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GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 - Neuer Leitfaden für Bauherren und Anwender - Kostenfrei!

Das Gebäudeenergiegesetz mit allen Änderungen im Überblick - Marktchancen für Ingenieurbüros

06.08.2024 - München

GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 - Neuer Leitfaden für Bauherren und Anwender - Kostenfrei!

Der Leitfaden stellt alte und neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Dabei gibt die Publikation u.a. einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 und GEG 2024 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte. Die 92-seitige Publikation der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist ab sofort kostenfrei zum Download und in gedruckter Form erhältlich.

Die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist seit dem 01. Januar 2024 anzuwenden. Die Diskussion über das GEG „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ ist selbst für die fachkundigen Akteure im Bauwesen verwirrend gewesen. Zusätzlich ist das Gesetz komplex und unzulänglich strukturiert.

Um den Akteuren im Bauwesen Orientierung und Hilfestellung bei dem Umgang mit dem GEG zu geben, wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Nachhaltige Gebäude und Quartiere“ die vorliegende Broschüre erarbeitet.

GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 - Gebäudeenergiegesetz - Leitfaden für Bauherren und Anwender

GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 - Gebäudeenergiegesetz - Leitfaden für Bauherren und Anwender

Der Leitfaden stellt auf 92 Seiten alte und neue Regelungen gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Dabei gibt die Publikation u.a. einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen vom GEG 2020 über das GEG 2023 bis zum GEG 2024 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.

Der Leitfaden ist kostenfrei zum Download und als PDF erhältlich!

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Hintergrund und Inhalte

Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheinen die im GEG festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend, um den Niedrigstenergiegebäudestandard und damit die angestrebte Reduktion der Treibhausgase im Sektor Gebäude zu erreichen. Daher obliegt es den Bauherren und den Planern, durch individuelle Lösungen für jedes Gebäude und für jeden Anspruch eine technisch-wirtschaftlich optimale Lösung für die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik unter Einbeziehung der Nutzer zu entwickeln und umzusetzen. Erfahrungsgemäß werden derartige Lösungen nicht nur über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, sondern auch ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein.

Neben der Berücksichtigung einer hohen Energieeffizienz sollte der gesamtheitlichen Betrachtung und damit einer Nachhaltigkeitsbewertung im Bauwesen ein deutlich größeres Gewicht verliehen werden. Nur bei der Berücksichtigung der Grauen Energien im Gebäudebestand - bei Rückbau und Sanierung - und der Grauen Energien der verwendeten Baustoffe bei energetischen Sanierungen und Neubauten wird sich eine angemessene Bewertung der Energieeffizienz ergeben. Für diese Bewertung wurden Werkzeuge für Nachhaltigkeitszertifizierungen mit ökologischen und ökonomischen Bilanzen entwickelt. Sie sollten grundsätzlich bei der Beurteilung von Maßnahmen eingesetzt werden. Hierauf zielt das GEG allerdings (noch) nicht ab.

Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Gebäudesanierungen. Die besonderen Anforderungen aus dem GEG werden erläutert und die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen dargestellt. Der Leitfaden soll Bauherren, Behörden und Planern beratend Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen vom GEG 2020 über das GEG 2023 bis zum GEG 2024 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.

Der Leitfaden ist kostenfrei zum Download als PDF oder in gedruckter Form erhältlich!

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Gebäudeenergiegesetz 2024 - Marktchancen für Ingenieurinnen und Ingenieure

Das 1. Januar 2024 in Kraft getretene neue GEG bringt viele Neuerungen mit sich, die zusätzliche Marktchancen für Ingenieurinnen und Ingenieure eröffnen.

Die im März 2024 von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau durchgeführte Konjunkturumfrage ergab, dass die Krise am Bau zunehmend in den Büros ankommt. So rechnen 37,9 % der Befragten mit einem sinkenden Auftragsvolumen im Jahr 2024. Eine Steigerung des Auftragsvolumens erwartet nur eine Minderheit von 12,5%. Die an der Umfrage teilnehmenden Ingenieurbüros sind mehrheitlich im Hochbau tätig – also in jenem Bereich, der von der aktuellen Krise am Wohnungsmarkt am stärksten betroffen ist.

Die durch das GEG 2024 neu entstandenen Pflichten im Bereich des Neubaus von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden sowie bei deren Sanierung bieten den Ingenieurbüros neue Marktchancen. Für viele der vorgeschriebenen Maßnahmen sind Ingenieurinnen und Ingenieure nicht explizit als „fachkundige Personen“ im GEG genannt. Sie haben aber dennoch durch ihre Qualifikation die Möglichkeit, diese Aufgaben zu übernehmen.

Nutzen Sie diese Chancen! In der neuen Broschüre „Gebäudeenergiegesetz 2024 - Marktchancen für Ingenieurinnen und Ingenieure“ skizzieren wir, wo sich neue Möglichkeiten auftun.

Gebäudeenergiegesetz 2024 - Marktchancen für Ingenieurinnen und Ingenieure


Fortbildungstipp

GEG 2024 – mehr als ein „Heizungsgesetz“

28.11.2024, 09:00 - 16:30 Uhr in München

GEG – das Gebäudeenergiegesetz: Ausführlich und bewährt – mit aktualisierten Inhalten aus 2021 und 2023

Das Energieeinsparrecht für Gebäude wurde 2020 grundlegend novelliert. Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden zu einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Am 19.10.2023 wurde jetzt bereits die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) veröffentlicht. Zum 01. Januar 2024 ist die zweite Novellierung des GEG in Kraft treten.


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