02.07.2026 - Berlin
Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ Die Regierungsparteien haben am 2. Juli 2026 der Öffentlichkeit ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Mit 34 Einzelmaßnahmen will die Koalition dem zunehmenden Druck durch globale Krisen und veränderte Handelsbedingungen begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Die Regierungsbeschlüsse bedeuten auch Veränderungen für Ingenieurbüros und für deren Beschäftigte.
Neben der Bundesbauministerin Verena Hubertz haben auch
Verbände der Bauwirtschaft zu den Koalitionsbeschlüssen Stellung genommen (siehe weiter unten). Hier haben wir Ihnen das Programm zum Donwload beeitgestellt:
Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Ein Kernstück des Pakets ist die Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027, die insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Durch die Anhebung von Grund- und Kinderfreibeträgen sowie des Kindergeldes soll eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen jährlich um über 600 Euro entlastet werden.
Finanziert wird dies unter anderem durch eine moderate Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“ auf bis zu 47 Prozent bei Spitzenverdienst sowie eine Anhebung der Pauschalsteuer für Mini-Jobs. Parallel dazu sollen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket fließen, um die Rente langfristig stabil zu halten.
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, wird die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen vorübergehend auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und die Vorlagepflicht für AU-Bescheinigungen ab dem ersten Tag verschärft.
Im Bereich der Verwaltung setzt die Regierung auf einen massiven Bürokratieabbau: Ein neues Berichtsentlastungsgesetz sieht eine Beweislastumkehr vor, bei der Ministerien die Notwendigkeit von Berichtspflichten explizit begründen müssen. Flankiert wird dies durch eine angestrebte Personaleinsparung von 8 Prozent in der Bundesverwaltung durch Digitalisierung.
Die Wohnungsnot soll durch die Gründung einer neuen Bundes-Wohnungsbaugesellschaft (WBG) für bezahlbares Wohnen und die Förderung des seriellen Bauens bekämpft werden. Gleichzeitig schafft ein Bundesgesetz Klarheit gegen Enteignungsdebatten auf Landesebene.
Im Bereich der Energieinfrastruktur soll ein „Verteilnetzpaket“ die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze deutlich beschleunigen.
18. Wohnungsbau:
Es wird eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet. Ziel ist es, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden.
Wir werden zudem zum 01.01.2027 additive nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite abschaffen und so in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken freisetzen.
Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht in der Einigung einen Durchbruch, der durch die neue WBG und den Wegfall nationaler Kapitalpuffer neuen „Drive“ in den Wohnungsbau bringen wird. Sie betont, dass Banken durch die Abschaffung dieser Puffer ab 2027 deutlich mehr Kredite für den Neubau vergeben können, ohne dass Steuergeld fließen muss. Zudem schaffe das Verbot von Vergesellschaftungen per Bundesgesetz die notwendige Investitionssicherheit.
Bundesbauministerin Verena Hubertz sagte: „Ein wichtiger Schritt nach vorne! Ich bin sehr zufrieden mit der Einigung im Koalitionsausschuss und bin sicher, das wird neuen Drive in den Wohnungsbau bringen. Ich sehe drei Hebel und ein Ziel: mehr Wohnungsbau in Deutschland.
Die Einigung des Koalitionsausschusses, das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, bestätigt den Kurs meines Hauses: Bau-Turbo, serielles Bauen und die neue Risikokultur der Verwaltung werden zum Maßstab für die gesamte Bundesverwaltung. Jetzt heißt es: umsetzen. Denn gebaut wird nicht im Koalitionsausschuss, sondern auf der Baustelle und genau das gehen wir an.“
Für Ingenieurbüros und die mittelständisch geprägte Bau- und Planungswirtschaft enthält das Reformpaket wichtige Ansätze zur Beschleunigung von Planungs- und Bauvorhaben. Eine zentrale Rolle spielt die geplante Ausweitung der Genehmigungsfiktion: Erteilen Behörden innerhalb von vier Monaten keine Entscheidung, soll eine Genehmigung künftig in weiteren Fällen als erteilt gelten. Gelingt die Umsetzung gemeinsam mit den Ländern, könnten Planungsprozesse deutlich verlässlicher werden und langwierige Verwaltungsverfahren an Bedeutung verlieren.
Ergänzt wird dies durch den angekündigten Abbau von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Zusätzliche Impulse könnten von der stärkeren Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau sowie von beschleunigten Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur ausgehen.
Offen bleiben jedoch Fragen, die insbesondere den Mittelstand betreffen wie die fehlende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Inwieweit das Reformpaket seine Wirkung entfalten kann, wird daher nicht nur von den politischen Ankündigungen abhängen, sondern vor allem von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und einer konsequenten Umsetzung der neuen Regelungen in Bund, Ländern und Kommunen.
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Fotos: Sandra Steins / Bundesregierung, Julia Steinigeweg / BMWSB
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:
„Die schnelle Einigung der Koalitionsspitzen auf ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung ist ein positives Signal. In kurzer Zeit wurden wichtige wirtschaftspolitische Vorhaben vereinbart. Dass ein Kompromiss nicht alle Erwartungen erfüllen kann, liegt in der Natur der Sache. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Maßnahmen zügig und konsequent umzusetzen.
Für das Baugewerbe sind Bürokratieabbau, schnellere
Genehmigungen und ein flexiblerer Arbeitsmarkt entscheidende Voraussetzungen
für mehr Investitionen und Wachstum. Bedauerlich ist allerdings, dass die
angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil der Einigung geworden
ist.
Weiterer Handlungsbedarf besteht bei Steuern und Abgaben. Die Belastung für
Unternehmen und Beschäftigte bleibt hoch. Wer Wettbewerbsfähigkeit und
Wohlstand langfristig sichern will, kommt an spürbaren Entlastungen nicht
vorbei.
Auch beim Wohnungsbau braucht es weitere Impulse. Positiv zu bewerten ist der Beschluss, die Enteignung privater Wohnungsbestände auf Landesebene durch ein Bundesgesetz auszuschließen. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen privater Investoren. Eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft kann zwar unterstützen, wird die bestehenden Herausforderungen jedoch nicht allein lösen. Über 80 Prozent des Wohnungsbaus wird von privaten Bauunternehmen erbracht. Deshalb müssen vor allem die Rahmenbedingungen verbessert werden mit schnelleren Genehmigungen, weniger Bürokratie und verlässlicher Förderung.
Ein Wermutstropfen bleibt die Kürzung des Handwerkerbonus. Sie setzt kein günstiges Signal für Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Wohnungsbau und trifft einen Bereich, der für die Baukonjunktur von besonderer Bedeutung ist.“
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:
„Die Bundesregierung hat mit ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das gesamtwirtschaftlich, aber auch für die Bauindustrie gute Maßnahmen umfasst. Nach einem Jahr des Zögerns wurde somit eine Reformagenda beschlossen, die vielversprechend ist und neue Hoffnung für die nächsten Monate gibt. Damit wird ein Kurswechsel fortgesetzt, der bereits mit guten Gesetzen, wie dem Infrastrukturzukunftsgesetz, dem Bau-Turbo und der Novelle des Baugesetzbuches, begonnen wurde.
Positiv zu bewerten ist der Beschluss, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Wohnungsbeständen auf Landesebene auszuschließen. Das haben wir in vielen Gesprächen immer wieder gefordert. Denn Vergesellschaftungen schaffen keine neuen Wohnungen, sondern schüren ausschließlich Unsicherheit bei Investoren. Nun können sich Städte wie Berlin endlich auf das besinnen, was die Gesellschaft wirklich braucht: ausreichenden und bezahlbaren neuen Wohnraum. Das schaffen wir allein durch mehr Neubau, Nachverdichtung und Aufstockung.
Aus Sicht der Unternehmen zu begrüßen ist die pauschale Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Es bleibt allerdings abzuwarten, was dieser mutige Schritt zum Bürokratierückbau am Ende konkret umfasst und an welcher Stelle die öffentliche Hand bereit sein wird, loszulassen. Die Ausweitung der Genehmigungsfiktion im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist ebenfalls positiv, wobei eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten im Bereich der Bauwirtschaft vor allem dann neuen Schwung bringt, wenn sich auch die Bundesländer an dieser Regelung orientieren.
Zu der nun beschlossenen Wohnungsbaugesellschaft des Bundes bleiben wir bei der Einschätzung, dass eine solche Gesellschaft im Bereich der Finanzierung Vorteile bringen könnte. Sie hat allerdings mit den gleichen Voraussetzungen am Wohnungsmarkt zu kämpfen wie andere Akteure und darf nicht als Misstrauensvotum an den privaten Wohnungsbau verstanden werden. Der Hauptfokus sollte deshalb weiter auf einer Senkung der Baukosten und Bauvorschriften im Allgemeinen liegen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski:
„Die Bundesregierung hat mit diesen Beschlüssen geliefert, worauf der Mittelstand schon lange wartet. Die Beschlüsse für mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie und die klare Absage an Enteignungen sind ein starkes Zeichen für mehr Wachstum. Sie stärken das Vertrauen im Markt und für den Standort Deutschland.
Wenn die geplante Bundesgesellschaft für Wohnungsbau im Schulterschluss auch mit den mittelständischen privaten Unternehmen handelt, kann sie eine Stütze und Hilfe sein, um schneller den Bedarf auf dem Wohnungsmarkt zu bedienen und so zu entlasten.
Bürokratieabbau durch die Genehmigungsfiktion als Regelfall und die Entlastungen bei den Dokumentations- und Berichtspflichten helfen den mittelständischen Unternehmen konkret.“
Iris Schöberl, Präsidentin Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA):
„Die angekündigten Maßnahmen setzen wichtige Impulse für den Wirtschafts- und Immobilienstandort Deutschland und spiegeln langjährige Forderungen des ZIA wider. Besonders entscheidend ist die klare Ablehnung von Vergesellschaftungsvorhaben. Sie schafft das Vertrauen und die Investitionssicherheit, die nötig sind, um wieder mehr Wohnraum zu schaffen und privates Kapital zu mobilisieren“, erklärt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Aus Sicht des ZIA sind die angekündigten Schritte zur weiteren Entbürokratisierung ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtpakets. Die Abschaffung überflüssiger Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen können Planungs- und Investitionsprozesse spürbar beschleunigen. Entscheidend wird sein, dass diese Maßnahmen zügig und praxistauglich umgesetzt werden.
Auch die Erkenntnis, dass zusätzliche Kapitalpuffer für Immobilienkredite die Finanzierungskosten im Immobiliensektor unnötig erhöhen, weist in die richtige Richtung. Gerade in der aktuellen Lage braucht der Markt mehr Spielräume für Finanzierung und Investitionen, nicht zusätzliche Belastungen.
Gerade deshalb ist die Absage an Vergesellschaftung so wichtig. Die Wohnungsfrage wird nicht durch die Überführung bestehender Bestände in öffentliches Eigentum gelöst. Notwendig sind zusätzliche Investitionen, beschleunigte Genehmigungen und dadurch der Bau neuer Wohnungen. Vergesellschaftungsdebatten schaffen dagegen Unsicherheit, belasten Finanzierungsentscheidungen und können Investitionen in den Wohnungsmarkt bremsen und haben das bereits getan.
„Wer neuen Wohnraum will, muss Investitionen ermöglichen und Eigentum schützen. Eine bundesgesetzliche Klarstellung gegen Vergesellschaftung wäre deshalb ein starkes Signal für Rechtssicherheit, Wachstum und Wohnungsbau in Deutschland“, so Schöberl.
Der ZIA begrüßt zudem die Beschlüsse mit Blick auf die Beschleunigung von Netzausbau und Genehmigungen. Das verbessert aus Sicht der Immobilienwirtschaft die Anschlussfähigkeit von Projekten und reduziert Entwicklungsrisiken. Das stärkt Planbarkeit, verkürzt Bauzeiten und erleichtert Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Das ist ein wirklich großer und sehr guter Beschluss für den bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland. Der Koalitionsausschuss zeigt damit, dass er die dramatische Lage auf den Wohnungsmärkten ernst nimmt und jetzt die richtigen Hebel in Bewegung setzen will. Es geht vor allem darum, privates, institutionelles Kapital für den bezahlbaren Wohnungsbau zu gewinnen. Wenn das gelingt, dann ist das ein starkes wohnungsbaupolitisches Paket, das dem bezahlbaren Wohnungsbau einen großen Schub geben kann.
Wir waren als GdW in die Erarbeitung des Plans eingebunden und können sagen: Das ist ein großer Hebel für den bezahlbaren Wohnungsbau. Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Paket in kürzester Zeit eins zu eins realisiert wird. Denn bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch schnelle, verlässliche und praxistaugliche Umsetzung.
Die geplante Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen kann, richtig ausgestaltet, ein wichtiges Finanzierungsvehikel sein. Sie muss dort ansetzen, wo bezahlbarer Wohnraum dauerhaft fehlt, den sozialen Wohnungsbau stärken und den Bau bezahlbarer Wohnungen spürbar beschleunigen.
Ausdrücklich begrüßen wir auch, dass serielles und modulares Bauen unterstützt werden soll. Genau hier liegt ein zentraler Hebel, um schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen. Der GdW hat mit seiner Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen 2.0 bereits gezeigt, dass standardisierte, qualitativ hochwertige und zugleich bezahlbare Lösungen in der Praxis funktionieren. Dieses Potenzial muss jetzt konsequent in die Fläche gebracht werden.
Ebenso wichtig ist die vorgesehene Abschaffung additiver nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum 1. Januar 2027. Dies haben wir schon lange gefordert! Wenn dadurch in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel für die Wohnungsbaufinanzierung durch deutsche Banken freigesetzt werden, ist das ein entscheidender Beitrag, um Investitionen wieder möglich zu machen. Denn viele Projekte scheitern derzeit nicht am Bedarf, sondern an Finanzierung, Regulierung und fehlender Planungssicherheit.
Sehr deutlich begrüßen wir außerdem die geplante bundesgesetzliche Klarstellung, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig nicht mehr möglich sein soll. Das ist ein dringend notwendiges Signal für Investitionssicherheit und gegen eine Debatte, die den Wohnungsbau massiv verunsichert. Wer bezahlbare Wohnungen will, darf diejenigen nicht abschrecken, die bauen, sanieren und langfristig vermieten.
Aus dem Beschluss muss schnell konkrete Gesetzgebung werden. Wenn die Koalition hier Tempo macht, kann dieser Plan zum entscheidenden Wendepunkt für den bezahlbaren Wohnungsbau werden.“
Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt:
„Wir begrüßen sehr, dass sich die schwarz-rote Koalition auf die Schaffung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen verständigt hat. Dies ist eine langjährige Forderung der IG BAU. Solch eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft hat eine hohe Kreditwürdigkeit und Reputation und kann so mittel- bis langfristig für einen Schub beim Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum sorgen.
Hinsichtlich des Verbots einer Verstaatlichung privater Mietwohnungen auf Länderebene habe ich einen anderen Vorschlag: Der Staat sollte bei den großen Wohnungsunternehmen wie beispielsweise Vonovia jeweils die Mehrheiten übernehmen und kann so die jeweilige Geschäftspolitik maßgeblich beeinflussen. Sprich: Den Schwerpunkt auf bezahlbaren Wohnraum legen.
Bei der sogenannten Westbalkanregelung, die Zahl der möglichen Beschäftigungszuwanderung aus Drittstaaten wurde auf 25.000 Beschäftigte halbiert, wurde meiner Ansicht nach eine große Chance vertan. Sie gehört deutlich sozialer ausgestaltet und sollte nur für tarifgebundene Betriebe gelten. Denn auch Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland sollten das Recht haben, hier für eine gute Arbeit auch eine gute Entlohnung zu bekommen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren, könnte zum Eigentor werden: Die Zunahme von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ist damit programmiert.“
Sun Jensch, Gründerin und Geschäftsführerin der Koalition für den Holzbau:
„Der Koalitionsausschuss hat mit seinen Beschlüssen ein überraschend starkes Signal für einen schnelleren und innovativeren Wohnungsbau gesetzt. Erstmals greifen mehrere Reformen ineinander, die Planungs- und Bauprozesse spürbar beschleunigen können. Mit der Stärkung des seriellen Bauens, der geplanten Genehmigungsfiktion als Regelfall und dem konsequenten Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, um langjährige strukturelle Hemmnisse im Wohnungsbau schrittweise zu überwinden.
Das klare Bekenntnis zum seriellen Bauen ist dabei weit mehr als ein wohnungsbaupolitisches Signal. Seine größte Wirkung entfaltet dieser Ansatz dort, wo industrielle Vorfertigung und innovative Baustoffe zusammenkommen. Genau hier besitzt der moderne Holz- und Holzhybridbau entscheidende Vorteile. Kurze Bauzeiten, hohe Präzision in der Fertigung, ressourcenschonende Bauprozesse und eine überzeugende CO₂-Bilanz machen ihn zum natürlichen Partner serieller Bauweisen. Wer das serielle Bauen stärkt, schafft damit zugleich die Grundlage dafür, dass sich moderne Holz- und Holzhybridbauweisen im großen Maßstab durchsetzen können. Genau darin liegt die eigentliche Chance der jetzt beschlossenen Maßnahmen.
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Die angekündigten Maßnahmen müssen zügig in Gesetzgebung überführt und in der Genehmigungs- und Planungspraxis konsequent umgesetzt werden. Gelingt das, kann aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses ein echter Modernisierungsschub für den Wohnungsbau entstehen.“
Quellen: Offizielle Statements der Verbände wie oben angegeben.
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