09.05.2025 - Berlin
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hat ein neues Gutachten zum kostengünstigen Wohnungsbau sowie dem Gebäudetyp-E vorgestellt. Das Gutachten des Rechtsexperten Michael Halstenberg beruht auf der Diskussion zum Gebäudetyp-E der vergangenen drei Jahre und hat praktische, flankierende Handlungsvorschläge formuliert, die konkret auf den aktuellen Koalitionsvertrag Bezug nehmen.
„Wir wollen nicht zum Mond fliegen. Wir wollen nur warm, trocken und sicher wohnen. Das BFW-Gutachten liefert dazu die rechtlichen Koordinaten, die es der neuen Bunderegierung ermöglicht, den nötigen Erfolg beim Bauen und Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger und die vielen Unternehmen zu erzielen“, betonte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
Um den Gebäudetyp-E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen. Nun geht es darum, den Koalitionsvertrag gesetzlich umzusetzen.
„Das Gutachten zeigt auf, wie überhöhte baukostensteigernde Standards einfach und rechtssicher vermieden werden können. Zugelassen wird insbesondere eine technisch gleichwertige Ausführung, auch wenn sie von technischen Regelwerken abweicht. Die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards sollen auch im Zivilrecht grundsätzlich ausreichend sein, sofern die Parteien nichts anderes vertraglich vereinbaren. Damit führt die gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyp-E Prinzips zu einem Systemwechsel, der kostengünstigeres Bauen ermöglicht“, erläuterte Rechtsexperte Michael Halstenberg.
„Viel wurde immer wieder in den vergangenen Monaten über den Gebäudetyp-E diskutiert und geschrieben. In Hamburg und Niedersachsen gab es hierzu schon wichtige Impulse. Wir brauchen allerdings nicht weniger als einen bundesweiten Systemwechsel, und zwar so schnell wie möglich. Dieses Gutachten macht konkrete Vorschläge, schnell umsetzbar, die sofort Wirkung entfalten können. Das haben wir auch bitter nötig. Die Krise bei Bauen ist schließlich noch nicht vorbei. Es ist ein Irrtum zu glauben, wir hätten die Talsohle schon erreicht, wir befinden uns noch immer im freien Fall. Kapazitäten werden noch immer abgebaut. Gleichzeitig wird seit drei Jahren über den Gebäudetyp-E diskutiert: wie es für alle am Bau Beteiligten möglich ist, rechtsicher geringere Standards zu vereinbaren. Dieses Gutachten macht es endlich möglich“, erklärte Dirk Salewski.
Die Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier:
250430_Zusammenfassung_BFW_Gutachten_Bauvertragsrecht_final.pdf
Das vollständige BFW-Gutachten zum Gebäudetyp-E Gesetz finden Sie hier:
Um den Gebäudetyp-E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen. Nun geht es darum, den Koalitionsvertrag gesetzlich umzusetzen.
Hierfür hat RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D. im Auftrag des BFW ein Gutachten mit 11 konzeptionellen Regelungs- und Verfahrensvorschlägen erarbeitet. Das Gutachten zeigt auf, wie überhöhte baukostensteigernde Standards, die die Vertragsparteien gerade aus Kostengründen nicht realisieren wollen, einfach und rechtssicher vermieden werden können. Alternative technische Lösungen im Vergleich zu DIN-Normen und anderen technischen Regelwerken werden dadurch erleichtert. Initiativen der Bundesländer, wie der Regelstandard Schleswig-Holstein oder der Hamburg-Standard können durch die bundesgesetzlichen Regelungs- und Verfahrensvorschläge flankiert werden. Die rechtssichere Umsetzung wird bundesweit gestärkt. Verträge mit Verbrauchern werden in den gesetzlichen Anwendungsbereich einbezogen ohne die Rechte der Verbraucher zu beeinträchtigen.
Es geht um die Vermeidung der bauvertraglichen Fixierung von technischen Regelwerken, um einfaches und kostengünstiges Bauen rechtssicher zu ermöglichen. Die Regelungsvorschläge für § 633 BGB (Seite 34 ff. des Gutachtens) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Gleichwertige technische Lösungen ermöglichen.Die Verfahrensvorschläge zielen darauf ab, das Gebäudetyp-E-Prinzip zu flankieren und erfolgreich in der Praxis umzusetzen Die Vorschlage (Seite 43 ff des Gutachtens) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
6. Bauordnungsrecht wirtschaftlich tragfähig gestalten.Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Fotos: BFW, Verbändebündnis Wohnungsbautag, Franßen & Nusser
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