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HOAI-Honorargutachten: Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Endbericht

Überwiegend positive Ergebnisse in Bezug auf die Honorartafeln

27.03.2025 - Berlin

HOAI-Honorargutachten: Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Endbericht

Wie bereits im Rahmen der AHO-Herbsttagung angekündigt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun am 27. März 2025 den Endbericht zum HOAI-Honorargutachten online veröffentlicht. Das Gutachten umfasst mit Anlagen insgesamt mehr als 600 Seiten. Nach erster Durchsicht stellen sich die Ergebnisse aus dem Honorargutachten in Bezug auf die Honorartafeln überwiegend positiv dar.

Die wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in vier verschiedenen Konstellationen dargestellt:

  • Die Honorarwerte wurden auf den Stand 2023 angepasst (bis zu diesem Zeitpunkt lagen statistische Daten vor)
  • Weiterhin wurden die Honorarwerte mit einer Prognose bis zum Jahr 2026 versehen.

Dabei wurden sowohl die Objekt- und Fachplanungen als auch die Flächenplanungen detailliert betrachtet.
Bei den Objekt- und Fachplanungen wurden die beiden Zeitpunkte (2023, 2026) nochmals unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen differenziert.

  • mit Korrekturanpassungen ab 1996
  • ab 2013

Download 
BMWK-Endbericht vom 17.01.2025 mit Anlagen (9 MB)


Prozentuale Erhöhungen der Basissätze

Um einen Überblick zu den Ergebnissen darzustellen, sind nachstehend die prozentualen Erhöhungen der Basissätze in Honorarzone III und der Basissätze der Honorarzone II bei der Technischen Ausrüstung, jeweils unterer Wert /mittlerer Wert / oberer Wert der anrechenbaren Kosten bzw. Flächen dargestellt.

Download
AHO - Ergebnisse zu Honorartafeln Objekt- und Fachplanungen sowie Flächenplanung vom 27.03.2025

Honorartafeln Objekt- und Fachplanungen

Honorartafel Flächenplanung

Weiteres Vorgehen

Das Gutachten bildet die Grundlage für die kommenden Diskussionen zur HOAI-Novellierung. Jetzt ist es entscheidend, die Erkenntnisse weiterzuverfolgen und in den Prozess einzubringen.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gutachten um eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Ergebnis der Diskussion im informellen Begleitkreis des BMWK, an dem Vertreter von AHO, BAK und BIngK beteiligt waren, handelt. Die Vertreter von AHO, BAK und BIngK haben darauf gedrängt, dass in die Betrachtung bereits Prognosewerte einbezogen und diese bis 2026 dargestellt werden.

Im Hinblick auf die eingetretene Verzögerung der HOAI-Novellierung aus politischen Gründen ist es realistisch, dass der Stand 2026 bei der Honoraranpassung berücksichtigt wird. Die Entscheidung wird jedoch im Verordnungsgebungsverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffen, das die Aufgabe hat, den Referentenentwurf zur HOAI zu erstellen.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer werden das Gutachten nun eingehend analysieren. Wir werden über die weiteren Punkte berichten und Sie auf dem Laufenden halten.

Download

Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Endbericht vom 17.01.2025 (8 MB)

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) , Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO). Titelgrafik: Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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