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Bundeskabinett beschließt "Bau-Turbo"

Bundesingenieurkammer unterstützt Maßnahmen zur Novellierung des Baugesetzbuches

18.06.2025 - Berlin

Bundeskabinett beschließt "Bau-Turbo"

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sog. "Bau-Turbo" beschlossen. Damit sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, vor Ort flexibler zu bauen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Die Bundesingenieurkammer unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches und den damit erhofften "Bau-Turbo" der Bundesbauministerin Verena Hubertz.

Ziel: mehr Pragmatismus beim Wohnungsbau

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: "Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt. Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Änderung des Baugesetzbuches

Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So soll der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen schaffen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund 505 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 334 Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes:

  • Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
    Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.

  • Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
    § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

  • Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
    § 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

  • Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.
    Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.
  • Die Nachverdichtung wird einfacher.
    Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
  • Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
    In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
  • Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
    Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.

  • Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
    Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Wohnungsbau beschleunigen, Fehlentwicklungen vorbeugen

Der Bau-Turbo soll neue Spielräume für mehr und schnelleren Wohnungsbau eröffnen. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen: Eine Anwendung ist nur mit expliziter Zustimmung der zuständigen Gemeinde möglich. Die neue Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.

Die Bundesregierung wird den Bau-Turbo mit Blick auf seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo anwenden, evaluieren.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Statement der Bundesingenieurkammer

Mehr Bauen wagen: der Bauturbo der Bundesregierung

Die Bundesingenieurkammer unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches und den damit erhofften Bauturbo der Bundesbauministerin Verena Hubertz. Als Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ hat die Bundesingenieurkammer an dem verabschiedeten Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft mitgewirkt.

Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates in den Bereichen Wohnungswesen und Infrastruktur wieder zurückzugewinnen, braucht es jedoch ein Umdenken im Bauwesen, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und den politischen Willen zu Reformen bei Bund und Ländern.

Kommentar von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:

„Die Bundesingenieurkammer freut sich auf die Zusammenarbeit mit Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Beide sind mit herausfordernden Aufgaben konfrontiert: Eine überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren und die unzureichende Digitalisierung von Prozessen verzögern und verteuern das Bauen unverhältnismäßig.

Besonders freut mich, dass die Bauministerin in ihrer Antrittsrede im Bundestag uns in die Pflicht nimmt: Nicht mit der Kettensäge, sondern mit klugen Juristen und Ingenieurinnen will sie Vorschriften entschlacken. 

Gerne bringen wir die Expertise der planenden Berufe für Deregulierungen und Prozessoptimierungen ein. Hierzu zählt nicht nur der Gebäudetyp E, sondern auch die unverhältnismäßig angewachsenen Normenfluten. Auch die vielen Hürden durch länderspezifische Bauregularien, die ein Planen und Bauen erschweren und verteuern, sollten in Angriff genommen werden.

Das Bauwesen hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die heute dringend einer Umkehr bedarf. Wir müssen die nächsten Jahre eine Transformation einleiten, die dem Motto folgt „weniger ist mehr“ – weniger Bürokratie, um mehr bauen und sanieren zu können. 

Optimistisch stimmt mich, dass wir jetzt aus vielen Politikbereichen Signale erhalten, dass dies nicht nur erkannt, sondern auch aktiv angegangen werden soll. Wir stehen gerne bereit, um mit unserem Fachwissen diese Prozesse nachhaltig zu befördern.

Ich beglückwünsche die neue Bundesbauministerin und den neuen Bundesverkehrsminister dazu, dass sie in dieser Legislaturperiode zwei Ministerien mit gestalterischen Möglichkeiten leiten dürfen, um das Zusammenleben der Menschen positiv zu beeinflussen. Wohnraum, Stadtentwicklung und Infrastrukturen betreffen die Menschen direkt in ihrem Alltag und emotionalisieren daher stark. Die Diskussion rund um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes hat dies eindrücklich unterstrichen. Sowohl seitens der Bevölkerung als auch auf Seiten der Baubranche sind die Erwartungen an die neue Bundesregierung hoch: Sie wird an ihren baupolitischen Erfolgen gemessen werden.

Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Politik und alle am Bau Beteiligten: Lassen Sie uns gemeinsam das Bauwesen in Deutschland voranbringen. Der deutsche Ingenieurbau genießt weltweites Ansehen, unsere Ingenieurinnen und Ingenieure verfügen über die notwendige Expertise. Die Politik muss jedoch die die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates im Bereich Infrastruktur und Wohnungswesen wieder zurückgewonnen werden.“

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Anlass für die mit dem vorliegendem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der insbesondere in vielen urbanen Räumen nach wie vor besteht.

In der letzten Legislaturperiode hatte der 20. Deutsche Bundestag bereits über die Einführung einer befristeten Sonderregelung in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB beraten, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ebenso lagen ein Vorschlag zur Erweiterung der Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten nach § 31 Absatz 3 BauGB und § 34 Absatz 3a BauGB sowie die Verlängerung bzw. Entfristung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz befristet eingeführten Instrumente dem 20. Deutschen Bundestag zur Beratung vor.

Diese Maßnahmen waren auch Teil des zwischen Bund und Ländern am 6. November 2023 beschlossenen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der in dieser Legislaturperiode fortgeführt werden soll.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die vorbenannten Erleichterungen von Wohnbauvorhaben zur Verfügung gestellt und der Mietwohnungsbestand durch eine befristete Fortgeltung von Instrumenten gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, in den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen, Lärmschutzfestsetzungen zu erleichtern sowie die Vorschriften über den Umwandlungsschutz und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu verlängern (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, Z. 713 ff.).

Der Gesetzentwurf wurde am 18. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Aktueller Stand zum Gesetzgebungsverfahren:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/bauturbo.html

Weitere Informationen:

www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Fotos: Henning Schacht / BMWSB, Steffen Kugler / Bundesregierung, Samuel Becker / BIngK

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