14.11.2024 - Berlin
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen zur Pflicht. Gemäß Wachstumschancengesetz müssen Unternehmen dann in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e. V. (BVSB) bietet eine Übersicht gängiger Softwaretools, von denen viele kostenlos nutzbar sind.
Eine eRechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Im XML-Format ist sie maschinenlesbar und ermöglicht eine elektronische Weiterverarbeitung. Bekannte Formate sind in Deutschland ZUGFeRD und XRechnung.
Um eine eRechnung im XML-Format in gut lesbarer Form darstellen zu können, benötigen Nutzer einen speziellen Viewer. Der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e. V. (BVBS) bietet eine Übersicht gängiger Softwaretools zum Betrachten und Validieren von eRechnungen. Viele der dort aufgeführten Tools sind kostenlos nutzbar. Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.
Sie finden die Übersicht unter dem folgenden Link:
Quelle: Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e. V. (BVSB), Fotos: Andrey Popov - Getty Images / BVSB, BVSB
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