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Mehr Geld für Neubau und Sanierung: 7,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt

Endlich volle Kraft voraus?

22.10.2025 - Zeilarn

Mehr Geld für Neubau und Sanierung: 7,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt

Mit dem Haushaltsbeschluss des Bundes werden erstmals auch Mittel aus dem neuen Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur verfügbar. Damit werden bereits bestehende Förderprogramme fortgeführt und zusätzliche Impulse insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gesetzt. „Der eingeschlagene Weg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert der Präsident des Bayerischen Ziegelindustrieverbands, Johannes Edmüller, die Zahlen.

Positiv sei auch zu bewerten, dass in den Förderprogrammen keine einseitige Bevorzugung einzelner Baumaterialien enthalten sei. Gleichwohl werde es weiterer erheblicher Anstrengungen bedürfen, um die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Bautätigkeit in naher Zukunft zu schließen.

Zusätzliche Mittel für Wohnraum

327 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur fließen im Haushalt 2025 zusätzlich in die bereits vorhandenen Förderprogramme für Neubauten und Sanierungen. Für sozialen Wohnungsbau und Städtebau sind im Kernhaushalt zusammen­genommen gut 4 Milliarden Euro eingestellt. 

In den kommenden Jahren steigen nach der aktuellen Finanzplanung die Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau weiter an, auf bis zu 5,5 Milliarden Euro in den Jahren 2028 und 2029. Mit diesem Geld werden auch die Mittel für das Programm „Junges Wohnen“ verdoppelt. Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind die Mittel für das Sanierungsprogramm „Jung kauft Alt“ mit jeweils 350 Millionen Euro für 2025 und 2026.

Neues beim klimafreundlichen Neubau

Mehr Geld fließt auch in die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (insgesamt jeweils 1,1 Milliarden Euro für 2025 und 2026), „Wohneigentumsförderung für Familien“ (je 250 Millionen Euro) sowie „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (je 650 Millionen Euro). Bei diesem Programm haben sich übrigens auch die Fördervoraussetzungen etwas verbessert: Küchen, egal ob offen oder separat, werden seit dem 1. September als Aufenthaltsräume gewertet. Und der Baukostenvergleichswert wurde um 18 Prozent angehoben. Beides führt dazu, dass mehr Projekte zuschussfähig werden. 

Neu gestartet werden soll im kommenden Jahr das Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Auch dieses Programm hat neben der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum den Klimaschutz im Blick. Durch den Erhalt von bereits vorhandener Bausubstanz kann unter günstigen Be­dingungen bis zu zwei Dritteln des CO2 vermieden werden, das für einen vergleichbaren Neubau anfallen würde. Für den Programmstart sind im laufenden Jahr 60 Millionen Euro im Haushalt vorhanden.

Städtebau wird ebenfalls gefördert

Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Auch in diesem Bereich ist für die Folgejahre ein jährlicher Mittelaufwachs angekündigt, und zwar bis auf 1,6 Mil­li­arden Euro im Jahr 2029. Reaktiviert wird ferner das Programm „Energetische Stadt­sanierung“ im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Hierfür sind in den Haushalts­jahren 2025 und 2026 je 75 Millionen Euro vorgesehen. 

Eine neue Förderrunde, die mit 80 Millionen Euro ausgestattet ist, soll es für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klima­wandel“ geben. Städte und Gemeinden können ferner auf Fördermittel in Höhe von 333 Millionen Euro für die Ertüchtigung von Schwimmbädern und Sportanlagen zugreifen.

Digital und innovativ

Vorantreiben möchte die Regierung auch die Digitalisierung auf dem Bau und dafür das Building Information Modelling (BIM) als Instrument für einen effizienten Ressourcen- und Personaleinsatz ausbauen. In weiteren Schritten sollen Baustandards reduziert und serielles Bauen gezielt gefördert werden. Innovative Verfahren und Bauweisen sollen erleichtert werden, indem es nicht mehr automatisch als Mangel gewertet wird, wenn von den sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ abgewichen wird.

Stille Reserven heben

Nicht nur neue Projekte will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden mit den Fördermaßnahmen anstoßen, sondern auch die Umsetzung bereits baufertiger Planungen anregen. Solche noch nicht verwirklichten Bauvorhaben gelten als die „stille Reserve“. 

Um sie zu aktivieren, werde es auch einen „befristeten Impuls durch die Förderung von Bau­maß­nahmen im Effizienzhaus 55-Standard mit Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien“ geben, kündigt Verena Hubertz an, Bundesministerin für Wohnen, Stadt­ent­wicklung und Bauwesen. Die genauen Bedingungen hierfür sind derzeit aber noch in Vorbereitung.

Überblick Förderung

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
    Neue Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen Euro. 

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
    Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Milliarden Euro. 

  • „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) 
    Wird in 2026 starten; Mittel in 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt. 

  • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
    Neue Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro. 

  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (JkA) 
    Wird mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro weitergeführt.
     
  • Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
    Programmscheibe in Höhe von 333 Millionen Euro wird ausgebracht.

Quelle: Schlagmann Poroton GmbH & Co.KG, Foto: Andrii Yalanskyi / Adobe Stock

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