, genauso wie für KI-basiertes „Social Scoring“, also die Vergabe von Punkten nach erwünschtem Verhalten.

Es gibt außerdem eine Transparenzpflicht. Das heißt, künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte (Audios, Bilder, Videos) müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Hochriskante KI-Systeme – zum Beispiel in den Bereichen kritische Infrastruktur, Beschäftigung sowie Gesundheits- oder Bankenwesen – müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um für den EU-Markt zugelassen zu werden. Für Anwendungen mit einem geringen Risiko gelten lediglich eingegrenzte Transparenz- und Informationspflichten.

„Gesellschaft fit für die Zukunft machen“

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den AI Act nun in nationales Recht umsetzen. Bundesdigitalminister Volker Wissing dazu: „Wir brauchen KI in allen Bereichen, wenn wir unsere Gesellschaft fit für die Zukunft machen und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig halten wollen.“ Die KI-Verordnung könne die Grundlage für einen breiten und sicheren Einsatz von KI in unserem Land sein. Gleichzeitig betonte Wissing, dass bei der Umsetzung in nationales Recht darauf zu achten ist, die maximalen Spielräume für Innovationen zu nutzen, „damit KI-Unternehmen in Deutschland und Europa eine Zukunft haben“.

So fördert die Bundesregierung KI

Der Bundesregierung ist es wichtig, sich mit den Risiken auseinandersetzen, gleichzeitig aber auch die Chancen von Künstlicher Intelligenz zu betonen. Für diese Balance setzt sie sich ein. Mit ihrer nationalen KI-Strategie will die Bundesregierung Deutschland zu einem führenden Standort für die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien machen. Dafür unterstützt sie die Erforschung und Anwendung von KI in einer Reihe von Vorhaben, zum Beispiel deutschlandweit in neu eingerichteten KI-Servicezentren für die Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Weitere Informationen: Nationale KI-Strategie

Foto: © geralt / Pixabay
Quelle: bundesregierung.de

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