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Bayerisches Bauministerium informiert über erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14.08.2025

14.08.2025 - München

Bayerisches Bauministerium informiert über erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen

Das Bayerische Bauministerium informiert, dass aktuelle Ergebnisse aus der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) für Bundes- und Staatsstraßen eine signifikante und besorgniserregende Verschlechterung des Oberflächenzustandes des Straßennetzes beim Merkmal Risse zeigen. Daher sieht sich das StMB veranlasst, in einem ersten Schritt wichtige Hinweise und Bausteine zur Qualitätssicherung im Asphaltstraßenbau zu geben, die ab sofort zu beachten sind.

Hier haben wir Ihnen das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14.08.2025 im Wortlaut und zum Download bereit gestellt:

Erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die aktuellen Ergebnisse aus der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), die auf Befahrungen aus dem Jahr 2023 für Bundesstraßen und aus dem Jahr 2024 für Staatsstraßen basieren, zeigen eine signifikante und besorgniserregende Verschlechterung des Oberflächenzustandes unseres Straßennetzes beim Merkmal Risse. Auch wenn die vielschichtigen Ursachen im Einzelnen nicht vollumfänglich bekannt sind, sehen wir uns veranlasst, in einem ersten Schritt wichtige Hinweise und Bausteine zur Qualitätssicherung im Asphaltstraßenbau zu geben, die ab sofort zu beachten sind.

1. Ermittlung der Grundlagen

Straßen brauchen ein gutes Fundament. Basis eines jeden Projektes ist daher eine umfassende Erkundung der Situation vor Ort als bautechnische Grundlage. Bei Erhaltungsmaßnahmen sind hinreichende Kenntnisse zum vorhandenen Aufbau unabdingbare Voraussetzung, um die am besten geeignete Bauweise zu wählen. Neben den verbleibenden sind auch die aus- zubauenden Schichten aussagekräftig zu erkunden. Wir verweisen diesbezüglich auf unser Schreiben vom 02.04.2019 (49-43434-2-2) zur Wiederverwendung von Asphaltgranulat, welches jedoch in Bezug auf die Zugabemöglichkeit von Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel keine Gültigkeit mehr besitzt.

2. Prüfung der Eignungsnachweise

Als Bauherr müssen wir im Vorfeld der Bauausführung mitbeurteilen, ob die vorgesehenen Baustoffe die bauvertraglichen Anforderungen erfüllen können. Gegebenenfalls muss rechtzeitig reklamiert werden. Dazu ist ein qualifizierter Blick in die Eignungsnachweise samt Erstprüfung nötig. Dies kann auch durch die mit den späteren Kontrollprüfungen beauftragte RAP Stra-Prüfstelle erfolgen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Schreiben vom 29.03.2019 (49-43434-1-2) und 15.07.2025 (49-43438-1-7-1) zur Prüfung von Eignungsnachweisen. Unklarheiten, Auffälligkeiten und Defizite sind vor Baubeginn vollständig aufzuklären und erforderlichenfalls zu beheben. Leider wurden in der Vergangenheit oftmals erst nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten wesentliche Mängel an den Erstprüfungen und Eignungsnachweisen festgestellt.

3. Qualität der Leistung

Kontrollprüfungen dienen dazu, die Qualität der gelieferten Baustoffe und der fertigen Leistung hinsichtlich aller vertraglichen Anforderungen zu überprüfen. Das Regelwerk legt Maßstäbe fest, die in jedem Fall in Art und Mindestumfang zu beachten sind. Bei etwaigen Zweifeln gegenüber der geschuldeten Leistung können und sollen die Prüfungen ausgeweitet werden.

Wichtig ist dabei auch, dass die Entnahmestellen den Beteiligten nicht im Vorfeld mitgeteilt werden müssen, sondern auch beliebig ausgesucht werden können. Die Entnahme der Materialproben und Bohrkerne erfolgt nicht durch den Auftragnehmer, sondern durch das Bauamt, das vom Bauamt beauftragte Ingenieurbüro oder die mit Durchführung der Kontrollprüfung beauftragte RAP Stra-Prüfstelle.

4. Proaktive Baubegleitung

Bei jedweder Auffälligkeit sei es bei der Bauvorbereitung, beim Asphalteinbau, bei der Verdichtung oder bei den Ergebnissen der Kontrollprüfungen ist vom verantwortlichen Bauleiter des Bauamts oder dessen Bevollmächtigten der Auftragnehmer unverzüglich auf die Unzulänglichkeiten hinzuweisen, mit dem Ziel, potenzielle Mängelursachen zu vermeiden. Dies ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Dabei können Fotos, einbaubegleitende Daten von Wärmebildkameras, die Daten der Thermoscanner an den Asphaltfertigern oder die Flächenplots der Verdichtungsgeräte helfen. Dabei ist auch die dichte Randausbildung zu überwachen und zu dokumentieren. Wichtige Hinweise zu den vertraglichen Anforderungen geben neben dem Asphaltregelwerk auch die Bayerischen Checkkarten Asphalteinbau (https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/strasse/bauunderhalt/49_checkkarten_asphalteinbau.pdf), sowie das Arbeitspapier zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Asphaltschichten der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/712.v.pdf).

Wir weisen zur Förderung eines reibungslosen Bauablaufs auch auf den Einsatz digitaler Bauprozessmanagementsysteme hin. Das Bauprozessmanagement kann mittels Zuschlagskriterium gemäß unserem Schreiben vom 01.08.2025 (49-4361-1-2-1) eingefordert werden.

Bei Mängeln ist vom Auftragnehmer eine Nachbesserung zu verlangen. Nur in besonderen Fällen kann die Geltendmachung von Mängelansprüchen vorerst zurückgestellt werden und dafür als Ausgleich ein Abzug vereinbart werden. Generell ist es ratsam, bei Mängeln fachliche Unterstützung einer RAP Stra-Prüfstelle oder eines Gutachters in Anspruch zu nehmen. Wir sind dabei jederzeit gerne behilflich.

5. Baustellenpräsenz des Auftraggebers

Konsequente örtliche Bauüberwachung ist wichtig. Die Erfahrungen zeigen, dass eine nur zeitweise Baustellenpräsenz des Auftraggebers beim Asphaltstraßenbau nicht ausreicht und Schlechtleistungen begünstigt. Gerade beim Asphalteinbau wird die Qualität maßgeblich unmittelbar beim Einbau beeinflusst. Die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist zu überwachen. Dazu sind in der Regel die Anwesenheit sowohl des Bauleiters wie auch des Bauaufsehers des Auftraggebers notwendig. Dies nicht zuletzt auch, um wichtige Entscheidungen im Einbauprozess zeitnah treffen zu können. Im Bedarfsfall sind geeignete Fachbüros oder RAP Stra-Prüfstellen mit dieser Aufgabe zu betrauen.

6. Qualität des Asphaltgranulats

Die Asphaltbauweise bietet enormes Potential, durch Wiederverwendung des Baustoffs einen großen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz zu leisten. Doch nur wenn dabei auch die Qualität des Asphaltgranulats, dessen Gleichmäßigkeit und Homogenität, die anlagentechnischen Voraussetzungen und die Asphaltrezepturen passen, kann ein nachhaltiges Ergebnis erwartet werden. Daher ist wieder der Auftraggeber gefordert, die Qualität sicherzustellen. Wir erinnern daran, dass bereits vor zehn Jahren in einem Bayerischen Arbeitskreis ein Vorgehen entwickelt wurde, das zuletzt im Schreiben vom 19.09.2016 (IID9-43437-004/13) zu Kontrollprüfungen an Asphaltgranulat mitgeteilt wurde. Die Ergebnisse dieser Kontrollprüfungen sind jeweils zum Jahresende nun per E-Mail an Rfrt-49stmbbyrnd zu schicken. Die Chargenmischprotokolle sind in allen Fällen anzufordern und zu den Bauakten zu geben. Das Vorgehen soll insbesondere Vertrauen in die Qualität der zur Wiederverwendung kommenden Asphaltgranulate stärken und ist deshalb elementar für einen nachhaltigen, kreislauforientierten Asphaltstraßenbau.

Nur durch konsequentes Einfordern der vereinbarten Qualität und durch eine stringente Überwachung können wir einer weiteren Verschärfung der Schadenssituation auf unseren Straßen bei weiter steigenden Verkehrslasten entgegenwirken und die Asphaltbauweise für die Zukunft stärken. Dies ist umso wichtiger, wenn mit den künftigen Asphaltkonzepten, die Herstell- und Einbautemperatur deutlich, das heißt bis zu 40 K abgesenkt werden, und damit noch weniger Spielraum für vermeidbare Fehler, ungeeignete Rezepturen, ungleichmäßige Mischgutanlieferung, mangelhafte Ausführungsqualität, unzureichende Verdichtung und fehlendes Fachwissen auf Baustellen besteht und deshalb sämtliche Unzulänglichkeiten noch schneller zu noch massiveren Schäden führen können.

Letzteres muss künftig unter Beachtung der vorgenannten Punkte zielstrebig vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Hölzl 
Ministerialrat


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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