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Bau-Turbo: Bundesrat billigt Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Bund und Länder wollen Genehmigungsverfahren verkürzen und Nachverdichtung erleichtern.

17.10.2025 - Berlin

Bau-Turbo: Bundesrat billigt Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 dem Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zugestimmt, das bereits vom Bundestag verabschiedet worden war. Im Mittelpunkt steht der neue §246e BauGB, der Kommunen für einen befristeten Zeitraum erlaubt, von bauplanungsrechtlichen Vorgaben zugunsten des Wohnungsbaus abzuweichen. Ziel ist die schnellere Schaffung von Wohnraum - insbesondere durch Nachverdichtung innerstädtischer Flächen - um den Mangel an bezahlbaren Wohnungen zu dämpfen.

Der lange Kampf gegen den Wohnungsmangel in Deutschland könnte jetzt endlich wieder Fahrt aufnehmen: Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 das Gesetzespaket gebilligt, das in der Öffentlichkeit kurz „Bau-Turbo“ heißt. Es ist das Ergebnis monatelanger Debatten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Fachverbänden - und ein Eingeständnis, dass die bisherigen Planungs- und Genehmigungswege für viele Projekte zu langsam sind.

Der Kern der Reform ist technisch simpel, politisch aber heikel: Ein neu eingefügter Paragraf, §246e des Baugesetzbuchs (BauGB), ermöglicht Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen befristet, von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, wenn dadurch Wohnraum schneller entsteht. Die Bundesregierung formuliert das Ziel klar: mehr zügig realisierbarer Wohnraum, vor allem durch Nachverdichtung innerstädtischer Flächen und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die Regelung ist zeitlich befristet und soll die Übergangszeit bis zu einer dauerhafteren Reform des Planungsrechts überbrücken.

Was §246e BauGB konkret vorsieht

Kurz zusammengefasst lauten die zentralen Wirkmechanismen des neuen Paragrafen und der begleitenden Maßnahmen so:

  • Befristete Abweichungsbefugnis: 
    Kommunen können bis zum Ablauf der Befristung (in den Gesetzesunterlagen als Zeitraum bis Ende 2030 / fünf Jahre nach Inkrafttreten formuliert) von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, wenn dies dem Bau, der Erweiterung oder Umnutzung von Wohngebäuden dient.

  • Verzicht auf Bebauungspläne in Einzelfällen: 
    Bei Zustimmung der Gemeinde sollen bestimmte Wohngebäude auch ohne die sonst oft jahrelang erstellten Bebauungspläne errichtet werden dürfen, wodurch Planungszeiten deutlich verkürzt werden.

  • Fokus auf Nachverdichtung: 
    Priorität hat die Nutzung innerstädtischer Potenziale — Dachaufstockungen, Baulücken und Umnutzungen stehen im Vordergrund, nicht großflächige Neubebauung im Außenbereich. Kritiker fordern dennoch strengere Begrenzungen für den Außenbereich.

  • Befristung und Kontrolle: 
    Die Maßnahmen sind zeitlich befristet, mit Begleitregelungen, die eine kommunale Zustimmung und gewisse Mindestanforderungen an Qualität und ggf. sozialen Wohnungsanteil vorsehen (Details regeln die Gesetzestexte und FAQ des BMWSB).

Diese Punkte fassen die rechtliche Stoßrichtung zusammen - praktisch wird es auf das „Wie“ bei der Umsetzung ankommen: Welche Voraussetzungen Kommunen in Satzungen und Verwaltungspraxis schaffen, wie Nachbarrechte gewahrt werden und wie die technische Machbarkeit geprüft wird.

Standpunkte der Bundesingenieurkammer und der Länderkammern.

Die Bundesingenieurkammer hat sich gemeinsam mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und den Länderkammern früh in den Diskurs eingebracht und sich intensiv mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten „Bau-Turbo“, auseinandergesetzt. 

Bundesingenieurkammer 
Die Bundesingenieurkammer hat die Ziele des „Bau-Turbos“, insbesondere die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Förderung des bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbaus grundsätzlich unterstützt. Als Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ hat sie aktiv an der Entwicklung des Maßnahmenpakets mitgewirkt. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf forderte die BIngK eine praxisgerechte Erweiterung der Regelungen, um die angestrebten Ziele effizienter zu erreichen. 

Bayerische Ingenieurekammer-Bau 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat die Initiative des „Bau-Turbos“ als wichtigen Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus ebenfalls begrüßt und hervorgehoben, dass die Möglichkeit für Kommunen, flexibler zu bauen, einen bedeutenden Schritt für mehr Wohnungsbau darstellt. Allerdings betonte die Kammer auch die Notwendigkeit, bei der Umsetzung die spezifischen regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, um eine nachhaltige und sozial ausgewogene Stadtentwicklung zu gewährleisten. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Ziele des Gesetzes nicht auf Kosten von Qualität und sozialer Gerechtigkeit erreicht werden.

Chancen, Risiken und politische Einordnung

Der Bau-Turbo hat einige klare Vorteile: schnellere Verfahren, weniger Bürokratie, stärkere Nutzung vorhandener Flächen und grundsätzlich das Potenzial, kurzfristig mehr Wohnungen zu schaffen - ein dringend benötigter Beitrag gegen explodierende Mieten in vielen Städten. Befürworter, darunter auch Vertreter aus Baubranche und Teilen der Politik, sehen darin einen notwendigen Impuls. 

Gleichzeitig sind die Risiken nicht zu unterschätzen: Minderheitenrechte von Nachbarn, Umweltschutzinteressen, denkmalpflegerische Belange und infrastrukturelle Kapazitäten (Schulen, Kitas, Mobilität) müssen weiterhin gewahrt werden. Fachverbände und zivilgesellschaftliche Bündnisse forderten im Gesetzgebungsprozess präzisere Schranken - etwa klare Beschränkungen für den Außenbereich, verbindliche Vorgaben zum Anteil geförderten Wohnraums oder Mindestanforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaanpassung. Ohne solche Schutzmechanismen besteht die Gefahr, dass kurzfristige Einsparungen zu langfristigen Problemen führen.

Ausblick: Umsetzungslabor, Begleitung und Kontrolle

Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte begleitende Formate an - etwa ein „Umsetzungslabor“, Informations- und Schulungsangebote für Kommunen sowie FAQ und Erläuterungen des Bundesministeriums. Entscheidend wird die kommunale Umsetzung sein: gute Satzungsarbeit, klare Leitfäden der Verwaltungen, die Einbindung technischer Expertise (z. B. durch Ingenieure) und eine transparente Kommunikation mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Ingenieurkammern haben zugesagt, beratend zu unterstützen; ihre Expertise wird bei der Abwägung von Tempo versus Qualität wichtig bleiben.

Fazit

Der Beschluss des Bundesrats am 17. Oktober 2025 setzt den „Bau-Turbo“ rechtlich in Gang. Er könnte kurzfristig dringend benötigten Wohnraum freisetzen, setzt aber voraus, dass Tempo und technische wie auch soziale Sorgfalt nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Bundesingenieurkammer und die Landesingenieurkammern übernehmen gerne eine Rolle bei der praktischen Umsetzung: Sie können helfen, die beschleunigten Verfahren technisch abzusichern und Qualitätsstandards zu wahren. Ob der Bau-Turbo ein echter Durchbruch oder nur eine schnelle Übergangslösung wird, entscheidet sich in den nächsten Monaten in den Rathäusern, bei Bauaufsichten und auf den Baustellen.

Weitere Informationen

https://www.bmwsb.bund.de/bau-turbo

Bau-Turbo trifft Praxis: Auftakt zum Umsetzungslabor mit Bundesbauministerin Verena Hubertz

Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" hat am 17.10.2025 den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert – somit kann jetzt die praktische Umsetzung starten. Im Rahmen einer Online-Konferenz mit über 2.500 Anmeldungen hat Bundesbauministerin Verena Hubertz gemeinsam mit einem Expertenteam des BMWSB Fragen von kommunalen Vertreterinnen und Vertreter beantwortet und das neue Umsetzungslabor für den Bau-Turbo vorgestellt. Es fokussiert auf die Startphase des Bau-Turbos und bietet in Werkstattatmosphäre eine Lernumgebung für alle, die vor Ort schneller bauen wollen.

"Der Bau-Turbo zündet. Wie er vor Ort umgesetzt wird, liegt in den Händen der Kommunen. Es ist eine große Aufgabe, Gesetze mit Leben zu füllen. Deshalb unterstützen wir als Bundesregierung die Bürgermeisterinnen, Stadtentwickler und kommunalen Akteurinnen vor Ort und haben gemeinsam mit der Bauwende Allianz und dem Difu das ‚Umsetzungslabor für den Bau-Turbo‘ ins Leben gerufen. Wir begleiten ab dem ersten Schritt, damit alle Fragen beantwortet werden - entweder von uns oder im Austausch mit anderen Kommunen. Vom Gesetzblatt bis zur Baustelle das ist unser Anspruch. Denn unser gemeinsames Ziel ist klar: Schneller bauen, Flächen smart nutzen und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen", so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Weitere Informationen und FAQs zum Bau-Turbo finden Sie unter: 

bmwsb.bund.de/bau-turbo 

Umsetzungslabor

Das Umsetzungslabor vernetzt deutschlandweit Kommunen und bringt Wissen und Erfahrungen zusammen. Ziel ist es, Praxisbeispiele zu zeigen, Fragen zu klären und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Den Prozess koordiniert die Bauwende Allianz, getragen von Project Together, und wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) als wissenschaftlicher Partner begleitet. Im Rahmen des Umsetzungslabors soll ein Praxisleitfaden entstehen, der Interessierte dabei unterstützen soll, den Bau-Turbo erfolgreich anzuwenden. Das Projekt läuft bis März 2026. 

Nach der digitalen Auftaktveranstaltung folgt am 10. November die Bau-Turbo-Werkstatt. Unter folgendem Link ist eine Anmeldung zur digitalen Teilnahme über ZOOM möglich: 

 Umsetzungslabor Projecttogether

Weitere Informationen zum Umsetzungslabor und zur Werkstatt finden Sie unter: 

https://bauwende-allianz.org/bau-turbo-umsetzungslabor/

Auf einen Blick: Umsetzungslabor Bau-Turbo

  • Hintergrund: Experimentierklausel (§ 246e BauGB) im „Bau-Turbo“, Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

  • Projektträgerin: Bauwende Allianz (initiiert und koordiniert von ProjectTogether) in Kooperation mit dem BMWSB, fachlich begleitet durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu)

  • Projektzeitraum: Oktober 2025 bis März 2026

Informationen zum Bau-Turbo

Der Bau-Turbo und das Umsetzungslabor zielen auf folgende Anpassungen des Baugesetzbuches ab:

  • Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
    Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.

  • Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB  
    § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in einer ganzen Straße durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

  • Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
    § 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.
  • Die Nachverdichtung wird einfacher.
    Durch den Bau-Turbo, aber auch die Änderungen in den §§ 31 Abs. 3 und 34 BauGB wird insbesondere die Nachverdichtung einfacher, zum Beispiel die nachträgliche Aufstockung von Gebäuden oder eine ergänzende Hinterlandbebauung.
  • Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
    In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll mit Hilfe des Bau-Turbos künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. Hat ein Vorhaben voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
  • Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
    Das letzte Wort darüber, wie der Bau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Dazu wurde das Zustimmungserfordernis der Gemeinden ausdrücklich in § 36a BauGB geregelt.

Quellen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Bundesrat-Berichterstattung, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, aktuelle Berichterstattung der Presse, Fotos: KI-generiert mit Adobe Firefly / eigene Bearbeitung, Steffen Kugler / Bundesregierung,  Bauwende Allianz / ProjectTogether gGmbH, Redaktion: Jan Struck

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