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Kontroverse Bundestagsdebatte zum Baugesetzbuch-Upgrade

Einigkeit beim Ziel, Streit über den Weg

25.06.2026 - Berlin

Kontroverse Bundestagsdebatte zum Baugesetzbuch-Upgrade

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 in erster Lesung über das sogenannte „BauGB-Upgrade“ beraten. Dabei wurde deutlich: Die Notwendigkeit schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zusätzlicher Impulse für den Wohnungsbau wird fraktionsübergreifend anerkannt. Kontrovers diskutiert wurden hingegen Umfang und Folgen der vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen. Für Ingenieurbüros könnten digitale Verfahren, kürzere Abstimmungswege und beschleunigte Bauleitplanungen künftig zum Standard werden.

Die Bundesingenieurkammer hat bereits im April eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts abgegeben.

Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Mehr Wohnraum ermöglichen: 
    In angespannten Wohnungsmärkten erhält der Wohnungsbau Priorität. Für Bebauungspläne für Wohnbauland gilt ein überragendes öffentliches Interesse.

  • Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
    Kommunen müssen künftig digitale Instrumente einsetzen. Öffentlichkeitsbeteiligungen finden digital statt. Eine Verfahrensampel gibt Auskunft über den aktuellen Stand. Fristen werden verkürzt.

  • Schrottimmobilien bekämpfen: 
    Kommunen bekommen mehr Handlungsmöglichkeiten. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Eigentümer können einfacher zur Beseitigung baulicher Mängel verpflichtet werden. Bei extremem Missbrauch sind auch Enteignungen möglich.

  • Schnelle und einfache Umweltprüfung: Vertiefte Umweltprüfungen sollen nur noch dort durchgeführt werden, wo tatsächlich erforderlich. Zudem können vertiefte Umweltprüfungen von der Bebauungsplanphase in die Zulassungsverfahren verlagert werden, um Kommunen zu entlasten und Planungsverfahren zu beschleunigen.

  • Mehr Grün in der Stadt: 
    Zum Schutz vor Starkregen und Hitzewellen können Städte und Gemeinden im gesamten Stadtgebiet mehr Grün schaffen. Möglich werden außerdem mehr natürliche Auffangflächen, um Schäden durch Überflutungen zu verhindern.

  • Zukunft mitdenken: 
    Neue Vorgaben für die Raumplanung berücksichtigen künftig Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz und sollen Risiken und Krisensituationen vorausschauend planen - von Klimawandel bis zu bewaffneten Konflikten.

  • Blaulichtfamilie stärken: 
    Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten bei der optimalen Standortwahl für Feuer- und Rettungswachen, damit Rettungsdienste Einsatzorte schneller erreichen können.

Wohnungsbau als überragendes öffentliches Interesse

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die rechtliche Aufwertung des Wohnungsbaus in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll Wohnungsbau künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten und damit bei planerischen Abwägungen stärker berücksichtigt werden. 

Die Koalitionsfraktionen verteidigten diesen Ansatz als notwendige Antwort auf den anhaltenden Wohnungsmangel und die stockende Bautätigkeit.

Planungsverfahren sollen deutlich schneller werden

Für die Planungspraxis besonders relevant sind die vorgesehenen Änderungen bei Bauleitplanverfahren. Geplant sind eine durchgängige Digitalisierung, die Vermeidung mehrfacher Beteiligungen und Doppelprüfungen, gestraffte Umweltprüfungen sowie verbindlichere Fristen. Ziel ist es, Planungsverfahren spürbar zu verkürzen und Kommunen schneller handlungsfähig zu machen.

In der Bundestagsdebatte wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass Beschleunigung nicht allein durch neue gesetzliche Instrumente erreicht werden könne. Mehrere Redner verwiesen auf die weiterhin angespannte Personalsituation in vielen Planungs- und Genehmigungsbehörden.

Neue Aufgabenfelder für Ingenieurbüros

Neben dem Wohnungsbau adressiert die Novelle weitere Themen, die für Planungsbüros an Bedeutung gewinnen dürften. Dazu gehören Maßnahmen der Klimaanpassung, die wassersensible Stadtentwicklung sowie neue Instrumente für Kommunen im Umgang mit vernachlässigten Immobilienbeständen sogenannten Schrottimmobilien. 

Gleichzeitig soll die Digitalisierung der Verfahren die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Fachplanern und Genehmigungsbehörden vereinfachen.

Was die Debatte für die Praxis bedeutet

Die erste Lesung hat gezeigt, dass die grundsätzliche Stoßrichtung des BauGB-Upgrades auf breite Zustimmung trifft: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Handlungsspielräume für Kommunen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte sich die Diskussion nun auf die konkrete Ausgestaltung konzentrieren. Dabei geht es um die Balance zwischen Verfahrensbeschleunigung, Umweltbelangen und Rechtssicherheit.

Für Ingenieurbüros ist bereits jetzt erkennbar, dass die Novelle Auswirkungen auf die Planungspraxis haben kann. Sollten die zentralen Elemente des Entwurfs Bestand haben, könnten digitale Verfahren, kürzere Abstimmungswege und beschleunigte Bauleitplanungen künftig zum Standard werden. Gleichzeitig wird die erfolgreiche Umsetzung maßgeblich davon abhängen, ob Kommunen und Behörden personell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen.

Quellen: Bundesingenieurkammer, Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Foto: BMWSB


Wohnungsbau soll Vorfahrt bekommen

Information des Deutschen Bundestages vom 25.06.2026

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026,über die Reform des Baugesetzbuches beraten. Damit sollen Planungen und Genehmigungen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung ein „Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg gebracht. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (21/6588) stand in erster Lesung zur Debatte. 

Der Entwurf wurde im Anschluss an die einstündige Aussprache - ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken - Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen“ (21/6643) - in die Ausschüsse überwiesen. 

Bei den weiteren Beratungen wird in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. Zwar waren sich alle Redner im Bundestag einig, dass in diesem Land bezahlbare Wohnungen fehlen, doch darüber, wie der Wohnungsmangel behoben werden soll, gingen die Meinungen weit auseinander.

Regierung: Schneller, digitaler, flexibler, effizienter

„Der Wohnungsbau bekommt Vorfahrt“, kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) in ihrer Rede vor dem Bundestag an. Das Baugesetzbuch werde nun angepasst, viele der alten Regeln seien an vielen Stellen zu starr, zu kompliziert und zu langsam geworden. „Darauf reagieren wir jetzt mit unserem großen Baugesetzbuch Upgrade“, sagte Hubertz. Die Bauplanung in Deutschland solle schneller, digitaler, flexibler und auch effizienter werden. Das sei nach dem „Bau-Turbo“ - mit dem der Wohnungsbau schneller genehmigt werden soll, weil Kommunen auf Bebauungspläne verzichten können - nun „Schritt zwei und der nächste zentrale Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt“. Wohnungsbau solle ein „überragendes öffentliches Interesse“ werden, „denn überall im Land fehlen Wohnungen“.

Außerdem könnten Kommunen gegen Schrott- und Problemimmobilien schneller durchgreifen. Schließlich sollten Planungsverfahren „schneller, schlanker und digitaler“ werden. „Was vorher im Extremfall auch mal 15 Jahre dauern konnte, machen wir jetzt in zwei“, kündigte Hubertz an. Auch Umweltprüfungen sollten verschlankt werden, nach dem Grundsatz „Aus zwei mach eins“: Wo bisher zwei umfangreiche Prüfungen nötig waren, die nacheinander liefen, reiche künftig in der Regel eine aus.

SPD: Wohnungskrise führt zu Wut im Land

Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hofft, dass mit dem zweiten Baugesetz nun „massiv neue Wohnungen gebaut werden, um die Wohnungskrise zu lösen“. Viele Menschen in diesem Land würden in der „Angst vor der nächsten Mieterhöhung leben“. Wer umziehen wolle, werde daran gehindert, weil die Kosten zu hoch seien.

„Die Wohnungskrise ist einer der Hauptgründe für die Wut in unserem Land“, warnte der Sozialdemokrat. Nicht nur, aber vor allem junge Menschen würden in ihrer persönlichen Entwicklung ausgebremst, und das sei einer der Gründe, weshalb sie sich „den politischen Rändern zuwenden“. Die Bundesregierung habe den Auftrag, dem entgegenzuwirken.

AfD: 40 Prozent der Baukosten beruhen auf Vorgaben

Marc Bernhard (AfD) übte scharfe Kritik an dem Vorhaben. In Deutschland fehlten 1,8 Millionen Wohnungen. Der Wohnungsmangel sei „die größte soziale Krise in Deutschland“. Es gebe zwar 800.000 offene Baugenehmigungen, doch „es wird nicht mehr gebaut, weil sich kein normaler Mensch mehr die Baukosten leisten kann“, sagte Bernhard.

Die „Baukostenexplosion“ werde vor allem durch „Ihren Dämmwahn, Ihr Heizungsgesetz, Ihre CO2-Steuer, Ihre Bürokratie und Ihre Klimaauflagen verursacht“, zählte Bernhard auf. 40 Prozent der Baukosten entstünden durch diese Vorgaben.

Union: Bauvorschriften entschlacken

„Ja, es fehlen Hunderttausende Wohnungen“, sagte Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), es könne so nicht weitergehen. „Das werden wir ändern“, erste Schritte seien bereits erfolgt, wie beispielsweise das Gesetz zum Bau-Turbo. Die nun vorliegende Novelle des Baugesetzbuches werde Bauvorschriften entschlacken. Damit mache der Gesetzgeber klar, dass der Bau von neuen Wohnungen „im überragenden öffentlichen Interesse“ Vorrang habe.

Daneben dürfe der Bestand jedoch nicht aus dem Blick geraten. Demografie und Klimawandel machten es nötig, dass der Bestand „energetisch modernisiert und altersgerecht umgebaut werden kann“. Deswegen sei es wichtig, dass in Milieuschutzgebieten auch altersgerecht umgebaut werden könne.

Grüne: Probleme auf dem Wohnungsmarkt bleiben

Auch Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) hob den Wohnungsmangel hervor. Für viele Menschen sei die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung zu „einer enormen mentalen Belastung“ geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen.

Schlimmer noch, er senke noch Umweltstandards und Mitbestimmungsrechte ab. Das Gesetz sehe vor, dass Bürger innerhalb kürzester Zeit Stellung zu Bauvorhaben beziehen sollen. „Wer Beteiligung erschwert, schafft nicht mehr Akzeptanz, sondern weniger Akzeptanz“, sagte er.

Linke fordert mehr Regulierung

Katalin Gennburg (Die Linke) hält den Ansatz, mehr Wohnungen zu bauen, für verfehlt. „Die Bundesregierung sagt bauen, bauen bauen. Irgendwer muss doch mal aufwachen, dass das der falsche Weg ist“, sagte sie. Statt auf Neubau zu setzen, forderte sie, die Mieten zu regulieren, und zwar mit einem „deutschlandweiten Mietendeckel“, um „die Wohnungskrise endlich in den Griff zu kriegen“.

Außerdem solle Wohnraum, der als Ferienwohnungen oder möblierte Apartments auf Zeit vermietet wird, in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeholt werden. Neben „harter Regulierung“ verlangte Gennburg eine öffentliche Planung zur Sicherung der Gemeinbedarfe und „vor allem die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“, die durch „flächendeckende Beteiligungsstellen“ möglich gemacht werden solle.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden.

Ziel der Änderungen ist nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden langfristig zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. „Eine funktionierende kommunale Planung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie“, heißt es.

„Überragendes öffentliches Interesse“ bei Wohnbebauung

In Zukunft wird für Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard „XPlanung“ werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen.

Klimaanpassung und wassersensible Stadtentwicklung

In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird.

Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien

Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können. „Die Kommunen erhalten so ein wichtiges Instrument, um gegen die negativen städtebaulichen Auswirkungen von Schrottimmobilien vorzugehen und Spekulation mit Schrottimmobilien durch wiederholte Verkäufe ohne Verwertungsabsicht, inklusive daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bodenmarktpreise, zu unterbinden“, heißt es in dem Entwurf. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, ermöglicht es die neue Vorkaufsregelung der Kommune, auch einzelne Wohnungen zu erwerben, um innerhalb der Eigentümergemeinschaft etwas gegen die negative Ausstrahlungswirkung auf die Nachbarschaft oder das Quartier tun zu können. Erleichtert werden auch Enteignungsverfahren von Schrottimmobilien.

Antrag der Linken

Die Beteiligung von Bürgern an kommunalen Planungen soll aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht mehr wie heutzutage oft folgenlos bleiben. Beteiligung dürfe kein symbolischer Akt sein, sondern müsse als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden, fordert sie in ihrem Antrag (21/6643).

Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, das Baugesetzbuch so zu ändern, dass die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird. Außerdem sollen nach Auffassung der Fraktion unter anderem flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von „public-common partnerships“ eingerichtet werden, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. 

(hle/hau/25.06.2026)

Quelle: Deutscher Bundestag

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