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Muster-Holzbau-Richtlinie: Bauministerkonferenz macht Weg für einfacheres Bauen mit Holz frei

Einstimmiger Beschluss der Länderbauminister für mehr „Bauen mit Holz“

24.10.2024 - Düsseldorf

Muster-Holzbau-Richtlinie: Bauministerkonferenz macht Weg für einfacheres Bauen mit Holz frei

Holz gehört zu den ältesten Werkstoffen dieser Welt und erfährt gerade im Bau eine Renaissance. Jetzt haben sich die Bauminister der Bundesländer sich auf die neue Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauR) geeinigt, wie Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach am 24.10.2024 mitteilte. Das Bauen mit Holz soll damit künftig einfacher und gleichzeitig der Brandschutz gewahrt werden. Die EU-Kommission muss der Novelle noch zustimmen.

Nach dem Beschluss auf der Bauministerkonferenz am 26./27. September 2024 liegt die neue Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) nun beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) und soll über die Veröffentlichung in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in die Technischen Regeln überführt und dann in den Ländern eingeführt werden.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sagt:

 „Bei der Muster-Holzbau-Richtlinie ist es uns aus Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern gelungen, die neue Richtlinie einem einstimmigen Beschluss zuzuführen. Über drei Jahre haben Fachleute aus 16 Bundesländern und andere Expertinnen und Experten daran gearbeitet, das ‘Bauen mit Holz’ in Deutschland zu vereinfachen und gleichzeitig den Brandschutz zu wahren. Mit der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz ausgeweitet. 

Zukünftig werden auch ‘Standardgebäude’ der Gebäudeklasse 5 wie Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise errichtet werden dürfen. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Die Änderung macht den Bau kostengünstiger und stärkt die serielle Vorfertigung. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen. Auf die neue Richtinie haben viele Bauherrschaften und Planerinnen und Planer gewartet. Als nachwachsender Rohstoff leistet Holz einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens. Wir sind startklar und brauchen jetzt noch das ‘go’ der Europäischen Kommission."

Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz ist die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vorzulegen. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung formal in den Bundesländern eingeführt werden.

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung für die Übergangszeit auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der 145. Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Muster-Holzbau-Richtlinie beachtet wird, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 unter dieser Voraussetzung nicht zu erwarten sind.

Die Richtlinie regelt die Bauweise zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für größere Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklassen 4 und 5), die Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen aus Holz. Bei der Ausweitung der Holztafelbauweise auf Gebäude der Klassen 4 und 5 wird beim Bau Material eingespart und ist damit wirtschaftlicher als die bisher nur mögliche Massivholzbauweise. Bei der Holztafelbauweise handelt es sich um eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern, bei der Bauteile vorgefertigt und beim Hausbau zusammengefügt werden.

Hintergrund Muster-Holzbau-Richtlinie

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz hatte nach der Veröffentlichung der alten Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung Oktober 2020) eine Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, die Richtlinie fortzuschreiben und sie insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft weiterzuentwickeln.

Die Projektgruppe hat im April 2021 ihre Arbeit aufgenommen und einen ersten Entwurf der neuen Richtlinie im November 2023 veröffentlicht. Zu diesem Entwurf sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat.

Anfang September hat die Projektgruppe den neuen und überarbeiteten Entwurf fertiggestellt. Diesen Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.

Download

Erlass NRW, MHolzBauRL in der Fassung vom 04.09.2024 und Auszug aus Protokoll der 145. Bauministerkonferenz

Quellen: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW,Fotos: Petair / Adobe Stock, Ralph-Sondermann / Land NRW


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