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Charta der Zusammenarbeit bei Planung und Bauüberwachung an Wasserstraßen besiegelt

Partnerschaftliche Zusammenarbeit: Schnell und effizient

20.03.2025 - Berlin

Charta der Zusammenarbeit bei Planung und Bauüberwachung an Wasserstraßen besiegelt

Am 20.03. 2025 haben der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Eric Oehlmann, Dr.-Ing. Jeannette Ebers-Ernst vom Verband Beratender Ingenieure (VBI), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK) und Dr.-Ing. Ulrich Jäppelt, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) in Berlin die „Charta Planung“ unterzeichnet. Sie ist ein Meilenstein zur schnellen und effizienten Planung und Bauüberwachung bei Wasserbauprojekten.

Die Charta ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung für die Projekte an den Bundeswasserstraßen und damit Beleg für eine engagierte Projektkultur. Die Unterzeichnung der Charta wurde beim Tag der deutschen Bautechnik in Stuttgart live übertragen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wir wollen gemeinsam schneller und effektiver werden bei der Planung unserer Bauprojekte. Dies ist maßgeblich für die Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur. Eine Antwort auf die immer komplexeren Prozesse beim Bauen ist eine transparente, kooperative und faire Zusammenarbeit bereits in der Planungsphase, die jetzt in der Charta der Zusammenarbeit bei Planung und Bauüberwachung von Baumaßnahmen an Wasserstraßen besiegelt wurde.“

Eric Oehlmann, Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Geschwindigkeit ist unsere oberste Prämisse bei Planung und Bau. Dazu ist zwischen unserem Systempartner – den Planungsbüros – und der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vor allem eines wichtig: Vertrauen. Durch die Umsetzung der Charta erwarte ich schnellere Entscheidungsprozesse, weil Probleme leichter zu klären und zu lösen sind. Das wiederum ist Voraussetzung für deutlich mehr Tempo.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Gerade die Komplexität von Bauaufgaben verpflichtet uns alle und zu jederzeit, die Inhalte der Charta zu leben und so gemeinsam den Projekterfolg zu gewährleisten. Allem voran brauchen wir das gegenseitig zu erbringende Vertrauen und die notwendige Transparenz im Umgang miteinander. An dieser Stelle gleich eine kleine Mahnung, dass die Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen in der Praxis auch wirklich primär nach angemessenen Leistungs- und projektbezogenen Kriterien erfolgen. Dies gilt umso mehr, als die aktuellen Entwicklungen allen Beteiligten künftig Höchstleistungen in ihren jeweiligen Fachbereichen abfordern werden. Nur gemeinsam können wir die Ziele erreichen – und die gesamte Infrastruktur wieder auf Vordermann bringen. Vielen Dank an dieser Stelle an alle Beteiligten!“

Dr.-Ing. Jeannette Ebers-Ernst, Arbeitskreisleiterin Wasserstraßen, Verband Beratender Ingenieure: „Mit Offenheit und Veränderungsbereitschaft haben alle Beteiligten wertvolle Impulse für eine effizientere Planung im Verkehrswasserbau gesetzt. Die neue Charta fördert partnerschaftliche Zusammenarbeit, beschleunigt Projektabläufe und schont Ressourcen. So schaffen wir die Basis, um Bauvorhaben zügiger umzusetzen, Nachwuchs für die Branche zu begeistern und Innovation sowie Digitalisierung voranzutreiben. Ein großer Dank an alle Mitwirkenden – lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam angehen!“

Logo - Charta für die Zusammenarbeit bei der Planung und Bauüberwachung von Baumaßnahmen an Wasserstraßen

Die gemeinsam zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Vertretern der beratenden Ingenieure vereinbarten Regeln und Kernsätze bilden das Fundament für eine motivierte und leistungsstarke Kooperation.

Bei den Bauvorhaben an den Bundeswasserstraßen handelt es sich um technisch und organisatorisch komplexe Prozesse. Eine erfolgreiche Umsetzung beruht auf guten Absprachen und Kooperationen, im Sinne einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung.

Wichtige Inhalte der Charta

  • Vertrauen und Transparenz: Die Partner schaffen Projektvoraussetzungen, die von gegenseitigem Verständnis und Offenheit geprägt sind.
  • Vergabe und Vergabeverfahren: Planungs- und Überwachungsleistungen werden nach leistungs- und projektbezogenen Kriterien vergeben.
  • Schlanke Planungsprozesse: Die Planungsprozesse werden effizienter gestaltet, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
  • Angemessene Honorare: Faire und angemessene Honorare bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Projektabwicklung.
  • Digitalisierung: Die Partner fördern die digitale Transformation in den Bereichen Planung, Prüfung und Genehmigung.

Weitere Informationen, Dokumente und Downloads zur Charta Planung und Bauüberwachung:

www.wsv.de/charta-planung

Booklet Charta Planung

Poster - Charta Planung

Quellen: Bundesingenieurkammer, VBI, WSV, Fotos: Woithe / BMDV, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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