27.01.2026 - Berlin
In einem gemeinsamen Appell ruft ein breites Bündnis aus 14 Verbänden die Bundesregierung auf, die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hin zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) entschlossen voranzutreiben und rasch für klare, verlässliche, praxistaugliche und bezahlbare Rahmenbedingungen zu sorgen. Verzögerungen schaden letztlich allen und schaffen weitere Unsicherheiten bei Kommunen, Unternehmen und Bürgern. Ziel ist ein verständliches, technologieoffenes und investitionsfreundliches Gesetz, das den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand ebnet.
Das bestehende GEG enthält kleinteilige und teilweise praxisferne Regelungen. Insbesondere die Anforderungen an Heizungsanlagen berücksichtigen weder die Lebensrealität vieler Gebäudeeigentümer noch die systemischen Zusammenhänge der Wärmeversorgung. Die Reform sollte Vereinfachung, Praxistauglichkeit und Effizienz in den Mittelpunkt stellen, bürokratische Hürden abbauen und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.
Die 65-Prozent-Anforderung ist dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der Erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Mögliche Alternativ-Regelungen, beispielsweise zu CO2-Minderungen, müssen sich daran messen lassen.
Flexibilität bei Energieträgern, Heiztechnologien und Effizienzmaßnahmen sowie innovative Konzepte wie Quartierslösungen sollen gestärkt werden. Kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung für Investitionsentscheidungen. Ein verlässlicher Förderrahmen ist entscheidend für Akzeptanz, Umsetzung und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Wärmewende.
Die Verbände stehen bereit, ihr Praxiswissen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, um eine effiziente, kosteneffektive und sozial ausgewogene Umsetzung der Wärmewende zu gewährleisten.
Unterzeichnet haben den Appell:
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Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, in der Bayerischen Staatszeitung
„Wir schaffen das Heizungsgesetz ab! - so steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Änderungen im GEG werden durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) jedoch ohnehin bis 2026 nötig. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau plädiert dafür, keine übereilten Änderungen am GEG vor Ende dieser Frist vorzunehmen. Eine etwaige Zwischenregelung würde vor allem der Planungssicherheit entgegenstehen", sagt unser Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis in der Kammer-Kolumne in der Staatszeitung
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