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DIN führt Folgekostenabschätzung für Baunormen ab Januar 2025 ein

Mitarbeit der Bundesingenieurkammer an Normungsroadmap erfolgreich

22.01.2025 - Berlin

DIN führt Folgekostenabschätzung für Baunormen ab Januar 2025 ein

Die Kostenauswirkung der Normung auf das Planen und Bauen war seit Langem Gegenstand von Diskussionen. Planerinnen und Planer beklagten überzogene Anforderungen an Normen, die deren Anwendung in der Praxis erschweren und den Planungs- und Bauprozess aufwändiger und damit auch teurer machen. Seit Januar 2025 beginnt das DIN mit der praktischen Umsetzung der Folgekostenabschätzung in den DIN-Normenausschüssen.

Mit diesem neuen Prozess will das DIN die Bestrebungen von Bund und Ländern unterstützen, die Folgekosten von Normen im Geschosswohnungsbau zu begrenzen und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern.

Die Bundesingenieurkammer hatte bereits 2015 im Rahmen der vom damaligen Bauministerium eingesetzten Baukostensenkungskommission eine verpflichtende Folgenabschätzung für die Kosten des Wohnens für alle Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen und Normen gefordert. 

Diese Forderung ist in Umsetzung der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission 2019 im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in einem Forschungsvorhaben zur Prüfung der Kostenauswirkungen von Baunormen auf den Wohnungsbau und Einsparpotentiale weiter untersucht worden. 

Die Bundesingenieurkammer war dabei im Begleitkreis zum Forschungsvorhaben von Prof. Dr. Christian Stoy vertreten und hat darauf hingewirkt, dass diese Forderung und die Ergebnisse des Forschungsvorhabens anschließend sowohl im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und dem Wohngipfel als auch in der Normungsroadmap Bauwerke des DIN mit aufgenommen wurden.

Das DIN hatte am 12. November 2024 in einer Pressemitteilung bestätigt, ab Januar 2025 einen solchen Prozesses zur Folgekostenabschätzung für Baunormen einzuführen. Das BMWSB hat damit die Initiative und Forderungen der am Bau beteiligten Kammern und Verbände und die langjährige Forderung der Bundesingenieurkammer, die Folgekosten von Normen im Geschosswohnungsbau zu begrenzen und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern, unterstützt und umgesetzt.

Schon bei Beginn und auch während eines Normungsprozesses soll künftig der langfristige Nutzen von Normen und die langfristige Kostenauswirkung unter Beachtung aller Rahmenbedingungen – beginnend bei der Herstellung eines Gebäudes bis hin zu dessen Rückbau und der Wiederverwendung und Aufbereitung von Materialien betrachtet und transparent bewertet werden. Damit sollen künftig überhöhte Anforderungen in Normen, die sich kostensteigernd auf das Bauen auswirken können vermieden werden.

So funktioniert die Folgekostenbetrachtung lt. DIN:

  • Die Folgekostenabschätzung bezieht sich auf Normen, die eine direkte Auswirkung auf den Geschosswohnungsbau haben. Während des gesamten Normungsprozesses analysieren Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbraucherschutz die potenziellen Kosten, die durch die Normen entstehen können.

  • Folgekosten wie Baunebenkosten, Betriebskosten und Instandsetzungskosten werden dabei genauso berücksichtigt wie mögliche kostensenkende Effekte über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks.

  • Im Rahmen des Normungsprozesses wird daher nicht nur auf kurzfristige Erstellungskosten abgestellt, betrachtet werden auch der langfristige Nutzen von Normen und die langfristige Kostenauswirkung unter Beachtung aller Rahmenbedingungen – beginnend bei der Herstellung eines Gebäudes bis hin zu dessen Rückbau und der Wiederverwendung und Aufbereitung von Materialien.

  • Als weiterer Bestandteil dieses Prozesses wird eine externe, DIN-unabhängige Plausibilitätsprüfung etabliert, bei der die Ergebnisse bewertet und Rückmeldungen an die Normungsgremien gegeben werden. Entsprechende Erkenntnisse fließen dann in die finale Ausarbeitung der Normen ein.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zur Einführung der Folgekostenabschätzung bei DIN: „Normen beim Bau machen das Leben erst mal einfacher. Da wurde etwas geprüft, bewertet und kategorisiert. Wenn es allerdings zu viele werden, fühlen sich private Bauherren schnell davon überfordert. Neben unantastbaren Sicherheitsnormen soll die Folgekostenabschätzung dabei helfen, klar zu zeigen: Brauche ich das oder nicht? DIN-Normen sind Normen, die die Wirtschaft aufstellt, nicht der Staat. Kosten abzuschätzen steigert die Wirtschaftlichkeit. Wir machen uns jetzt auf den Weg, Bauen anders zu denken, und zwar unter Größen-, Boden-, Klima- und Nachnutzungsaspekten. Das Umdenken wird Zeit benötigen, aber wichtig dafür sind solche Prüfparameter wie die Folgekostenabschätzung, Rechtssicherheit durch den Gebäudetyp E und digitale Modelle von Häusern, um die vier Wände den eigenen Lebensanforderungen anpassen zu können.“

Quellen: Bundesingenieurkammer, DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Foto: blende11.photo / Adobe Stock

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