01.06.2026 - München
Das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und das Bayerische Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat haben mit Schreiben vom 8. Mai 2026 bekannt gegeben, dass die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau 2026) zum 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Die Bekanntmachung wurde am 27.05.2026 im Bayerischen Ministerialblatt 2026, Nr. 206 veröffentlicht.
Lesen Sie hier das Schreiben im Wortlaut:
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 8. Mai 2026, Az. 11.2-4201-2-8 und 13-B 1005-1/13
Verteiler:
Regierungen
Landesbaudirektion Bayern
Staatliche Bauämter
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerisches Staatsministerium | Bayerisches Staatsministerium der |
Dr. Thomas Gruber | Harald Hübner |
Download
Quellen: Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Grafik: BayIka-Bau
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Netzwerk junge Ingenieur:innen
Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Digitaltouren - Digitalforen
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München