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Baugesetzbuch-Upgrade: Kabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Bundesingenieurkammer begrüßt Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts

27.05.2026 - Berlin

Baugesetzbuch-Upgrade: Kabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Reform, fordert jedoch Nachbesserungen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“

Bundesingenieurkammer begrüßt Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesingenieurkammer(BIngK) die Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts – fordert jedoch Nachbesserungen. Sie unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. 

Besonders positiv bewertet sie die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ in der Baunutzungsverordnung. Diese soll bestehende Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen beseitigen und so zu mehr Rechtssicherheit und einer Vereinfachung der Planungspraxis beitragen.

Kritisch sieht die BIngK jedoch die vorgesehene methodische Grundlage der Definition. Der Entwurf knüpft an die Grundfläche an, was aus Sicht der Ingenieurkammer zu neuen Auslegungsfragen führen kann – etwa bei der Einbeziehung von Balkonen, auskragenden Bauteilen oder Staffelgeschossen. Stattdessen plädiert die BIngK dafür, auf die bereits in der BauNVO definierte Geschossfläche zurückzugreifen, um eine konsistente und rechtssichere Regelung zu gewährleisten.

Positiv hervorgehoben wurde die Orientierung an der Deckenoberkante zur Bestimmung von Gebäudehöhen. Diese wird als klar und praktikabel angesehen, insbesondere da variable Bauteile wie Estrich oder Bodenbeläge nicht berücksichtigt werden sollen.Gleichzeitig fordert die Bundesingenieurkammer eine präzisere gesetzliche Klarstellung. Insbesondere sollte eindeutig geregelt werden, dass sich die Deckenoberkante auf die Rohdecke bezieht und Ausbau- sowie Belagsschichten unberücksichtigt bleiben. Dies ist notwendig, um Auslegungsspielräume zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen.

Insgesamt sieht die BIngK in der Reform einen wichtigen Schritt, hätte sich jedoch ein fachliches Nachjustierungen gewünscht, um die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.

Die Regelungen im Einzelnen

Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.

Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.

Schnelle und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorgt für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung. Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen Verfahren und schaffen Planungssicherheit – ohne Abstriche beim Umweltschutz.

Mehr Grün in der Stadt
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, ermöglichen wir ihnen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr natürliche Auffangflächen möglich und verhindern damit Schäden durch Überflutungen.

Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.

Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.

Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun und erleichtern damit den Kommunen die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Download

Referentenentwurf Baugesetzbuch-Upgrade

Stellungnahme der BIngK

Weitere Informationen

www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/baugb-upgrade/baugb-upgrade-artikel.html

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Fotos: Lukas Kosc / Pexels, Julia Steinigeweg / BMWSB, Bundesingenieurkammer

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