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100 Milliarden Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen in moderne Infrastruktur, Bildung, Krankenhäuser und Digitalisierung

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe für mehr Handlungsspielraum und Flexibilität bei der Umsetzung

02.07.2025 - Berlin

100 Milliarden Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen in moderne Infrastruktur, Bildung, Krankenhäuser und Digitalisierung

Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Länder und Kommunen eine hohe finanzielle Unterstützung des Bundes für Investitionen. Der 100 Milliarden Euro umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes wird umgesetzt, der den Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung gestellt wird.

Damit kann vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit investiert werden. Große Investitionsbedarfe bestehen insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung, Verkehr, Energie, Transformation, Digitalisierung, Wohnungsbau, bei der Modernisierung von Krankenhäusern und beim Klimaschutz. 

Außerdem hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Verteilung der neuen strukturellen Verschuldungsspielräume auf die Länder und zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung beschlossen. 

Mit dem ebenfalls verabschiedetem zweiten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder erhalten die Länder insgesamt denselben strukturellen Verschuldungs-Spielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund, sodass die Länder künftig einen deutlich größeren Haushaltsspielraum besitzen und auch ihre Kommunen besser unterstützen können.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir investieren massiv in die Modernisierung unseres Landes: in gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, in moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, in Klimaschutz und Digitalisierung. So schaffen wir wieder Wachstum und bringen unser Land in Bewegung. Heute haben wir im Bundeskabinett die Regelungen auf den Weg gebracht, mit denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt. Damit stärken wir unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen. Wir geben dabei Flexibilität und schaffen pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann. Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groß. Das ändern wir mit unserem insgesamt 500 Milliarden Euro umfassenden Investitionspaket. Wir wollen, dass im Alltag spürbar wird, dass es in Deutschland vorangeht.“

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen

Dieser Gesetzentwurf setzt den neu eingefügten Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich um. Damit bringt die Bundesregierung die weiteren rechtlichen Grundlagen auf den Weg, um den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können. 

Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.

Die Bundesmittel sollen schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite Verwendung der Mittel in die verschiedensten Infrastrukturbereichen von Ländern und Kommunen. 

Im Gesetzentwurf nicht abschließend genannt sind:

  1. Bevölkerungsschutz
  2. Verkehrsinfrastruktur
  3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur
  4. Energie- und Wärmeinfrastruktur
  5. Bildungsinfrastruktur
  6. Betreuungsinfrastruktur
  7. Wissenschaftsinfrastruktur
  8. Forschung und Entwicklung 
  9. Digitalisierung

Die Verantwortung für die Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung liegt in erster Linie bei den Ländern.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder

Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Modifizierung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz erhalten die Länder nun einen strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Möglichkeit einer strukturellen Neuverschuldung entspricht den besonderen Finanzbedarfen der Länder, die unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen bestehen. Auch hierdurch erhalten die Länder größere Handlungsspielräume. 

Der am 2. Juli 2025 beschlossene Gesetzentwurf regelt die Aufteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder.

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes, des Stabilitätsratsgesetz und des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes zur Anpassung an aktuelles EU-Recht:

  • Seit Inkrafttreten der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Frühjahr 2024 sind die Nettoausgaben neuer Indikator der europäischen Haushaltsüberwachung. Sie ersetzen die bisherige Obergrenze von 0,5 Prozent des BIP für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit. Die Festlegung eines Nettoausgabenpfades soll für jeden EU-Mitgliedstaat solide Staatsfinanzen und Schuldentragfähigkeit sicherstellen.
  • Um die Einbeziehung des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats in das neue System der EU-Haushaltsüberwachung rechtssicher zu regeln, sollen mit den heute beschlossenen Gesetzentwürfen das Haushaltsgrundsätzegesetz, das Stabilitätsratsgesetz sowie das Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Fotos: studio v-zwoelf und janvier / AdobeStock; Jesco Denzel / Bundesregierung

Kommentare

Bauindustrie: Kein Verständnis für Streichung der Zusätzlichkeit

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE:

„Es ist grundsätzlich richtig und unterstützenswert, dass Länder und Kommunen an dem geplanten Sondervermögen mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro beteiligt werden sollen. Die Weichenstellung des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens für Länder und Kommunen verkennt jedoch die Realität vor Ort und steht dem eigentlich gewollten politischen Ziel entgegen. 

Wir können es nicht nachvollziehen, warum die sogenannte Zusätzlichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde und für die Bundesländer nicht mehr gelten soll. Mit der Folge, dass einige Bundesländer bereits ihre regulären Investitionsetats kürzen und die Lücke mit den Mitteln aus dem Sondervermögen auffüllen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist dieses Vorgehen nicht vermittelbar, schließlich wurde das Sondervermögen und die damit einhergehende Neuverschuldung in der Öffentlichkeit als zusätzliche Investitionen verkauft. Aus unserer Sicht ist es außerdem ein Fehler, dass die Länder individuell festlegen sollen, welchen Anteil sie an die Kommunen weiterleiten. So ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Kommunen nur einen Bruchteil der insgesamt 100 Milliarden Euro erhalten werden. Und das, obwohl die Kommunen die Hauptverantwortungslast vor Ort schultern und die KfW erst gestern bekannt gegeben hat, dass der kommunale Investitionsstau um 30 Milliarden Euro auf insgesamt 215 Milliarden Euro gestiegen ist. 

Wir halten es deshalb volkswirtschaftlich für dringend geboten, die Zusätzlichkeit auf allen staatlichen Ebenen ohne Abstriche umzusetzen und den Kommunen den Löwenanteil der Mittel zuzuleiten. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sollten deshalb umgehend mit einer Selbstverpflichtung nachsteuern und die Mittel des Sondervermögens mit Mitteln aus den Länderhaushalten 1:1 flankieren, um gerade finanzschwachen Kommunen unter die Arme zu greifen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Investitionsmittel zum Abbau des enormen Investitionsstaus einerseits sowie zur Modernisierung von Deutschlands Infrastruktur andererseits eingesetzt werden.“

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.


Baugewerbe kritisiert Kabinettsentwurf für Infrastrukturinvestitionen

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, kritisiert die 2. Juli 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesfassung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf wurde eine aus Sicht des Baugewerbes entscheidende Regelung gestrichen: die Verpflichtung, dass Bundesmittel aus dem Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwendet werden müssen.

„Es ist enttäuschend, dass die Länder darauf gedrungen haben, die Verpflichtung für tatsächlich zusätzliche Investitionen zu streichen. Die Infrastrukturinvestitionen müssen klipp und klar für unsere Infrastruktur genutzt werden und dürfen nicht einfach in den allgemeinen Haushalten von Ländern und Kommunen versickern.

Im ursprünglichen Referentenentwurf war vorgesehen, dass Länder und Kommunen die Zusätzlichkeit der Investitionen verbindlich belegen müssen. Diese Regelung wurde nun gestrichen. Lediglich im allgemeinen Begründungsteil wird der Begriff „zusätzlich“ noch erwähnt. Jedoch ist dies nicht rechtlich verbindlich. 

Wir fordern den Gesetzgeber und vor allem die Länder auf, im parlamentarischen Verfahren nachzusteuern und die Verwendung der Mittel verbindlich auf zusätzliche Bauinvestitionen festzulegen. Die Investitionen müssen nachweisbar über dem bisherigen Niveau liegen sowie einen echten Mehrwert für die Infrastruktur schaffen. Das Sondervermögen ist für die Entfaltung von konjunktureller Dynamik angedacht und muss auch dementsprechend eingesetzt werden. Nur so wird das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft spürbar gestärkt. Ohne klare Kriterien verpassen wir die historische Chance, unsere Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe


BVMB: Zinslast nicht aus dem Blick verlieren

Der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt ein klares Signal für Zukunftsinvestitionen: Aus dem neuen Sondervermögen sollen in diesem Jahr rund 37 Mrd. Euro bereitgestellt werden, bis 2029 steigt die Summe auf 60 Mrd. Euro. Besonders profitieren soll die Verkehrsinfrastruktur – allein 12 Mrd. Euro fließen aus diesem Topf in diesem Jahr. Insgesamt sind im Etat des Verkehrsministeriums Investitionen von 33,5 Mrd. Euro vorgesehen, hinzukommen rund 8 Mrd. Euro für die Länder – allerdings ohne die Anforderung der „Zusätzlichkeit“. 

Auch die Verteidigungsausgaben steigen deutlich: von 62 Mrd. Euro (2025) auf 153 Mrd. Euro (2029). Mit der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben werden Investitionen oberhalb der Ein-Prozent-BIP-Schwelle künftig von der Schuldenregel ausgenommen. Das schafft neue Spielräume (und Begehrlichkeiten) – auch für Bauprojekte wie Kasernen, Unterkünfte oder Instandsetzung. Flankierend plant das Verteidigungsministerium ein Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. 

„Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). „Für die mittelständische Bauwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit – genau das fordern wir seit Jahren.“ Gleichzeitig warnt Gilka vor der Verschiebung von Mitteln zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen: „Die zentrale Frage ist, ob es ein tragfähiges Finanzierungsmodell gibt, das auch nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bestand hat.“ 

Schnelle Mittelbereitstellung? – Verlorenes Baujahr 2025! 

Der Verband verweist schon lange auf den enormen Sanierungsstau und die anhaltende Unterfinanzierung aller Verkehrsträger. „Wir haben immer wieder betont, dass es ein Finanzierungsgerüst abseits des Kernhaushalts braucht, um den dringend notwendigen Modernisierungs- und Sanierungsschub überhaupt in Gang zu setzen“, so Gilka weiter. 

Dennoch mahnt er zur Vorsicht: „Jetzt kommt es auf die schnelle Umsetzung und die zügige Mittelbereitstellung an – in Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit kann das nicht erst im September erfolgen. Dafür müssen die Verwaltungen endlich in die Lage versetzt werden, mit den Investitionsmitteln auch effektiv arbeiten zu können. „Es braucht dringend mehr Personal, eine konsequente Digitalisierung der Prozesse und klarere Zuständigkeiten. Sonst laufen die Mittel ins Leere.“ 

Zudem müsse schon heute über die Zeit nach dem Auslaufen des Sondervermögens nachgedacht werden. „Wir brauchen eine frühzeitige Debatte über ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungsmodell“, fordert Gilka. Dazu müsse man offen und transparent auch über Reformoptionen der Schuldenregel im Grundgesetz – auch mit Blick auf die europäischen Fiskalregeln diskutieren. 

Reformbedarf am Arbeitsmarkt notwendig 

Laut aktuellen Berechnungen des Thinktanks Dezernat Zukunft könnten die geplanten Investitionen aus dem Sondervermögen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spürbar ankurbeln. Im kommenden Jahr könnten allein die Infrastrukturinvestitionen das Wirtschaftswachstum um bis zu 0,55 Prozent auf 1,6 Prozent erhöhen. Bereits im laufenden Jahr sei mit einem Wachstum von 0,4 Prozent zu rechnen. Werden alle geplanten Maßnahmen zusammen betrachtet, ergäbe sich laut den Forscherinnen und Forschern im Jahr 2026 sogar ein BIP-Wachstum von 1,9 Prozent und damit eine Steigerung von 0,85 Prozentpunkten gegenüber der letzten Schätzung. 

Doch trotz dieser positiven Impulse mahnt das Dezernat Zukunft zu weitergehenden Reformen – insbesondere im Bereich des Arbeitsmarkts. Ohne strukturelle Veränderungen drohten steigende Zinslasten, die aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden müssen, in Kombination mit wachsenden Sozialausgaben den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern. Die Bundesregierung allerdings scheint bislang keine konkrete Antwort auf diese Herausforderung zu haben. Stattdessen werde das Problem vertagt – vermutlich bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode.

Quelle: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)

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