30.01.2026 - Berlin
Deutschlands Infrastruktur ist ein Dauerpatient. Marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Straßen prägen vielerorts den Alltag. Gleichzeitig ziehen sich Planungen oft über Jahre, manchmal Jahrzehnte. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung den Stillstand durch weniger Verfahren, mehr Tempo und schnelleres Bauen aufbrechen. Nach der Bundesratsdebatte am 30. Januar 2026 muss die Bundesregierung auf die Änderungsvorschläge der Länder reagieren, um das dringend benötigte Gesetz zügig zu verabschieden, fordert die Bundesingenieurkammer.
Im Nachgang zur Sitzung des Bundesrates am 30.01.2026 betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer: „Politisch und gesellschaftlich werden Infrastrukturen heute endlich als ökonomische und sicherheitspolitische Schlüsselressource wahrgenommen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss der Staat nun die Frage beantworten, ob er noch selbst an seine Handlungsfähigkeit im Bereich der Infrastruktur glaubt. Die zügige Verabschiedung des Gesetzes wäre ein Beweis dafür."
Im Zentrum des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes steht eine neue Prioritätensetzung. Zentrale Verkehrsprojekte gelten künftig als im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das verändert die Logik der Abwägung. Wo bislang Umwelt-, Beteiligungs- und Rechtsfragen häufig den Zeitplan bestimmten, soll nun die Umsetzbarkeit stärker zählen. Planfeststellungsverfahren werden vereinheitlicht, Doppelprüfungen gestrichen, digitale Beteiligung ausgebaut. Für bestimmte Vorhaben dürfen Erörterungstermine entfallen, vorbereitende Arbeiten früher beginnen.
Auch der Naturschutz wird neu justiert. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen einfacher werden, Ausgleichsmaßnahmen können teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden. Ziel ist es nicht, Schutzstandards abzuschaffen, sondern Verfahren handhabbarer zu machen. Parallel dazu werden Klagefristen verkürzt und der Sofortvollzug gestärkt, damit Projekte nach Genehmigung nicht erneut ins Stocken geraten.
Für Wirtschaft und Verwaltung klingt das nach einem Befreiungsschlag. Schnellere Verfahren bedeuten Planungssicherheit, weniger Kostenrisiken und bessere Wettbewerbsbedingungen. Zudem verbindet die Bundesregierung Infrastruktur mit Sicherheit und Klimapolitik: Die Digitalisierung der Schiene und erneuerbare Energien an Verkehrswegen sollen Modernisierung und Transformation zugleich vorantreiben.
Doch Geschwindigkeit hat ihren Preis. Bürgerinitiativen und Umweltverbände warnen vor Akzeptanzverlusten, wenn Beteiligung eingeschränkt und Konflikte vor allem juristisch verkürzt werden. Befürworter halten dagegen, dass ohne strukturelle Reformen der Investitionsstau nicht aufzulösen sei.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist damit mehr als ein Technikpaket. Es ist ein politisches Signal: Der Staat will wieder bauen können. Ob es tatsächlich zu schnelleren Bauprojekten führt, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen.
Quelle: Bundesingenieurkammer, Fotos: Bundesingenieurkammer, eigene Bearbeitung (1)
Nach intensiver Debatte im Plenum und mit einer äußerst umfangreichen und teils kritischen Stellungnahme haben die Länder auf den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung reagiert. Das Vorhaben soll vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen.
Die Länder begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Allerdings greife die Regierungsvorlage nur 4 von 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf und bleibe damit hinter den Erwartungen zurück.
Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, würde die Verfahren aber nicht nennenswert beschleunigen. Dafür seien deutlich mehr Neuregelungen und Änderungen erforderlich. So fehle es beispielsweise an Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere für Brücken, für die der Entwurf lediglich das besondere öffentliche Interesse deklariere. Wichtig sei zudem, auch die landeseigene Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik in den Blick zu nehmen.
Viele Maßnahmen könnten außerdem wegen unzureichender Finanzierung nicht umgesetzt werden, befürchtet der Bundesrat. Dies betreffe sowohl die Höhe der Haushaltsmittel als auch deren Bereitstellung: Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstehen, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit.
Mittelkürzungen oder -umschichtungen im Haushaltsverfahren führten zu Anpassungen bei laufenden Projekten oder verzögerten neue Vorhaben. Der Bundesrat hält daher einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds für notwendig.
In ihrer detaillierten Stellungnahme mit weit über 100 Punkten zeigen die Länder zudem fachlichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf an den geplanten Regelungen auf.
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig der Bau von Autobahnen und Schienenwegen und die Sanierung von Wasserstraßen oder maroder Brücken im überragenden öffentlichen Interesse stehen und somit beschleunigt zu genehmigen sind. Dies soll auch für den Bau neuer Straßen gelten, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Davon erfasst wären auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.
Umwelt- und Naturschutzbelange blieben beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz grundsätzlich gewahrt, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Verschlankung von Verfahren, sodass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden könnten.
Bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses solle es eine sorgfältige Ausbalancierung geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur sollen Ersatzgeldzahlungen künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichstehen.
Die Bundesregierung kann sich nun zu den umfangreichen Änderungsvorschlägen und zur Kritik der Länder äußern. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.
Quelle: Bundesrat
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