12.05.2026 - München / Berlin
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau äußert deutliche Kritik am Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). „Der Entwurf fällt nicht nur hinter das GEG 2024 zurück, sondern in zentralen Punkten sogar hinter das GEG 2020. Damit wird ein bereits erreichter klimapolitischer Standard ohne tragfähige Alternative aufgegeben. Angesichts zunehmender Klimafolgen und geopolitischer Risiken bei fossilen Energieträgern ist das der falsche Weg. Notwendig wäre ein klarer, konsistenter und verlässlicher Transformationspfad - kein regulatorisches Zurück und anschließender harter Systembruch“, sagt Vorstand Alexander Lyssoudis.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kritisiert in ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), dass die inhaltlichen Änderungen des GModG gegenüber dem GEG deutlich hinter den Anforderungen zurückbleiben, die im geltenden Klimaschutzgesetz sowie im Klimaschutzprogramm verbindlich formuliert sind.
Die dargestellten Berechnungen zum vermeintlichen Erfüllungsaufwand und zu Entlastungseffekten mögen rechnerisch konsistent erscheinen; blenden jedoch einen zentralen Aspekt vollständig aus: die zunehmenden Klimafolgekosten infolge einer weiterwachsenden Treibhausgas-Reduktionslücke im Gebäudesektor. Eine solche Gegenrechnung ist nicht optional, sondern zwingend erforderlich – ihr Fehlen ist fachlich und klimapolitisch nicht vertretbar.
Auch hinsichtlich der behaupteten Vereinfachung bleibt der Entwurf hinter den Ankündigungen zurück: Weder wird die Komplexität substanziell reduziert, noch entsteht mehr Transparenz oder Übersichtlichkeit für die Praxis.
Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird mit den Änderungen auch der Auftrag nach dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt: es handelt sich weder um die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“, noch um die Weiterentwicklung des GEG, sondern um ein Stückwerk, welches völlig unübersichtlich und unstrukturiert ist, für die Anwender noch komplizierter ist, als die bisherigen Regelungen und daher bei den Betroffenen keine Akzeptanz erfahren wird.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hatte einen tatsächlichen Neuanfang zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich erwartet. Leider wird dieses Ziel mit dem Referentenentwurf des GModG verfehlt.
Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau weist der Entwurf erhebliche fachliche und klimapolitische Defizite auf:
So fehlt auch der transparente Nachweis der behaupteten Niveaugleichheit durch nachvollziehbare Vergleichsrechnungen. Solange diese fehlen, ist die zentrale Begründung des Entwurfs aus der Perspektive der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau fachlich nicht haltbar.
Die gesetzte Frist für eine fundierte Stellungnahme ist aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau nicht nur unangemessen kurz, sondern steht im Widerspruch zum eigenen Anspruch des Gesetzgebers an Sorgfalt und Qualität. Eine ernsthafte, fachlich belastbare Bewertung ist unter diesen Bedingungen schlicht nicht möglich - was die Frage aufwirft, ob eine solche fundierte Auseinandersetzung überhaupt gewünscht ist oder ob es vielmehr um ein formales Abhaken von Beteiligung geht.
Stellungnahme der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Auch die Bundesingenieurkammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) trotz einzelner Fortschritte als insgesamt unzureichend. Bereits das Verfahren wird beanstandet: Die Frist zur Stellungnahme sei zu kurz gewesen, um die komplexen Inhalte fachlich fundiert zu bewerten. Angesichts der Tragweite des Gesetzes für Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine breitere Einbindung der Fachöffentlichkeit erforderlich.
Inhaltlich erkennt die Bundesingenieurkammer zwar positive Ansätze, etwa die Überführung wesentlicher Einzelanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht und damit auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA). Die Lebenszyklusanalyse bleibt nach Ansicht der Kammer wirkungslos, da verbindliche Grenzwerte fehlen. Es fehle eine klare Zielperspektive mit konkreten Meilensteinen für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Ohne nachvollziehbaren Transformationspfad drohten nationale und europäische Klimaziele verfehlt zu werden.
Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Neuregelung beim Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben schaffe Unsicherheiten, etwa beim Ausstieg aus Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Die vorgeschlagene „Biotreppe“ wird als unzureichend eingeschätzt, da sie weder Klimaneutralität bis 2045 sicherstellt noch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe gewährleistet. Die Kammer fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.
Auch im Neubau sieht die Bundesingenieurkammer Risiken: Energetische Anforderungen insbesondere bei Nichtwohngebäuden drohen zu sinken. Zudem wird die Fokussierung auf den Primärenergiebedarf kritisiert; stattdessen sei eine Ausrichtung an tatsächlichen CO₂-Emissionen erforderlich. Zielkonflikte zwischen Effizienzanforderungen und Baukosten müssten stärker berücksichtigt werden.
Weitere Kritik betrifft die Energieausweise: zukünftig verpflichtende Angaben für Modernisierungsempfehlungen bergen Haftungsrisiken, da die Datengrundlage oft unsicher ist. Zudem sollten die Energieausweise eine Transparenz bei CO₂- und Betriebskosten schaffen.
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer verfehlt der Entwurf das erklärte Ziel der Vereinfachung. Weder werde die Komplexität des Regelwerks spürbar reduziert, noch entstehe mehr Transparenz für die Praxis. Die Bundesingenieurkammer hatte einen echten Neustart für den Gebäudesektor erwartet – mit klaren, praktikablen und klimapolitisch wirksamen Regelungen.
Notwendig wäre aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein klarer, konsistenter und verlässlicher Transformationspfad. Vor diesem Hintergrund verweist die Bundesingenieurkammer auf ihr Positionspapier aus dem Dezember 2025, deren grundlegende Kritikpunkte weiterhin gelten.
Gleichzeitig betont die Bundesingenieurkammer ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Verfahren. Angesichts der großen Herausforderungen im Klimaschutz und bei der Energieeinsparung sei jedoch ein ernsthafter, transparenter und fachlich fundierter Beteiligungsprozess unerlässlich. Trotz der knappen Frist hat die Bundesingenieurkammer erste konkrete Punkte benannt, die aus ihrer Sicht präzisiert, nachgeschärft oder gestrichen werden müssen.
Quellen: Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Bundesingenieurkammer, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Fotos: BayIka-Bau, DIB / Adobe Stock, BIngK
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