08.08.2024 - München
Ab Januar 2025 startet die nächste fünfjährige Bestellungsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den erstinstanzlichen Berufsgerichten für Ingenieure in Bayern. Bis Jahresende sind am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Landgericht München I die Positionen der ehrenamtlichen Beisitzer neu zu besetzen. Interessierte Kammermitglieder werden gebeten, sich bis spätestens zum 06.09.2024 an die Geschäftsstelle der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu wenden.
Ehrenamtliche Beisitzer wirken bei der Rechtsprechung dieser Berufsgerichte mit und üben das Richteramt während der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung im selben Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus wie die Berufsrichter:innen. Aufgabe der Berufsgerichte ist es, die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.
Ehrenamtliche Richter können nur Kammermitglieder werden. Sie dürfen weder der Vertreterversammlung noch dem Vorstand der Kammer noch dem Bauministerium als Aufsichtsbehörde der Kammer angehören. Nicht bestellbar ist ferner, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde, sofern diese Strafe noch nicht getilgt ist, oder wer einem Berufsverbot unterliegt. Auch können die Mitglieder nicht bestellt werden, gegen die bereits ein berufsgerichtliches Verfahren oder ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens anhängig ist.
Wenn Sie über ein hohes Maß an Unparteilichkeit und
Urteilsvermögen verfügen, an der Funktion eines ehrenamtlichen Richters oder
einer ehrenamtlichen Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Landgericht
München I interessiert sind und die oben genannten Ausschlussgründe nicht
vorliegen, wenden Sie sich bitte baldmöglichst, spätestens aber bis zum 06.09.2024, an die Geschäftsstelle der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter der E-Mail:
rchtbykd.
Den interessierten Mitgliedern übersenden wir das offizielle Bewerbungsformular, welches ausgefüllt im Original an uns zurückgeschickt werden muss, damit der Kammervorstand es den jeweiligen Berufsgerichten vorlegen kann. Die Berufsgerichte wählen aus den Vorschlägen der Kammer die Beisitzer aus, welche für die kommenden fünf Jahre bestellt werden.
Rückfragen beantwortet das Justitiariat der Kammer unter den Telefonnummern 089 419434-24 oder 089 419434-45, E-Mail: rchtbykd.
Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Foto: fotogurmespb / Adobe Stock
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