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Eckpunkte für die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 2025 vorgestellt

Neue Aspekte im Denkmalschutz: mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren

14.02.2025 - München

Eckpunkte für die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 2025 vorgestellt

„Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“, kommentierte Kunstminister Markus Blume Anfang Februar im Münchner PresseClub die geplante Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Nach der Reform im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativen Energien sollen 2025 weitere Neuerungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Denkmalschutzes in Bayern folgen. "Die Novellierung stellt die richtigen Weichen, um Investitionen zu fördern und Denkmaleigentümer durch Erleichterungen zu unterstützen", sagt unser Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser.

Bayerns Kunstministerminister Markus Blume. Foto: Steffen Böttcher / CSU

„Wir sind auf dem Weg zum modernsten Denkmalschutzgesetz Deutschlands. Bayern hat 2023 mit der Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als eines der ersten Länder Klimaschutz und Denkmalschutz mit großem Erfolg in der Praxis in Einklang gebracht. Im Bereich von Photovoltaik-Anlagen konnten wir in den letzten zwei Jahren 2,8 Millionen Euro Fördermittel bewilligen und in rund 500 Fällen beratend unterstützen. Das zeigt die Wirksamkeit und hohe Akzeptanz der Neuregelungen“, bilanziert der bayerische Kunstminister Markus Blume.

Robert Brannekämper, MdL

„Diesen Erfolgskurs führen wir mit der nun geplanten Reform fort: Wir wollen modernisieren, entbürokratisieren und so die Denkmalpflege in der Praxis für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger weiter erleichtern. Dabei ist klar: Gerade im Bereich des Denkmalschutzes muss mit Umsicht vorgegangen werden – hier steht ein wirksamer Schutz unseres Kulturgutes an erster Stelle“, so der Kunstminister weiter.

Robert Brannekämper, MdL, der Vorsitzende des Bayerischen Landesdenkmalrates, ergänzt: „Das Kappen von überzogener Bürokratie führt zu verwaltungsmäßigen Vereinfachungen, Beschleunigung von Verfahren und mehr Beratungsqualität.“

Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil. Foto: Michael Forstner

Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), betont: „Die Denkmalpflege in Bayern geht mit der Zeit. Seit der Novelle 2023 reichen sich Denkmalschutz und Klimaschutz die Hand, mit der geplanten Novelle verschlanken wir den bürokratischen Überbau in der Denkmalpflege. Als Landesamt sind wir überzeugt, dass der Schutz unseres kulturellen Erbes am besten im Miteinander gelingt. Deshalb ist ein partnerschaftliches Verhältnis von Behörde und Bürgerinnen und Bürgern für uns ein Selbstverständnis“.

Klaus-Jürgen Edelhäuser, Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Foto: Tobias Hase

Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Mitglied im Präsidium des Landesdenkmalrats, ergänzt: "Die mit der weiteren Novellierung geplante Modernisierung und Entbürokratisierung ist für das bayerische Handwerk sowie für Architektur- und Ingenieurbüros, die sich auf Denkmal-Aufgaben spezialisiert haben, von großer Bedeutung. Die Denkmalpflege ist ein wesentlicher Investitionsfaktor und gerade für die regionale Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Investitionen im Denkmalbereich lösen nachhaltige, klimafreundliche und regionale Wertschöpfung aus. Die geplante Novellierung stellt die richtigen Weichen, diese Investitionen zu fördern und Denkmaleigentümer durch Erleichterungen zu unterstützen.“

Bayerisches Denkmalschutzgesetz – Vorreiter in Deutschland

Im Jahr 2023 wurde der Denkmalschutz im 50. Jubiläumsjahr des BayDSchG reformiert und für die Nutzung regenerativer Energien geöffnet. Neben den Neureglungen im Bereich des Klimaschutzes sah das erneuerte Denkmalschutzgesetz die Einführung eines sogenanntenSchatzregals sowie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern vor.

Die Eckpunkte aus der Pressekonzerenz

 
 
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Novellierung 2025

Auf Initiative des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden die Eckpunkte für die aktuelle Novelle vom Landesdenkmalrat in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet. Sie sehen eine Modernisierung und Entbürokratisierung der Denkmalpflege vor.

  • Zu diesem Zweck sollen insbesondere Regelungen, die sich in der Praxis nicht durchgesetzt haben, gestrichen und stattdessen auf in der Vollzugspraxis bewährte und flexiblere Verfahren zurückgegriffen werden.

  • Die Verkürzung von Fristen und die Digitalisierung von Verfahrensprozessen sollen zudem zu einer deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung von denkmalschutzrechtlichen Verfahren führen.

  • Durch die Einführung eines Denkmalpflegewerks als bundesweit neues Instrument, der Festlegung eines Katalogs von erlaubnisfreien Maßnahmen sowie der Beschränkung der Erlaubnispflicht bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren sollen die denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren deutlich reduziert und somit die Vollzugpraxis Schritt für Schritt erleichtert werden.

Kunstminister Markus Blume resümierte: „Mit der geplanten Novelle sorgen wir für weniger Bürokratie – bei gleichbleibendem Schutz unseres kulturellen Erbes. Das hat Vorbildfunktion für ganz Deutschland! Denkmalpflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Ich denke dem Landesdenkmalrat und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für die vertrauensvolle Zusammenarbeit!“

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos: Axel König / StMWK, Steffen Böttcher / CSU, Robert Brannekämper, Michael Forstner, Tobias Hase

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