19.06.2026 - Berlin
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bekennt gegeben, dass die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien beantragt werden kann, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind - längstens jedoch bis zum Jahresende. Aktuell stehen noch rund 343 Millionen Euro zur Verfügung.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird."
Bis zum 15. Juni konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Rund 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung. Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem Zinssatz von einem Prozent eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) abrufbar sein. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Das zu errichtende Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 bzw. Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Welche Bauvorhaben werden gefördert?
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung gilt für Neubauten und Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude. Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Dies geschieht über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.
Welche Förderbedingungen gelten?
Um einen zinsverbilligten Kredit zu erhalten, müssen die Wohngebäude im Effizienzhausstandard 55 geplant worden sein, also mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.
Weitere Informationen
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwese, Fotos: Lars Gieger / Adobe Stock, Steffen Kugler / Bundesregierung
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