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Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist gestartet

Zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien

16.12.2025 - Berlin

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist gestartet

Ab dem 16. Dezember 2025 können wieder Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien gestellt werden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

„Papier ist geduldig, wir sind es nicht. Noch in diesem Jahr startet deshalb unsere Unterstützung für baureife Projekte. Die EH-55-Plus-Förderung setzt einen wichtigen Impuls, nach der Genehmigung auch mit dem Bau zu beginnen. Das war wirtschaftlich oft nicht möglich, obwohl die Wohnungen dringend gebraucht werden. Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit die Branche loslegen kann und Wohnraum entsteht, der nicht nur klimafreundlicher, sondern auch bezahlbarer ist. Mit einem Zinssatz von unter drei Prozent liegen wir deutlich unter dem Marktniveau. Wir führen damit konsequent unseren Weg fort, wichtige Impulse beim Wohnungsbau zu setzen“, so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Baureife Vorhaben werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit wird der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und mehr Wohnraum geschaffen. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. 

Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.

Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung waren die Zinskonditionen bei allen bestehenden Förderprogrammen verbessert worden. Zudem hatte es bei den Förderprpogrammen "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" und "Jung kauft alt" Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW:

  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: Kredit Nr.297, 298
    www.kfw.de/297

  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude: Kredit Nr.299
    www.kfw.de/299

  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen: Zuschuss Nr.498, 499
    www.kfw.de/498

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: katemangostar / Freepik, Steffen Kugler / Bundesregierung

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