27.11.2025 - München
In einem humorvollen Dialog zwischen Nikolaus und Osterhase hatte Dipl.-Ing. (FH) Thomas Herbert, Vorsitzender des Ausschusses "Baurecht und Sachverständigenwesen" der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, bei der Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung einen augenzwinkernden Blick auf die Modernisierungsgesetze in Bayern geworfen. Auf der Vertreterversammlung am 27. November 2025 ging die Geschichte von Nikolaus und Osterhase jetzt weiter…
Der bauwillige Nikolaus braucht Wohnungen
für seine Nikoläuschen und der schlaue Osterhase kennt sich im Baurecht aus. Er
hat dem Nikolaus das Potential der Modernisierungsgesetze 1-3 erläutert und welche
neuen Möglichkeiten damit durch die Veränderungen der bauordnungsrechtlichen Grundlagen
in Bayern geschaffen worden sind.
Zum ersten Artikel
Jetzt unterhalten sich der Nikolaus und der Osterhase weiter über die aktuellen Entwicklungen und beleuchten die Herausforderungen im bayerischen Baurecht rund um die Modernisierungsgesetze. Die Komplexität des Bauens, die Rolle der Normen und die politischen Rahmenbedingungen zeigen, dass einfache Lösungen selten zu finden sind.
Aber lesen Sie selbst:
Nikolaus:
Sag‘ mal Osterhase, in den Vollzugshinweisen zum 1. Modernisierungsgesetz stand
doch, dass Freiflächengestaltungs- und Grünordnungssatzungen zum 1. Oktober
2025 außer Kraft treten und nicht mehr erlassen werden dürfen. Sind die jetzt alle
eingestampft worden?
Osterhase:
Nein, nein, da musst du schon genau lesen. Die Ermächtigungsgrundlage ist aus
der Bayerischen Bauordnung rausgeschmissen worden. Kommunen haben halt die
Basis für den Erlass der Satzung geändert und die Satzung selbst überarbeitet.
Da steht jetzt nicht mehr drin, was man pflanzen darf, sondern nur noch das,
was verboten ist.
Nikolaus:
Und was ist aus den Gebäuden geworden, die mit maximal 20 m³ verfahrensfrei
sind. In einer Stellungnahme wurde doch seinerzeit die drohende Verhüttelung der
Landschaft prophezeit.
Osterhase:
20 m³-Gebäude - zur verfahrensfreien Errichtung im Außenbereich - stehen jetzt in
der Bauordnung. Du kannst also für deine Nikoläuschen Schlittenhäuschen bauen, sofern
dir das Grundstück gehört. Außerdem wird nichts so heiß gegessen, wie es
gekocht wird. Schau dir doch mal die Talauen im Werdenfelser Land an. Da gibt
es jede Menge Heuschober und die Verhüttelung wird sogar als schön empfunden.
Die Touristen kommen scharenweise nach Oberbayern, um an den verhüttelten Wiesen
zu wandern.
Nikolaus:
Jetzt sag mal Osterhase, stimmt es eigentlich, dass das Bauen deshalb so teuer
ist und so lang dauert, weil es am Bau 4.000 Normen gibt, auf die man
größtenteils verzichten kann?
Osterhase:
Das mag schon sein, dass du einzelne Normen für verzichtbar hältst, aber wenn
du ein Mitglied eines Normenausschusses fragst, ob seine Norm wichtig ist, wird
er dir sagen: „Selbstverständlich ist Norm wichtig“ und er wird dir sogar plausible
Gründe nennen, die du bei näherer Betrachtung wahrscheinlich auch für
vernünftig hältst.
Nikolaus:
Und wer bestimmt, was zu einer Norm wird?
Osterhase:
Grundsätzlich kann jeder, egal ob Unternehmer, Verband, Behörde, Wissenschaft
oder auch eine Einzelperson einen Normenantrag stellen. Das DIN prüft den
Antrag, ob es einen Marktbedarf gibt, ob für den Antragsgegenstand bereits eine
Norm existiert und ob sich das Thema überhaupt normieren lässt.
Nikolaus:
Und wer ist das DIN?
Osterhase:
Das DIN ist ein Verein und heißt Deutsches Institut für Normung.
Nikolaus:
Ja, aber wenn das DIN ein Verein ist, kann es mir doch egal sein, was die sagen
und schreiben.
Osterhase:
Im Prinzip schon, aber da gibt es noch das öffentliche Bauordnungsrecht, also das
Recht, welches ein Landtag verabschiedet und damit bestimmt, was einzuhalten
ist und wie es gemacht werden muss, falls du keine bessere Lösung hast. Dazu
bedient sich der Gesetzgeber auch der DIN-Normen.
Nikolaus:
Und wo steht das öffentliche Bauordnungsrecht konkret?
Osterhase:
Na in der BayTB, also den Bayerischen Technischen Baubestimmungen.
Nikolaus:
Dann müsste man doch einfach die BayTB durchforsten und endlich mal das ganze
überflüssige Zeug rausschmeißen.
Osterhase:
Richtig, das wird nahezu jedes Jahr gemacht und es gibt regelmäßig
Fortschreibungen der BayTB. Bei der jüngsten Untersuchung zur BayTB waren auch
die Ingenieurekammer-Bau und die Architektenkammer mit dabei und der
Abschlussbericht der Untersuchung liegt in den Unterlagen zur
Vertreterversammlung. Aber die haben nichts gefunden zum Rausschmeißen.
Nikolaus:
Wie bitte? Aber spätestens beim Brandschutz muss man doch etwas finden. Das
sagen doch alle.
Osterhase:
In der BayTB steht genau eine Norm zum Brandschutz und das ist die DIN
4102. Die wurde gerade erst 90 Jahre alt und sie ist nicht nur unentbehrlich,
sondern sozusagen auch altersweise.
Nikolaus:
Ich merke schon, offensichtlich ist das gar nicht so einfach auf Normen zu
verzichten.
Osterhase:
Ganz recht. In der BayTB gibt es lediglich 41 DIN-Normen, die das öffentliche
Bauordnungsrecht beschreiben und darüber hinaus noch Anlagen und Anhänge.
Nikolaus:
Und was ist dann mit den 3.959 übrigen Normen, die kein öffentliches Bauordnungsrecht
sind? Kann man die wenigstens weglassen?
Osterhase:
Wenn du mutig bist, kannst du das machen.
Nikolaus:
Aber was hat denn das mit Mut zu tun?
Osterhase:
Weil in der Bayerischen Bauordnung steht, wer verantwortlich ist, für das was
gebaut wird. Die Beschaffenheitserwartung äußert der Bauherr und die Planer und
Firmen sind dafür verantwortlich.
Nikolaus:
Und was sind jetzt Beschaffenheits-Dingsbums?
Osterhase:
Na, ein Bauherr hat eine Vorstellung von dem, wofür er sein Geld ausgibt und
wenn die Planer und Baufirmen diese Vorstellung nicht erfüllen, dann gibt es
Streit.
Nikolaus: Und wer schlichtet den Streit?
Osterhase:
Ein Gericht.
Nikolaus:
Und woher weiß das Gericht, was richtig ist?
Osterhase:
Das Gericht fragt einen Sachverständigen.
Nikolaus:
Und woher weiß der Sachverständige, was richtig ist?
Osterhase:
Der Sachverständige schreibt ein Gutachten auf Grundlage der 3.959 Normen.
Nikolaus:
Na endlich weiß ich, wer schuld ist. Es sind die Sachverständigen.
Osterhase:
Falsch. Die Sachverständigen geben nur das wieder, was die herrschende
Auffassung ist, d.h. was mehrheitlich und überzeugend durch Normen zum Ausdruck
gebracht wird.
Nikolaus:
Blöd, und ich dachte es gäbe eine einfache Lösung.
Sag mal Osterhase, wie ist das eigentlich mit dem Bauturbo von der Bundesbauministerin Verena Huberts? Geht es jetzt schneller und wird endlich alles billiger?
Osterhase:
Wir werden sehen. Der Turbo muss erst einmal zünden. Wie bei einem Turbolader
üblich, sitzt der zwischen Motor und Auspuff und braucht erst einmal heiße
Luft. Danach kommt entweder der Turboschub oder das Turboloch. Und ganz wichtig,
beim Bauturbo geht es nur um das Tempo und nicht um die Kosten. Wenn das Tempo
steigt, also die Nachfrage intensiviert wird, steigt auch der Preis. Das stand
schon 1890 in den „Principles auf Economics“ von Alfred Marshall. Es ist ja
auch trivial - wer in kurzer Zeit viel will, muss auch viel dafür bezahlen. Das
ist das Gesetz von Angebot und Nachfrage.
Nikolaus:
Und wem hilft dann der Bauturbo?
Osterhase:
Ich gebe dir ein Beispiel. Ein Investor kennt ein Grundstück und er weiß, dass
es dort keinen Bebauungsplan gibt. Er macht einen Plan und schreibt ganz groß auf
das Deckblatt „TURBO nach § 246e Baugesetzbuch“. Die untere Bauaufsicht prüft
den Antrag und es liegt im Ermessen der Kommune dem zuzustimmen.
Nikolaus:
Aber sag mal, war das nicht mit Befreiungen und Ausnahmen vom Baugesetzbuch und
beispielsweise § 34 genauso, also dem klassischen Einfügungsgebot. Es muss halt
zusammenpassen, auch wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Osterhase:
Ja, das stimmt schon, aber der Investor hat kein einklagbares Recht wie beim
Bebauungsplan, sondern es ist eine Einzelfallentscheidung.
Nikolaus:
Und welcher Investor lässt sich auf solch eine Unsicherheit ein? Erst einmal
planen, um dann vom Ermessen abhängig zu sein?
Osterhase:
Es sind diejenigen, die mit § 34 bislang auch schon Erfolg hatten.
Nikolaus:
Blöd, und ich dachte es gäbe eine einfache Lösung.
Osterhase:
Lass uns mal nicht zu schwarzsehen. Der Bauturbo ist eine Experimentierklausel und
ist befristet bis 2030. Vielleicht finden sich pfiffige Investoren und
experimentierfreudige Kommunen und bauen gemeinsam viele Wohnungen, z.B. durch
mögliche Abweichungen vom Einfügungsgebot oder durch die Umwandlung von Büros
zu Wohnungen. Der Bauturbo ist eigentlich nur die Erlaubnis vom Baugesetzbuch
abzuweichen, allerdings unter Berücksichtigung einer Reihe von Vorschriften und
der Zustimmung der Gemeinde. Anders ausgedrückt: das Produkt des alten § 34,
also 3 x 4 ist gleich 12 und die Quersumme von dem neuen § 246e also 2+4+6 ist
auch 12. Das ist zwar ein mathematisch unsinniger Vergleich, aber du weißt doch
wie es in der Schule war. Auch für den Rechenweg gibt es Punkte und wenn der Turbo
einen Schub geben sollte und zum gleichen Ergebnis führt, dann soll uns das
auch recht sein.
Nikolaus:
Lieber Osterhase, mir schwirrt der Kopf. In den Medien wird so viel über Bauen
und Zahlen gesprochen, dass ich Millionen und Milliarden schon nicht mehr auseinanderhalten
kann.
Osterhase:
Nikolaus, hast du denn konkrete Fragen? Vielleicht kann ich dir ja
weiterhelfen:
Nikolaus:
Ja, ich habe 16 Fragen aufgeschrieben und in einem Kriterienkatalog
zusammengefasst. Falls du eine Frage dieses Kriterienkataloges mit nein
beantwortest, dann muss alles vollständig geprüft werden, um den Stand sicher
darzustellen.
Ist
es richtig, dass es Standardfestlegungen beim Wohnungsneubau gibt z.B. einfacher,
mittlerer und hoher Standard, wie er vom Baukosten-Informations-Zentrum erfasst
und den BKI-Tabellen 2025 veröffentlicht ist, und dass bei Mehrfamilienhäusern die
Bruttobaukosten, ohne Grundstück und Nebenkosten, für Wohngebäude die
tatsächlich gebaut, fertiggestellt und abgerechnet worden sind, die Quadratmeterpreise
von 2.000 € bis 6.000 € schwanken und dieses nur, aufgrund der
Standardfestlegung, also ohne die Änderung von Gesetzen, ohne Gebäudetyp E und
ohne Bauturbo?
Ist
es richtig, dass die Bauherren festlegen, ob einfacher, mittlerer oder hoher
Standard gebaut werden soll und die Normen nur beschreiben wie das geht, aber
nicht den Standard als solches festlegen?
Ist
es richtig, dass selbst in München Wohnungen mit 2.600 € pro Quadratmeter Wohnfläche
gebaut wurden, gemäß den oben genannten BKI-Tabellen, und dass die Grundstückspreise
und die erzielbaren Marktpreise einen viel größeren Einfluss haben als die
Baukosten?
Ist
es richtig, dass bezahlbarer Wohnraum ein simplifizierendes Schlagwort ist,
weil jeder Wohnraum bezahlbar ist, nur halt nicht von jedem, und dass das
Verhältnis der Miete zum Einkommen in den vergangenen 20 Jahren gleichbleibend
bei etwa 30% liegt, mit individuellen Schwankungen, so wie es das statistische
Bundesamt veröffentlicht?
Ist
es richtig, dass einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen in attraktiven Ballungsräumen
massive Probleme haben, eine angemessene Wohnung zu finden, und dass diejenigen,
die zur Attraktivität eines Ballungsraumes beitragen, über die vereinnahmten kommunalen
Steuereinnahmen auch dafür sorgen müssen, dass alle gleichermaßen am Leben teilhaben
können, dass dies aber ein lokales Problem darstellt, was nur lokal behoben
werden kann und der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Hans Jochen Vogel
Kommunen aufgefordert hat, Bauland zu kaufen?
Ist
es richtig, dass in Deutschland 1,9 Millionen Wohnungen leer stehen, so wie es
der Zensus 2022 festgestellt hat?
Ist
es richtig, dass der Wohnungsleerstand auch teilweise auf überzogenen
Mieterschutz zurückzuführen ist?
Ist
es richtig, dass gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern in einem
Landesentwicklungsprogramm stehen, dem das Landesplanungsgesetz zugrunde liegt und
dass eben dieses, also das Landesplanungsgesetz gerade mit dem 4.
Modernisierungsgesetz geändert wird, und in der Begründung dazu steht, es wird
moderner, optimaler, besser, planungssicherer, digitaler, straffer,
effizienter, anwenderfreundlicher, schneller, rechtssicherer, klarer, flexibler,
anwendungspraktikabler und den föderalen Charakter der Raumordnung in Bayern betonender
und sich der Nikolaus schon fragen muss, wer hat nur das bisherige Gesetz
beschlossen und ob die Verbalkosmetik besser zu einer Waschmittelwerbung passt,
als zu einer Gesetzesbegründung?
Ist
es richtig, dass eine Bundesbauministerin Unterstützung benötigt, wenn Sie
Hamburg als vorbildlich darstellt, weil man dort mit dem sog. Hamburg-Standard
30% beim Wohnungsbau sparen kann, aber die Information fehlt, dass Hamburg
zuerst Anforderungen hochgeschraubt hat und Forderungen stellt, die es im Bundesgebiet
sonst nicht gibt?
Ist
es richtig, dass Staat und Kommunen über direkte und indirekte Steuern mindestens
40% von den Kosten im Wohnungsbau abzwacken?
Ist
es richtig, dass es sich der Staat gar nicht leisten kann, dass billiger gebaut
wird, weil stetiges Wachstum notwendig ist, um Wohlstand für alle zu erreichen,
wie es Ludwig Erhard ausgedrückt hat?
Ist
es richtig, dass Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten
das Wachstum genauso brauchen wie der Staat?
Ist
es richtig, dass gerade das Bauen eine wesentliche regionale Stärke darstellt,
die weder durch chinesische Importe noch durch amerikanische Zölle vernichtend
beeinflusst werden kann und dass diese Stärke vom Bundesbauministerium
gefördert werden sollte, anstatt effektheischend billigeres Bauen von Wohnungen
zu propagieren?
Ist
es richtig, dass die Deregulierung der 90er-Jahre auf halbem Weg stecken
geblieben ist, nach welcher die Brandschutznachweise gemäß der
Sachverständigenverordnung Bau §24 nur noch durch private Prüfsachverständige
geprüft werden sollten, aber der geplante Abbau der öffentlichen Verwaltung
vergessen wurde?
Ist
es richtig, dass der Verzicht von Lüftungsanlagen im Wohnungsbau keine neue
Erfindung der Bundesbauministerin ist und dass es keine Norm gibt, welche
Lüftungsanlagen in Wohnungen fordert, dass aber Förderkriterien der KFW, also
einer Organisation des Bundes, eine kontrollierte Wohnraumlüftung zur Bedingung
haben?
Ist es richtig, dass es halt blöd ist, dass es keine einfachen Lösungen gibt?
Ich bin mir bewusst, dass dies längst noch nicht alle Fragen sind, die gestellt werden könnten. Eine letzte Frage habe ich trotzdem noch an dich, geschätzter Osterhase. Wie siehst du das mit dem Bürokratieabbau?
Osterhase:
Bürokratie ist zunächst wertneutral. Wenn jedoch das Maß an Bürokratie zu groß
wird, lähmt sie die Entwicklung. Ebenfalls nicht einfach ist es, wenn ein
Parlament den Bürokratieabbau vorantreibt, denn das ist ein Oxymoron oder eine
Kontradiktion, manchmal ist es eine Antimonie oder wenn es gut geht ein
Paradoxon.
Nikolaus:
Halt, halt ich verstehe nur Bahnhof. Keine Ahnung, was du sagen willst.
Osterhase:
Ein Parlament macht Gesetze und das ausschließlich. Dafür ist es da. Es baut
also laufend Bürokratie auf. Und wenn dieses Parlament den Bürokratieabbau
voranbringen will, dann macht es das mit einem neuen Gesetz. Um das nicht
ganz so deutlich zu sagen, werden vereinfachende Schlagworte benutzt, die mehr
oder weniger gut passen. Konkret wird derzeit der Eindruck erweckt, als könne
man mit einfachen Aussagen den Bauleuten endlich einmal sagen, dass sie viel zu
teuer bauen und sowieso nur die Normen an den teuren Wohnungen schuld sind.
Nikolaus:
Da tust du jetzt aber den Politikern unrecht. Die bemühen sich doch alle
redlich.
Osterhase:
Das stimmt schon, aber die laufenden Veränderungen erzeugen auch laufende
Unsicherheiten. Was gilt heute? Was ist schon veraltet? Ist die neue Regel
überhaupt besser als der Status Quo? Ist der Förderdschungel nicht mehr
planbar, unübersichtlich und fördert nicht, sondern ist eine teure
Staatsausgabe? Gerät das hohe Lied auf den Mittelstand durch ständige Eingriffe
mehr und mehr zum Abgesang? Wäre nicht weniger insgesamt mehr?
Die Welt verändert sich und darauf muss man reagieren aber muss man wirklich über jedes Stöckchen springen, zumal die Menschen ein feines Gespür dafür haben, ob jemand einen komplexen Sachverhalt einfach darstellt, oder ob eine vereinfachende Darstellung manipulativ ist.
Und die Moral von der Geschicht‘:
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Herbert ist Beratender Ingenieur (VBI) und Prüfsachverständiger für Brandschutz. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Dietrich Oehmke führt er die Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH mit Sitz in Nürnberg.
Thomas Herbert engagiert sich in zahlreichen Gremien und Verbänden. Er ist Mitglied der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und seit dem Jahr 2012 Vorsitzender im Ausschuss Baurecht und Sachverständigenwesen der Kammer. Außerdem ist er Sprecher der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Bayern.
Quelle: Thomas Herbert, Titelgrafik: Collage mit Material von tigatelu, Rudie und imography2019, alle Adobe Stock, Fotos: Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbh
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Herbert, Vorsitzender des Ausschusses Baurecht und Sachverständigenwesen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, warf bei der Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung einen augenzwinkernden Blick auf das Modernisierungsgesetz Bayern. Lesen Sie hier, was der Nikolaus und der Osterhase davon halten.
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieur:innen
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München