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Verbände und Kammern fordern kurzfristigen Abschluss der HOAI-Reform

AHO-Mitgliederversammlung: HOAI-Novellierung soll Mitte 2026 fortgeführt werden

24.06.2026 - Berlin

Verbände und Kammern fordern kurzfristigen Abschluss der HOAI-Reform

Die AHO-Mitgliederversammlung stand ganz im Zeichen der ins Stocken gekommenen HOAI-Novellierung. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hatte im vergangenen Jahr die Fortführung für Mitte 2026 angekündigt, um zunächst laufende Gesetzgebungsvorhaben wie das Tariftreuegesetz oder das Vergabebeschleunigungsgesetz abzuschließen. Nachdem diese Gesetze verabschiedet wurden, ist der Weg für die HOAI-Reform jetzt frei.

Stakeholder-Dialog zur Vorbereitung des Verordnungsverfahrens

Der Vorsitzende Klaus-D. Abraham berichtete, dass am 21. Januar 2026 ein Stakeholder-Dialog mit den für die HOAI zuständigen Bundesministerien BMWE und BMWSB sowie Vertretern der Kammern und Verbände stattfand.

In diesem Termin wurde durch das BMWE nochmals klargestellt, dass die HOAI-Novellierung Mitte des Jahres 2026 fortgeführt werden soll, ohne einen genauen Zeitplan zu nennen. Im Nachgang des Termins hat der AHO Hinweise zu den Fachgutachten, die im Zuge der HOAI-Reform erstellt wurden, an das Ministerium übermittelt. Es wurden nur ausgewählte fachliche Aspekte und Klarstellungen benannt, um die in den Fachgutachten mit der Auftraggeberseite teilweise erzielten Kompromisse nicht in Frage zu stellen und damit den Abschluss der HOAI-Novellierung zu gefährden. Der Vorsitzende nannte folgende Aspekte:

  1. Harmonisierung von Begrifflichkeiten: Insbesondere im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wird sowohl der definierte Begriff der „an der Planung fachlich Beteiligten“ als auch der Begriff „andere an der Planung fachlich Beteiligte“ verwendet, was in der Praxis zu Missverständnissen führen kann. Die Begriffe müssen daher in allen Leistungsbildern harmonisiert werden.

  2. Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung der Auswirkungen des BGH-Urteils vom 09. November 2023 zu berufsbegleitenden Rechtsdienstleistungen auf die Leistungsbilder der HOAI. Auf der Grundlage des Vortrages von Herrn Prof. Dr. Jurgeleit auf der letzten AHO-Herbsttagung hat der AHO konkrete Formulierungsvorschläge übermittelt.

  3. Schließlich geht es um die Prüfung der Auswirkungen des § 10 HOAI 202X Auftrag für mehrere Objekte auf die Leistungsbilder der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung.

BMWSB und des BMWE: Arbeit an HOAI-Novelle wird jetzt fortgeführt

Nach Gesprächen mit Vertretern des BMWSB und des BMWE Anfang Juni 2026 kann bestätigt werden, dass in den nächsten Wochen die Arbeit zur Erstellung des Verordnungsentwurfes fortgeführt wird. Als zeitliches Ziel wird die Umsetzung bis Herbst dieses Jahres genannt. Offen ist die Frage, wie die in 4 Varianten unterbreiteten Vorschläge von Prof. Stoy zur Anpassung der Honorartafeln umgesetzt werden sollen.

Mitte März 2026 fand im Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen einer frühen politischen Abstimmung ein Treffen mit den Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden statt, um diese frühzeitig in den Verordnungsprozess einzubinden.

Von Seiten der Ländervertreter wurde grundsätzlich eine Zustimmung zur Novellierung der HOAI und zu den Ergebnissen des Planungsbereichsgutachtens signalisiert.

Debatte um Tafelwerterhöhungen

Andererseits wurden auch deutliche Bedenken gegen die im Wirtschaftsgutachten von Prof. Stoy vorgeschlagenen Tafelwerterhöhungen geäußert. Länder und Kommunen befürchten spürbare Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte sowie steigende Investitionskosten bei Bauprojekten. Von Seiten des BMWSB wurde dazu betont, dass es für das Gelingen der HOAI-Reform notwendig sein wird, im weiteren Verfahren sowohl die Gutachtenergebnisse zu berücksichtigen als auch die Kritik hieran zu prüfen und in eine Balance zu bringen.

Der Vorsitzende Klaus-D. Abraham betont, dass es vor diesem Hintergrund notwendig sei, zweigleisig zu fahren und sowohl den Druck auf die Bundesministerien zu erhöhen, die Arbeit an dem Referentenentwurf zu beschleunigen und die notwendigen Voraussetzungen für eine Verordnung zu schaffen, aber auch die Bundesländer von einer zukunftsfähigen Honorierung von Planungsleistungen in einer novellierten HOAI überzeugen.

Dazu hat der AHO gemeinsam mit BAK, BIngK sowie weiteren Verbänden wie VBI, BDA und BDB verschiedene Papiere für die Argumentation auf Länderebene erarbeitet. Es handelt sich um folgende Unterlagen:

  • Appell an die Bundes- und Landespolitik
    Für eine zukunftsfähige Honorierung von Planungsleistungen nach HOAI

  • Argumentationshilfe für Kammern und Verbände
    Zukunftsfähige Honorierung von Planungsleistungen (HOAI)

  • Zukunftsfähiges Planen braucht verlässliche Honorierung
    Politischer Appell zur Novellierung mit der Kernbotschaft: Wer bezahlbaren Wohnraum, Klimaschutz, einfachere und schnellerer Umsetzung will, muss die Planung stärken. Ohne angemessen honorierte Planungsleistungen scheitern politische Ziele an der Realität.

Diskussion um alternative Honorarermittlungsmethoden

Die aktuell durch die Auftraggeberseite gestarteten Überlegungen zu alternativen Honorarermittlungsmethoden unterstützt der AHO im Rahmen einer ergebnisoffenen Diskussion nach Abschluss der HOAI-Novellierung. Zunächst hat der schnellstmögliche Abschluss der HOAI-Reform für den AHO oberste Priorität.

Vergabe und Honorierung in Europa

Der AHO ist auch in Europa ein gefragter Ansprechpartner, wenn es um die Honorierung von Planungsleistungen geht. Im Rahmen einer Konferenz europäischer Architekten und Ingenieurverbände in Luxemburg wurde die Idee geboren, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Honorarsysteme der Planungsleistungen europaweit zu erfassen mit dem Ziel, diese zu analysieren und auf Basis belastbarer Daten ein europäisches Verständnis von Planungsleistungen und deren Berechnungen zu entwickeln.

Im Ergebnis dieser Überlegungen haben der stellvertretende Vorsitzende Georg Brechensbauer und Vorstandskollege Udo Raabe am 05. und 06.10.2025 an einer internationalen Konferenz in Porto teilgenommen, die vom ACE und der portugiesischen Architektenkammer organisiert wurde.

Thematisiert wurde die Ermittlung der Planungshonorare in Europa, der Einfluss der Honorare auf die Servicequalität, die Regulierung sowie die Bürokratie und weitere Hindernisse für die Ausübung des Berufs. Der AHO wird im Rahmen einer institutionellen Partnerschaft mit dem ACE an einer vom ACE eingerichteten Taskforce mitwirken und insbesondere eine geplante europaweite Umfrage unterstützen.

Am 11. und 12. Februar 2026 fand in Zürich ein Austausch mit Professor Menz von der ETH Zürich und der SIA, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, statt. Prof. Menz informierte über den Fortgang seiner Value-App zur Honorarermittlung von Planungshonoraren, der vom Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume auf weitere Leistungsbilder erweitert werden soll.

Bei dem anschließenden Austausch mit dem SIA war festzustellen, dass die dortigen Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Problemen bei der Vergabe und Honorierung wie in Deutschland zu kämpfen haben. Im Ergebnis wurde eine Fortführung und Vertiefung des konstruktiven Austauschs vereinbart.

Schließlich unterstrich der Vorsitzend die gute Zusammenarbeit mit der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer. Das geschlossene Zusammenwirken von Ingenieuren und Architekten insbesondere im Prozess zur Novellierung der HOAI ist der Schlüssel zum Erfolg.

Gute Planung kostet Geld - schlechte Planung kostet Zukunft

In seinem Schlusswort formulierte der AHO-Vorsitzende Klaus-D. Abraham das gemeinsame Ziel einer modernen HOAI, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird, die aber auch eine Honorierungsgrundlage darstellt, Qualität sichert, Innovation ermöglicht und den Berufsstand stärkt.

Wenn Planungsleistungen zu einem bloßen Preiswettbewerb verkommen, wird nicht nur die Existenz vieler Planungsbüros gefährdet, sondern auch die Qualität der gebauten Umwelt, die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Zukunft des beruflichen Ingenieurnachwuchses, betonte der Vorsitzende. Er warb weiterhin für ein geschlossenes Auftreten gegenüber den Länder- und Bundesministerien sowie den Auftraggebern.

Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Titelfotos AHO (1), HOAI-Grafik: KI-generiert Adobe Firefly

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