19.03.2025 - Berlin
Ein bedeutsamer Schritt in Richtung Baustoffrecycling: Beim Straßenbau ausgebauter Asphalt muss nicht zwingend Abfall sein, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als sogenanntes Nebenprodukt eingestuft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein durch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und dem Verband der Bau- und Rohstoffindustrie
„Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung für die Wiederverwendung von Ausbauasphalt“, betont der stellvertretende Präsident der BVMB, RA Jürgen Faupel. Bisher wird ausgebauter Asphalt oft allgemein als Abfall eingestuft. „Das macht es den Straßenbauern natürlich deutlich schwerer, das Material ökologisch sinnvoll im frischen Asphalt wiederzuverwenden“, ergänzt BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist, dass vor dem Ausbau das Asphaltmaterial bereits qualitätsgeprüft und danach korrekt behandelt wird.
Ist Asphalt, der bei Straßenbauarbeiten zu tausenden Tonnen in Deutschland ausgebaut wird, tatsächlich zwingend als Abfall zu betrachten mit der Folge, dass er oft entsorgt und nicht mehr wiederverwertet wird? Diese Frage hat BVMB und vero beschäftigt. Zahlreiche Straßenbaufirmen und Mischanlagenbetreiber hatten reklamiert, dass aufgrund der gesetzlichen Regularien Ausbauasphalt unter den Abfallbegriff fällt. Das erschwerte bislang die Wiederverwertung massiv.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Bodenaushub (Urteil des EuGH vom 17.11.2022 – C-238/21) hatte die BVMB und den vero zum Nachdenken angeregt. Die Richter hatten geurteilt, dass ausgehobener Boden unter bestimmten Umständen auch als sogenanntes „Nebenprodukt“ eingestuft werden kann. Die beiden Verbände sahen eine vergleichbare Ausgangslage auch für den Asphalt gegeben.
Ein Rechtsgutachten hat dies jetzt bestätigt. Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A kann als Nebenprodukteingestuftwerden.DazusollteimIdealfallvordemAusbaudieQualitätbestimmtund eine entsprechende Dokumentation der Weiterverwendung angelegt werden. Auch eine Zwischenlagerung steht der Einstufung als Nebenprodukt nicht im Wege. Ausbauasphalt der Verwertungsklassen B und C dagegen ist in der Regel Abfall und kann allenfalls als DeponieersatzbaustoffoderzurVerwertungimKaltmischverfahrennocheinmalverwendetwerden.
Vero-Geschäftsführerin Barbara Grunewald sieht das als wertvollen Schritt hin zu einer besseren Kreislaufwirtschaft: „Durch die Akzeptanzsteigerung aufgrund des Nebenproduktstatus von Ausbauasphalt kann mehr Material wiederverwendet werden und damit ein weiterer Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung geleistet werden“. Eine hohe Wiederverwendungsrate von Ausbauasphalt sei nicht nur aus ökologischer Sicht anzustreben, sondern bringe auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich. „Das unterstützt eine nachhaltigere Bauweise, senkt die Kosten und trägt zur Verringerung der Umweltbelastungen bei“, so Grunewald.
Darüber hinaus würden Deponieraum für Ausbauasphalt geschont und gleichzeitig natürliche Ressourcen wie Gesteinskörnungen und Bitumen eingespart. Der geringere Transportbedarf führe bei ortsnaher Wiederverwendung zu geringeren CO₂-Emissionen sowie zu geringeren Materialbeschaffungs- und Entsorgungskosten. Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt ist seit Jahren im Regelwerk für Asphalt verankert. Das Gutachten soll dazu beitragen, mehr Klarheit in die Diskussion zu bringen und die Akzeptanz von Ausbauasphalt als Produkt mit allen Konsequenzen zu erhöhen, um so die bestehenden Möglichkeiten stärker nutzen zu können.
BVMB und vero werden das Gutachten mit Bedacht einsetzen, um zu einer Klärung der rechtlichen Fragen beizusteuern und eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Ausbauasphalt zu unterstützen.
Quellen: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero), Foto: zphoto83 / Adobe Stock
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