Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

21
22
23

Gesetzesänderungen 2026 für Ingenieurbüros

Aktuelle Informationen der Bundesingenieurkammer

07.01.2026 - Berlin

Gesetzesänderungen 2026 für Ingenieurbüros

Die Bundesingenieurkammer informiert über Veränderungen bei einigen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure relevanten Gesetzen, Richtlinien und Vorgaben im Jahr 2026. Dies betrifft zum Beispiel die EU-Schwellenwerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die Zuständigkeit der Landgerichte in Vergabesachen sowie Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung.

EU-Schwellenwerte – Änderungen ab 01.01.2026

Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU)

  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen: zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 EUR (statt bisher 143.000 EUR), subzentrale öffentliche Auftraggeber: 216.000 EUR (statt bisher 221.000 EUR)

Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU)

  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR)

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU)

  • 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR)

Verteidigungsvergabe (Richtlinie 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR)

Zuständigkeit der Landgerichte für Vergabesachen

Am 11.12.2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ veröffentlicht (BGBl. Nr. 318).

Darin werden durch eine Nr. 8 zu §§ 71 Abs. 2 und 72a Abs. 1 d) GVG u. a. Vergabesachen, unabhängig vom Streitwert, den Landgerichten zugewiesen.

Erleichterungen im Bereich Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.12.2025 „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ veröffentlicht (BAnz AT 29.12.2025 B1).

Danach können abweichend von § 14 UVgO Direktaufträge der Vergabestellen des Bundes bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro netto vergeben werden. Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO bleiben unberührt. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben, so ausdrücklich die Verwaltungsvorschriften, unberührt. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist zu beachten.

Aktivrente für Mitarbeitende in Ingenieurbüros

Ab 2026 können Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. 

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels kann Mitarbeitenden von Ingenieurbüros damit ein Anreiz gegeben werden, über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Ob auch Selbständige künftig in die Aktivrente einbezogen werden, soll eine Evaluierung bis 2029 ergeben.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen

Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt.

Zum 1. Januar 2026 steigt auch die Mindestausbildungsvergütung: Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, müssen im ersten Lehrjahr von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn pro Monat gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur aktuellen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.

Ausblick

Termine für die 2. und 3. Lesung im Bundestag für das Vergabebeschleunigungsgesetz sind ausweislich der aktuellen Tagesordnungen derzeit noch nicht terminiert. Bei einer möglichen Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrates im 1. Quartal 2026 wäre mit einem Inkrafttreten frühestens ab 01.04.2026 zu rechnen.

Quelle: Markus Balkow / Bundesingenieurkammer, Foto: gunnar3000 / Adobe Stock

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Ist Ihnen bekannt, dass die Kammer eine Elternzeitermäßigung beim Mitgliedsbeitrag anbietet?
Ja, das finde ich gut
Ja, ich habe es bereits in Anspruch genommen
Nein, die Möglichkeit kenne ich nicht

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München