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Gebäudetyp-E-Gesetz: BDB-Stellungnahme zu geplanten Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

Weiterer Handlungsbedarf bei Normen, Bauordnungen und Technologieoffenheit

02.09.2024 - Berlin

Gebäudetyp-E-Gesetz: BDB-Stellungnahme zu geplanten Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

Der BDB begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums. Die geplanten Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch wären eine wichtige Voraussetzung zur Vereinfachung im Bau- und Planungsbereich. Gleichzeitig regt der BDB aber auch Änderungen im Normungswesen, die Vereinheitlichung der Bauordnungen und eine größere Technologieoffenheit im Bereich Klimaschutz an.

Die Wohnungsnot zählt zu den drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen und birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Der BDB setzt sich seit vielen Jahren aktiv dafür ein, Lösungen und Vorschläge zur Bewältigung der Wohnungsbaukrise zu entwickeln, oft in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. Besonders im Fokus steht der soziale Wohnungsbau, da die sozial benachteiligten Gruppen unter den stark steigenden Mietpreisen besonders leiden.

Zu den wesentlichen Kostentreibern zählen neben der Zinsentwicklung, der Rohstoffknappheit und dem Fachkräftemangel auch bürokratische Hürden, gesetzliche Anforderungen und überzogene Baustandards, die in Normen und technischen Vorgaben festgelegt sind. Dies hat oft den Blick auf einfachere Lösungen, Reduktion und Suffizienz verstellt.

Am 21. Juni 2024 hat das BMJ den Referentenentwurf zur Novellierung des BGB im Hinblick auf den die rechtssichere Umsetzung des sog. Gebäudetyp-E veröffentlicht.

Der BDB begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfs, nicht mehr alle bautechnischen Vorschriften als anerkannte Regel der Technik zu definieren, da diese sonst automatisch als vertraglich geschuldeter Leistungsinhalt gelten. Zudem wird die Erleichterung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Abweichungen positiv bewertet.

Allerdings sollte die Gesetzesänderung von Anpassungen im Normungswesen, einer Vereinheitlichung der Bauordnungen und einer größeren Technologieoffenheit im Bereich Klimaschutz begleitet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ziele des Gesetzgebungsvorhabens nicht oder nur unzureichend erreicht werden.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier nachlesen und herunterladen:

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E)

BDB Bund Deutscher Baumiseier, Architekten und Ingenieure e.V., Grafik: Anna Voß / Pixabay / BDB

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