23.07.2024 - Berin
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet federführend an Lösungen und neuen Wegen, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Konzepte und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer aufgreifend, hat das BMWSB die Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet.
An der Leitlinie haben sich die benannten Kammern, weitere Institutionen und die Länder beteiligt. Entstanden ist ein rund 60-seitiges Praxisdokument, das hilfreiche Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose gibt.
Die „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das "einfache Bauen" in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.
Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherr/in eine rechtssichere Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) vereinbart werden kann. Sie erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen befürwortet.
Download
Die Leitlinie „Einfach Bauen - Gebäudetyp E - Leitlinie und
Prozessempfehlung“ gibt es hier zum Download:
Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E
Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.
Um den Gebäudetyp E auch gesetzlich zu stärken, hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB erarbeitet. Mit dem
"Gebäudetyp-E-Gesetz" soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst
werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartnern
auch ohne Aufklärung von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf
soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des
Gesetzes ist ab Anfang 2025 zu rechnen.
Weitere Informationen
Bundesbauministerin
Klara Geywitz:
„Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden,
ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die
Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards
rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen
einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen
kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter
wird.“
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Durch die Möglichkeit, mit der Einführung des Gebäudetyp E auf nicht
notwendige Standards zu verzichten, können Bau- und Sanierungsprozesse nicht
nur beschleunigt, sondern auch kostengünstiger und ressourcenschonender
gestaltet werden. Dies trägt wesentlich zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
und zur Förderung innovativer Bauprojekte bei. Die Bundesarchitektenkammer
sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundesbauministeriums einen bedeutenden
Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und zur
Schaffung lebenswerter und zukunftssicherer Räume.“
Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Schneller und kostengünstiger Bauen, aber Sicherheit gewährleisten: Der
Gebäudetyp E kann unseren planenden Berufen die dafür notwendigen
rechtssicheren Gestaltungsspielräume ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und
Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren
Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen
zu erarbeiten. Der Gebäudetyp E, für den sich die Bundesingenieurkammer
eingesetzt hat, ist ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder auch mehr
ein Können werden zu lassen. Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen Freiheit
zum Denken und Handeln.“
Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie (HDB):
„Wir
müssen wieder mehr und einfacher bauen. Deshalb ist es richtig, genau hier
anzusetzen und gemeinsam mit dem Bundesbauministerium und weiteren Partnern den
Gebäudetyp E in die Praxis zu bringen, ein wichtiger Lösungsansatz für
bezahlbares Wohnen in Deutschland. Denn es kann dazu beitragen, Baukosten
wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“
Beispiel: Beton-Geschossdecke
Nach gängiger Praxis sind im Neubau Stahlbetondecken 18
Zentimeter stark. Das ist nicht nur der Tragfähigkeit geschuldet, sondern soll
vor allem einen höheren Schallschutz bringen. Eine Reduzierung der
Geschossdeckenstärke um vier Zentimeter verringert den Materialeinsatz und
senkt zudem die Kosten. Der erforderliche Mindesttrittschallschutz dagegen wird
weiterhin erreicht. Die Vor- und Nachteile einer Reduktion der Deckenstärke
kann der Bauherrin erläutert und diese Abweichung von anerkannten Regeln der Technik
zwischen Planer/Unternehmen und Bauherrin vereinbart werden.
Beispiel: Holz-Geschossdecke
Derzeit werden Holzbalkendecken im Neubau regelmäßig mit
Estrich gebaut. Beim einfachen Bauen kann die Decke aber grundsätzlich auch
ohne Estrich eingezogen werden. Dies kann zwar Einschränkungen im Komfort- und
Qualitätsstandard bedeuten, diese müssen aber hinsichtlich des
nutzerspezifischen Bedarfs nicht von Nachteil sein.
Beispiel: Anzahl der Steckdosen und Leitungen
In einer durchschnittlichen Dreizimmerwohnung sind derzeit
47 Steckdosen vorgesehen. Die Anzahl könnte aber je nach konkretem Bedarf
reduziert werden. Durch eine sorgfältige Planung können die Steckdosen so
positioniert werden, dass eine optimale Stromversorgung der Wohnung
gewährleistet bleibt.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Titelbild Leitlinie: BMWSB, Logo Gebäudetyp-e: Bayerische Architerktenkammer, Foto Geywitz: Henning Schacht, Foto Gebhard: Laurence Chaperon / BAK, Foto Bökamp: Bundesingenieurkammer, Foto Müller: HDB
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann schlägt mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz eine Reform des Bauvertragsrechts vor, um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern. Dazu hat das Bundesjustizministerium jetzt auch begleitende FAQ veröffentlicht. Für die Beteiligten von Bauprojekten soll es einfacher werden, beim Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Entsprechende Bauprojekte werden mit dem Schlagwort „Gebäudetyp E“ bezeichnet, wobei E für einfaches und innovatives Bauen steht.
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