08.06.2026 - Berlin
Am 11. Juni 2026 debattiert der Bundestag über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - und damit über den Kurs der Gebäudewende. Marcel Kaupmann, Referent Digitalisierung und Ingenieurwesen der Bundesingenieurkammer, macht in seinem Kommentar deutlich: Mehr Optionen im Heizungskeller bedeuten noch keine besseren Entscheidungen. Für eine erfolgreiche Gebäudewende braucht es vor allem verlässliche, verständliche Rahmenbedingungen - für Eigentümer, Mieter und die planenden Berufe. Jetzt ist der Moment, im Gesetz nachzuschärfen.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist eindeutig: Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Aktuell trägt der Gebäudesektor erheblich zum Energieverbrauch und zu den Treibhausgasemissionen bei und wird seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die Gebäudewende gelingt, sondern wie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführen und gleichzeitig einen Baustein ihres Koalitionsvertrages mit der Abschaffung des Heizungsgesetzes umsetzen. Positiv ist dabei, dass im vorliegenden Entwurf zahlreiche kleinteilige Regelungen des bisherigen Rechts entfallen sollen. Und dennoch scheint es nicht zu gelingen, ein Werk mit verständlichen und nachvollziehbaren Regelungen zu schaffen, was auch der Normenkontrollrat zu Recht bemängelt.
Statt Vereinfachung drohen neue Baustellen mit teilweise komplexen Regelungsinhalten, etwa bei der Aufteilung von Nebenkosten im Mietrecht. Für Eigentümer, Mieterinnen sowie die planenden Berufe werden die Rahmenbedingungen damit nicht übersichtlicher.
Es scheint, als habe man sich bei dem vorliegenden Entwurf vorrangig von der Idee „Freiheit im Heizungskeller“ leiten lassen, und dabei Pragmatismus und Umsetzbarkeit aus den Augen verloren. Einen offenen Ansatz mit viele Heizungsoptionen zu wählen ist nachvollziehbarer, aber er muss auch den Realitätscheck bestehen.
Denn genau hier liegt das Kernproblem des vorliegenden Gesetzentwurfes. Das GModG eröffnet zwar neue Möglichkeiten für den Einbau fossiler Heizungen, deren Betrieb künftig durch einen schrittweisen steigenden Anteil grüner Gase - die sogenannte Biotreppe - dekarbonisiert werden soll.
Für anstehende Investitionsentscheidungen ist dieser Ansatz jedoch wenig zielführend. Verfügbarkeit und Kosten grüner Gase lassen sich derzeit kaum belastbar einschätzen, es besteht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher heute Entscheidungen treffen, deren negative wirtschaftliche Folgen sie erst in den 2030er- und 2040er-Jahren spüren. Neue Heizungsoptionen zu eröffnen, die perspektivisch zu erheblichen Mehrkosten führen können, kann jedenfalls nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein.
Deutlich wird damit auch die eigentliche Dimension der Gebäudewende. Bei der Debatte geht es eben nicht allein um technische Aspekte der Anlagentechnik, sondern ganz zentral auch um soziale und wirtschaftliche Fragestellungen. Klimaschutz im Gebäudesektor wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn die notwendigen Maßnahmen für Mieter, Eigentümerinnen und Investoren finanzierbar bleiben.
Darüber hinaus bleibt die grundsätzliche Frage, wie die richtige Balance zwischen Energieeffizienz und Dekarbonisierung gefunden werden kann. Energieeffiziente Gebäude reduzieren dauerhaft den Verbrauch und entlasten die Energieinfrastruktur. Gleichzeitig ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung unverzichtbar zur Senkung der Emissionen im Gebäudesektor. Beides gehört zusammen. Die politische Diskussion sollte deshalb pragmatischer geführt werden und sich stärker darauf konzentrieren, mit welchen Maßnahmen die größten CO₂-Minderungen tatsächlich erreicht werden können.
Hinzu kommt, dass es den einen Lösungsweg für alle Gebäude nicht gibt. Neubauten, unsanierte Altbauten, Mehrfamilienhäuser in der Stadt oder Einfamilienhäuser im ländlichen Raum stellen unterschiedliche Anforderungen. Wer Akzeptanz schaffen will, muss diese Unterschiede berücksichtigen und ausreichend Spielräume für passgenaue Lösungen zulassen.
Für Ingenieurinnen und Ingenieure bedeutet dies eine zentrale Aufgabe. Sie entwickeln nicht nur technische Konzepte, sondern können Zielkonflikte zwischen Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und sozialer Verträglichkeit auflösen. Gerade deshalb braucht die Gebäudewende zur Planungssicherheit einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, der langfristige Orientierung bietet und Investitionen nicht durch ständig wechselnde Vorgaben erschwert.
Bis 2045 bleiben uns nur noch 19 Jahre. Umso wichtiger ist es, jetzt die notwendigen Diskussionen zu führen und einen Transformationspfad zu entwickeln, der auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stößt und über mehrere Legislaturperioden hinweg Bestand hat. Dafür braucht es weniger Brechstange, sondern eine klare, verlässliche Perspektive für alle Beteiligten.
Autor:
Marcel Kaupmann
Referent Digitalisierung und Ingenieurwesen
Bundesingenieurkammer
Quelle und Foto (eigene Bearbeitung): Bundesingenieurkammer
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